29.07.2022
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Wandbild im ehemaligen Frankfurter Polizeigefängnis Klapperfeld. Bis 2002 saßen hier Abschiebehäftlinge ein. Foto: PRO ASYL

Am 29. Juli jährt sich das »Gesetz zur besseren Durchsetzung zur Ausreisepflicht« zum fünften Mal. Essentieller Bestandteil war eine Verschärfung der Abschiebehaft. Und auch die neue Bundesregierung will diese erneut verschärfen. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der Menschen in Abschiebehaft vertritt, wieso das problematisch ist.

Jedes Jahr wer­den Tau­sen­de Men­schen in Deutsch­land allein aus dem Grund inhaf­tiert, dass sie das Land ver­las­sen müs­sen –  nicht, weil sie irgend­ei­ne Straf­tat began­gen hät­ten.  Dem­entspre­chend ist die Abschie­bungs­haft  umstrit­ten. Trotz­dem wur­de sie in den letz­ten Jah­ren durch ver­schie­de­ne Geset­zes­än­de­run­gen ste­tig erwei­tert  – so vor genau fünf Jah­ren, 2017, mit dem »Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung zur Aus­rei­se­pflicht« (»Hau-Ab-Gesetz I«) und vor drei Jah­ren, 2019, mit dem »Zwei­ten Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung zur Aus­rei­se­pflicht« (»Hau-Ab-Gesetz II«), das beschö­ni­gend auch »Geord­ne­tes-Rück­kehr-Gesetz« genannt wurde.

Auch die neue Bun­des­re­gie­rung will die Abschie­bungs­haft erneut ver­schär­fen und schrieb eine ent­spre­chen­de Rege­lung in den Geset­zes­ent­wurf zum Chan­cen-Auf­ent­halts­recht (zur Kri­tik von PRO ASYL sie­he hier).

Die Rech­te der Betrof­fe­nen blei­ben dabei auf der Stre­cke, obwohl Abschie­bungs­haft erschre­ckend häu­fig rechts­wid­rig ange­wen­det wird, wie Rechts­an­walt Peter Fahl­busch durch sei­ne anwalt­li­che Tätig­keit für Men­schen in Abschie­bungs­haft weiß. Für sei­nen Ein­satz hat die Stif­tung PRO ASYL ihn im Jahr 2019 – pas­send zum »Hau-Ab-Gesetz I«  – mit ihrem Men­schen­rechts­preis ausgezeichnet.

In den letz­ten 21 Jah­ren hast du als Anwalt rund 2.250 Men­schen in Abschie­be­haft­ver­fah­ren ver­tre­ten. Regel­mä­ßig erstellst du dazu dei­ne per­sön­li­chen Sta­tis­ti­ken. Zu wel­chem Ergeb­nis bist du in dei­ner jüngs­ten Aus­wer­tung gekommen?

Die Hälf­te mei­ner Mandant*innen sitzt – jeden­falls teil­wei­se – zu Unrecht in Abschie­bungs­haft. Das ist nicht etwa mei­ne »gefühl­te Sta­tis­tik«, son­dern es han­delt sich um rechts­kräf­tig ent­schie­de­ne Ver­fah­ren, bei denen die Ent­schei­dung erging: Die­ser Mensch war zu Unrecht in Haft. Ich erstel­le die­se Sta­tis­ti­ken nicht etwa aus Lan­ge­wei­le, son­dern weil es von offi­zi­el­ler Sei­te aus angeb­lich kei­ne Zah­len gibt. In einem Sta­tis­tik-Welt­meis­ter­land wie Deutsch­land, in dem jeder Baum gezählt wird, ist es schon ver­wun­der­lich, dass nicht erho­ben wird, wie vie­le Men­schen zu Unrecht ihrer Frei­heit beraubt wer­den. Dass das hier­zu­lan­de mög­lich ist, hät­te ich mir zu Stu­di­en­zei­ten nicht vor­stel­len können.

