15.04.2014

Aktuelle Berichte von UNHCR und amnesty international zeigen: Die Situation für Schutzsuchende in Bulgarien ist katastrophal – nach wie vor. 2013 waren die Flüchtlingszahlen dort stark gestiegen. Aus Sicht von PRO ASYL müssen Dublin-Überstellungen nach Bulgarien dringend ausgesetzt werden.

2013 waren 10.000 Schutz­su­chen­de nach Bul­ga­ri­en geflo­hen – vor allem Flücht­lin­ge aus Syri­en. Dass die Schutz­su­chen­den dort auf gra­vie­rend unmensch­li­che  Zustän­de sto­ßen, ist schon län­ger bekannt und gut doku­men­tiert. Anfang Janu­ar 2014 hat das Flücht­lings­hilfs­werk der Ver­ein­ten Natio­nen, UNHCR „sys­te­mi­sche Män­gel“ im bul­ga­ri­schen Auf­nah­me­sys­tem und Asyl­ver­fah­ren fest­ge­stellt und die EU-Staa­ten auf­ge­for­dert, Flücht­lin­ge nicht län­ger nach Bul­ga­ri­en abzuschieben.

In sei­nem aktu­el­len Bericht vom 14. April 2014 ist UNHCR von sei­ner noch im Janu­ar ver­tre­te­nen Posi­ti­on, dass die soge­nann­ten Dub­lin-Über­stel­lun­gen nach Bul­ga­ri­en gene­rell aus­ge­setzt wer­den müss­ten, aller­dings abge­rückt. Die Situa­ti­on habe sich ver­bes­sert – etwa die Ver­sor­gung mit Nah­rung oder die Regis­trie­rung der Asylanträge.

Aller­dings bestä­tigt ein zeit­lich par­al­lel erstell­ter Bericht von Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass die Pro­ble­me bei der Auf­nah­me der Asyl­su­chen­den und der Bear­bei­tung ihrer Schutz­ge­su­che  nach wie vor bestehen. Eine zwi­schen­zeit­li­che leich­te Ver­bes­se­rung der Lage sei ledig­lich dadurch zustan­de gekom­men, dass die Zah­len der neu ein­rei­sen­den Flücht­lin­ge seit Anfang Janu­ar 2014 stark zurück­ge­gan­gen sei­en. Die Ver­bes­se­rung scheint durch eine Ver­schlim­me­rung erkauft: Das Bul­ga­ri­en sei­ne Gren­zen gegen­über den vor allem aus Syri­en stam­men­den Schutz­su­chen­den dicht gemacht hat.

Ein Grenz­zaun gegen Flüchtlinge

Seit Novem­ber 2013 hat der bul­ga­ri­sche Grenz­schutz die Abrie­ge­lung der bul­ga­risch-tür­ki­schen Gren­ze mit zusätz­lich rund 1.500 Poli­zei­be­am­ten ver­stärkt. Ende 2013 wur­de mit dem Bau eines Grenz­zau­nes begon­nen. Kamen im Herbst letz­ten Jah­res noch fast 8.000 Men­schen über die tür­kisch-bul­ga­ri­sche Gren­ze, waren es von Janu­ar bis März 2014 nur gut 370. Bei die­ser Form der „Grenz­si­che­rung“ schre­cken die Bul­ga­ri­schen Grenz­schüt­zer auch nicht vor ille­ga­len „Push-Backs“ zurück. Durch sol­che Zurück­wei­sun­gen wird der Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren völ­ker­rechts­wid­rig ver­hin­dert. Betrof­fen sind Kriegs­flücht­lin­ge, die inter­na­tio­nal schutz­be­dürf­tig sind: UNHCR spricht von Fäl­len von Flücht­lin­ge aus Syri­en, Afgha­ni­stan dem Sudan, die an der Gren­ze zurück­ge­wie­sen wurden.

Auf­nah­me­be­din­gun­gen nach wie vor dra­ma­tisch schlecht

Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal sind auch die Auf­nah­me­be­din­gun­gen nach wie vor dra­ma­tisch: Fami­li­en und Ein­zel­per­so­nen müs­sen in über­füll­ten Hal­len leben, die kei­ner­lei Pri­vat­sphä­re bie­ten, teil­wei­se mit man­geln­dem Heiz­sys­tem und kaum elek­tri­scher Ver­sor­gung. Aus­rei­chend sani­tä­re Ein­rich­tun­gen feh­len. Die Ver­sor­gung von Klein­kin­dern ist nicht gewährleistet.

