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Flüchtlinge sind keine Paketpost
In Rom wurden diese Woche die Ergebnisse des Dubliners-Projekts vorgestellt. Initiiert vom italienischen Flüchtlingsrat (CIR) und in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und sechs Partnerorganisationen aus anderen EU-Staaten, darunter PRO ASYL, wurden 75 Interviews mit von der Dublin II-Verordnung betroffenen Asylsuchenden durchgeführt. Dadurch konnten die Probleme, die das Dublin-System verursacht, aufgezeigt und illustriert werden. „Flüchtlinge sind
In Rom wurden diese Woche die Ergebnisse des Dubliners-Projekts vorgestellt. Initiiert vom italienischen Flüchtlingsrat (CIR) und in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und sechs Partnerorganisationen aus anderen EU-Staaten, darunter PRO ASYL, wurden 75 Interviews mit von der Dublin II-Verordnung betroffenen Asylsuchenden durchgeführt. Dadurch konnten die Probleme, die das Dublin-System verursacht, aufgezeigt und illustriert werden.
„Flüchtlinge sind keine Paketpost“, sagte ein Afghane, als er seine Odyssee durch Europa beschrieb. Nach der Dublin II-Verordnung ist der EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, über den der Asylsuchende die EU erreicht hat. Gelingt Asylsuchenden bei ihrer Flucht die Weiterreise etwa nach Deutschland, werden sie in der Regel zurücküberstellt. Die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen werden dadurch mit überproportional vielen Asylgesuchen konfrontiert und sind völlig überfordert, wie man am Beispiel Griechenland beobachten kann. Die Verordnung führt auch dazu, dass Asylsuchende häufig inhaftiert werden, bis der für den Asylantrag verantwortliche EU-Staat ermittelt wurde. Selten werden sie dabei über das Prozedere und ihre Rechte aufgeklärt.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur dringend notwendigen Überarbeitung der Dublin II-Verordnung vorgelegt, der derzeit im Europaparlament verhandelt wird. Das Dublinsystem ist inhuman und missachtet die Rechte von Flüchtlingen und Migranten. Neben vielen weiteren drängenden Fragen müssen bei einer Überarbeitung der Verordnung dringend die Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen stärker berücksichtigt werden.
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Schweizer Grundsatzentscheidung zu Dublin II (12.02.10)
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