»In einem Sta­tis­tik-Welt­meis­ter­land wie Deutsch­land, in dem jeder Baum gezählt wird, ist es schon ver­wun­der­lich, dass nicht erho­ben wird, wie vie­le Men­schen zu Unrecht ihrer Frei­heit beraubt werden.«

Peter Fahl­busch

Wie lan­ge wer­den die Men­schen zu Unrecht eingesperrt?

Im Durch­schnitt befin­det sich jede*r Abschie­be­häft­ling knapp einen Monat zu Unrecht in Abschie­bungs­haft. An die­ser skan­da­lö­sen Situa­ti­on hat sich seit Jah­ren nichts ver­än­dert, egal, ob es vie­le oder weni­ge Gefan­ge­ne gibt. Zusam­men­ge­zählt kom­me ich momen­tan auf weit über 30.000 rechts­wid­ri­ge Haft­ta­ge. Das sind rund 84 Jah­re – län­ger, als der Beginn des Zwei­ten Welt­kriegs zurückliegt.

Über 30.000

Tage saßen Mandant*innen von RA Fahl­busch ins­ge­samt rechts­wid­rig in Haft

Wer ein­ge­sperrt wird, muss irgend­wie gefähr­lich sein – das ist wohl die ers­te Asso­zia­ti­on, die vie­le Men­schen haben. Ist da was dran?

Ein kla­res Nein! In Abschie­bungs­haft sitzt nie­mand, weil er Straf­tä­ter ist, son­dern nur, weil man ihn aus dem Land brin­gen will. Vor­aus­ge­setzt wird hier zwei­er­lei: Ers­tens müs­sen die Men­schen voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­tig sein, und zwei­tens muss die Sor­ge bestehen, dass sie sich ihrer Abschie­bung womög­lich ent­zie­hen könn­ten. Da gibt es aller­dings einen gro­ßen Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum. Man muss es ganz klar sagen: Abschie­bungs­haft ist Frei­heits­ent­zie­hung, ist Knast – mit dem Ziel, Men­schen von A nach B zu brin­gen. A sind wir, B ist Paki­stan oder auch Ita­li­en, so im Fal­le von Dub­lin-Abschie­bun­gen. Man kann und muss sich fra­gen, was wir hier eigent­lich tun.

Das Inter­view mit Peter Fahl­busch im Pod­cast Hören:

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Wie meinst du das?

Am Horn von Afri­ka ster­ben gera­de die Zie­gen. Als nächs­tes wer­den die Kin­der ster­ben, die Alten und die Schwa­chen. Vie­le ande­re wer­den ver­su­chen, ihr Leben zu ret­ten und flie­hen. Das kann nie­mand den Men­schen ver­weh­ren. Woher neh­men wir das Recht, zu sagen »Wir leben hier – und ihr dürft das nicht!«? Dahin­ter ver­ber­gen sich schwer­wie­gen­de Fra­gen glo­ba­ler Gerech­tig­keit. Aber wenn wir als Gesell­schaft schon akzep­tie­ren, dass wir Men­schen ein­sper­ren, um sie von A nach B zu brin­gen, dann müs­sen wir uns zumin­dest dar­um küm­mern, was mit den Men­schen geschieht, die wir inhaf­tie­ren. Es ist skan­da­lös, wel­che Feh­ler in Deutsch­land in Abschie­bungs­haft pas­sie­ren. Da wer­den Men­schen inhaf­tiert, die das Land gar nicht ver­las­sen müs­sen. Oder sol­che, die im Gefäng­nis ein­fach ver­ges­sen wer­den, obwohl ein Gericht ent­schie­den hat, dass sie frei­ge­las­sen wer­den müs­sen. Dane­ben gibt es auch Fäl­le, in denen aus der Haft ein Asyl­an­trag gestellt wird, der nicht beach­tet wird.

Was sind das für Men­schen, die in Abschie­be­haft landen?

