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Fall Leonardo: Mitarbeiter von Asylbewerberunterkunft zu Geldstrafen verurteilt
Im Dezember 2011 wäre der damals 15 Monate alte Leonardo Petrovic in der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf wegen unterlassener Hilfeleistung fast gestorben. Eine klare Weisungslage für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fehlt bis heute.
Der Albtraum beginnt im Dezember 2011: Leonardo Petrovic lebt mit seinen Eltern – Asylsuchende aus Serbien – erst seit zehn Tagen in der Zirndorfer Erstaufnahmeeinrichtung. Am 19. Dezember 2011 früh morgens alarmiert sein Vater den Sicherheitsdienst an der Pforte und bittet, einen Krankenwagen zu holen. Bei Leonardo zeigen sich Anzeichen einer schweren Erkrankung, die sich später als Meningokokkeninfektion herausstellen wird.
Die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und alle weiteren Bediensteten in der Einrichtung verweigern zunächst ihre Hilfe. Auch nachdem ein Krankenschein vorliegt, rufen sie keinen Krankenwagen. Die Verspätung kostet Leonardo fast das Leben. Heute trägt das Kind Narben großflächiger Hauttransplantationen. Mehrere Fingerglieder, zwei Zehen und Teile des Mittelfußknochens mussten amputiert werden.
Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt
Die verantwortlichen Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf wurden heute wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung durch Unterlassung zu Geldstrafen verurteilt. Das Fehlverhalten der Mitarbeiter in Zirndorf ist nur ein Teil des Problems. Der andere Teil ist das Asylbewerberleistungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber solchen Straftaten Vorschub leistet.
Gesetzgeber leistet solchen Taten Vorschub
Das Gesetz sieht für Flüchtlinge, Asylsuchende, Geduldete und weitere Betroffene ein ganz Bündel diskriminierender Maßnahmen vor. Unter anderem regelt es, dass die Betroffenen lediglich Anspruch auf eine Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände haben. Häufig maßen sich medizinisch inkompetente Bedienstete die Entscheidung an, ob ein dem Gesetz nach „legitimer“ Behandlungsanspruch besteht – insbesondere wenn medizinisches Personal nicht unmittelbar greifbar ist.
Vor dem Hintergrund des Gesetzes meinen manche Bedienstete zudem, sie müssten „missbräuchliche“ Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verhindern. Kranke Flüchtlinge werden so auf Gedeih und Verderb restriktiven Entscheidungen inkompetenter Menschen ausgeliefert.
Der Fall Leonardo ist bundesweit einer von mehreren Fällen, in denen Asylsuchende derart fast oder vollends zu Tode verwaltet wurden. PRO ASYL fordert die Abschaffung des Gesetzes.
Medienberichte: ARD; Süddeutsche Zeitung; Münchner Abendzeitung; Sat1Bayern
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