Die Män­gel nennt auch der aktu­el­le UNHCR-Bericht: Sani­tä­re Ein­rich­tun­gen sind nach wie vor nicht aus­rei­chend vor­han­den, die hygie­ni­schen Bedin­gun­gen sind schlecht. In eini­gen der Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen wer­den noch immer Fami­li­en zusam­men mit ande­ren Per­so­nen in Mas­sen­schlaf­sä­len untergebracht.

Auch die Ver­sor­gung wird vom bul­ga­ri­schen Staat kaum sicher­ge­stellt: Bis Ende Janu­ar 2014 muss­te in den meis­ten Flücht­lings­la­gern die Nah­rung noch durch das UNHCR bereit­ge­stellt wer­den. Erst seit Anfang Febru­ar 2014 wur­de die­se Auf­ga­be an die bul­ga­ri­schen Behör­den über­ge­ben. Baby­nah­rung wird nach wie vor durch eine NGO gespen­det. Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung ist nur durch das Enga­ge­ment der Orga­ni­sa­ti­on Ärz­te ohne Gren­zen sicher­ge­stellt. Für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge, z.B. unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge, gibt es fast kei­ne beson­de­ren Vorkehrungen.

Auch wer­den noch immer alle irre­gu­lär ein­rei­sen­den Per­so­nen sys­te­ma­tisch inhaf­tiert. Stel­len die Betrof­fe­nen einen Asyl­an­trag, wer­den sie erst nach mehr als fünf Tagen ent­las­sen, obwohl das  bul­ga­ri­sche Recht eigent­lich vor­sieht, dass Asyl­su­chen­de nach 24 Stun­den zu ent­las­sen sind.

Kei­ne Abschie­bun­gen nach Bulgarien!

Die Situa­ti­on für Flücht­lin­ge ist in Bul­ga­ri­en so man­gel­haft, dass eine nach­hal­ti­ge  Ver­bes­se­rung nicht abseh­bar ist. „Sys­te­ma­ti­sche Män­gel“ las­sen sich nicht inner­halb weni­ger Wochen behe­ben. Die Erfah­run­gen aus Grie­chen­land zei­gen, dass der Auf­bau funk­tio­nie­ren­der Asyl­struk­tu­ren sehr lan­ge dauert.

Die EU muss end­lich ein­se­hen, dass man Flücht­lin­ge nicht in eine Situa­ti­on zwin­gen darf, in denen ein men­schen­wür­di­ges Leben nicht gewähr­leis­tet ist. Dub­lin-Über­stel­lun­gen nach Bul­ga­ri­en müs­sen so lan­ge aus­ge­setzt wer­den, bis sich die Situa­ti­on dort grund­le­gend ver­än­dert hat. Das Bun­des­amt muss aus Bul­ga­ri­en nach Deutsch­land wei­ter­ge­flo­he­nen Men­schen den Zugang zum Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land ermög­li­chen. Auch für Per­so­nen mit einem bul­ga­ri­schen Schutz­sta­tus ist das natio­na­le Ver­fah­ren zu eröff­nen, da auch sie unter den unzu­mut­ba­ren Bedin­gun­gen in Bul­ga­ri­en lei­den müssen.

Am Bei­spiel Bul­ga­ri­en zeigt sich ein­mal mehr, dass das Dub­lin-Sys­tem eine Fehl­kon­struk­ti­on ist: Das Land der Ein­rei­se ist oft kein Ort, der Flücht­lin­gen den Schutz bie­tet, den sie drin­gend brauchen.

Wei­ter­füh­ren­de Informationen:

Pro­jekt Bor­der­mo­ni­to­ring Bulgaria

Video-Doku­men­ta­ti­on: Syria: a cri­sis at Fort­ress Euro­pe’s gates

 Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en: miss­han­delt, ernied­rigt, im Stich gelas­sen (23.05.14)

 Syri­en-Flücht­lin­ge: Men­schen­rechts­kom­mis­sar des Euro­pa­ra­tes schlägt Alarm (29.04.14)