Jun­ge, Alte, Män­ner, Frau­en, Kran­ke, Schwa­che, Schwan­ge­re, Kin­der, Fami­li­en… Ich habe sechs­mo­na­ti­ge Kin­der in Abschie­be­haft erlebt, Drei­jäh­ri­ge, bis hin zu Sech­zehn­jäh­ri­gen. Der Irr­sinn kennt da lei­der kei­ne Gren­zen. Im aktu­el­len Koali­ti­ons­ver­trag steht, dass man Kin­der und Jugend­li­che nur in Aus­nah­me­fäl­len ein­zu­sper­ren gedenkt. Mal davon abge­se­hen, dass das bereits bis­her gel­ten­des Recht war: Wer kommt denn auf die Idee, Kin­der ein­zu­sper­ren? Eine nicht weni­ger dra­ma­ti­sche Alter­na­ti­ve ist, dass Fami­li­en, die aus­rei­se­pflich­tig sind, von­ein­an­der getrennt wer­den. Da kommt dann bei­spiels­wei­se die Mut­ter in Abschie­bungs­haft, wäh­rend die Kin­der in die Obhut des Jugend­am­tes gege­ben wer­den bis zu dem Tag, an dem alle in den Flie­ger gesteckt wer­den. Das wird beson­ders in Bay­ern prak­ti­ziert. Man möge sich vor­stel­len, das wären »unse­re« Kin­der – was es da für einen Auf­schrei gäbe. Aber es sind eben nicht »unse­re« Kin­der. Und das ist ein Teil des Pro­blems, weil es vie­le ein­fach nicht inter­es­siert. Die­se Men­schen haben kei­ne Lobby.

»Ich habe sechs­mo­na­ti­ge Kin­der in Abschie­be­haft erlebt, Drei­jäh­ri­ge, bis hin zu Sech­zehn­jäh­ri­gen. Der Irr­sinn kennt da lei­der kei­ne Gren­zen. Im aktu­el­len Koali­ti­ons­ver­trag steht, dass man Kin­der und Jugend­li­che nur in Aus­nah­me­fäl­len ein­zu­sper­ren gedenkt.«

Peter Fahl­busch

Die Bun­des­re­gie­rung meint, Abschie­be­haft sei ein adäqua­tes Mit­tel, damit Men­schen, die das Land ver­las­sen sol­len, nicht unter­tau­chen. Das wird auch deut­lich am »Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung zur Aus­rei­se­pflicht«, das vor fünf Jah­ren, am 29. Juli 2017, in Kraft getre­ten ist. War­um hältst du die­se Her­an­ge­hens­wei­se für falsch?

Die Bun­des­re­gie­rung meint, wir brau­chen mehr Knäs­te, um bes­ser abschie­ben zu kön­nen. Aber das ist eine Fehl­an­nah­me. Es gibt Bun­des­län­der wie das Land Ber­lin, die haben noch nicht mal eine eige­ne Abschie­be­haft­an­stalt, schie­ben aber rela­tiv vie­le Men­schen ab. Bay­ern hin­ge­gen inhaf­tiert sehr vie­le Men­schen, doch deren Abschie­be­quo­te ist ver­gleichs­wei­se nied­rig. Das zeigt: Mehr Haft­plät­ze bedeu­tet nicht mehr Abschiebungen!

Es gab Zei­ten, in denen die Abschie­be­haft­zen­tren leer waren…

Ja, im Som­mer 2014 waren Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen vor­über­ge­hend leer, weil bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zur Unter­brin­gung laut Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs und des Euro­päi­schen Gerichts­hofs nicht gege­ben waren. Und in die­ser Zeit, als es kaum Gefan­ge­ne gab, ging die Welt nicht unter. Da sind trotz­dem Men­schen abge­scho­ben wor­den, aber eben nicht aus der Haft her­aus. Dar­aus hät­te die Poli­tik doch schlie­ßen kön­nen, dass Abschie­be­haft unnö­tig ist und nicht wie­der ein­ge­führt wer­den muss. Aber die­se Erkennt­nis kam nicht. Statt­des­sen hat der Gesetz­ge­ber seit 2015 in einer wil­den Kas­ka­de eine Ver­schär­fung nach der ande­ren ein­ge­führt. Da wur­den die bestehen­den Haft­grün­de erwei­tert, der soge­nann­te Aus­rei­se­ge­wahr­sam ver­schärft, neue Haft­grün­de geschaf­fen etc. – und land­auf, land­ab neue Haft­an­stal­ten gebaut: von Glück­stadt an der Elbe bis Hof in Bayern.

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der Men­schen, über deren Abschie­bungs­haft der BGH die­ses Jahr ent­schied, waren rechts­wid­rig inhaftiert

Du hast auch die Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs zur Abschie­be­haft aus­ge­wer­tet. Was erge­ben diese? 

Eine Rich­te­rin am Bun­des­ge­richts­hof schrieb schon 2014, dass 85 bis 90 Pro­zent aller vom Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­de­nen Ver­fah­ren im Abschie­bungs­haft­recht sich als rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­rung erwei­sen. Die­se Zahl muss man sich mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen. In die­sem Jahr kam der Bun­des­ge­richts­hof in zwei Drit­teln aller Fäl­le zu der Ent­schei­dung, dass die Haft rechts­wid­rig war. Und das sind nur die Fäl­le, die vor dem Bun­des­ge­richts­hof lan­den! Der Befund ist völ­lig klar: Das Gan­ze läuft desas­trös. Ich fra­ge mich: Wie kann es sein, dass ein Land, das sich den Grund­satz »in dubio pro liber­ta­te – im Zwei­fel für die Frei­heit« auf die Fah­nen schreibt, im Zwei­fel Men­schen lie­ber ein­sperrt als sie lau­fen zu las­sen? Klar, Feh­ler pas­sie­ren über­all. Aber eine Feh­ler­quo­te, wie wir sie seit Jah­ren im Haft­recht erle­ben, ist bei einem so schwer­wie­gen­den Ein­griff voll­kom­men inakzeptabel!

Hat sich unter der neu­en Bun­des­re­gie­rung mit Blick auf Abschie­be­haft etwas verbessert?

Nein. Im Koali­ti­ons­ver­trag steht nur ein Satz zur Abschie­bungs­haft, näm­lich der bereits zitier­te zur Inhaf­tie­rung von Kin­dern. Ich hat­te erwar­tet, dass die Koali­ti­on wenigs­tens den längst über­fäl­li­gen Schritt geht und fest­legt, dass jedem in Abschie­bungs­haft vom Tag Eins an ein Anwalt zur Sei­te gestellt wird. So ist es ja auch in Fäl­len von Unter­su­chungs­haft. Aber Pus­te­ku­chen! Grü­ne und SPD haben im Übri­gen in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag für Schles­wig-Hol­stein im Jahr 2012 noch ver­kün­det, dass sie Abschie­bungs­haft für eine unan­ge­mes­se­ne Maß­nah­me hal­ten und sich auf Bun­des­ebe­ne für deren Abschaf­fung ein­set­zen. Und im jüngs­ten Wahl­pro­gramm der Grü­nen in NRW hieß es: »Per­spek­ti­visch set­zen wir uns für die Abschaf­fung der Abschie­be­haft ein.« Aber wenn man dann an der Macht ist, sieht die Sache ganz anders aus – nicht nur im Fal­le der Grü­nen. Das ist schon sehr bitter.

»Jeder Tag in Haft kos­tet zwi­schen 200 und 600 Euro pro Per­son. Auch Abschie­bun­gen selbst kos­ten den Staat unfass­bar viel. Ich weiß von einer Frau aus einem west­afri­ka­ni­schen Land, die mit einem Ein­zel­char­ter zurück­ge­bracht wur­de. Das hat 120.000 Euro gekos­tet. Damit hät­te man sie auch bis an ihr Lebens­en­de auf Sozi­al­hil­fe­ni­veau in Deutsch­land leben las­sen können.«

Peter Fahl­busch

Was sieht der Gesetz­ent­wurf für ein Chan­cen-Auf­ent­halts­recht hin­sicht­lich Abschie­be­haft vor?

Lei­der ist auch hier eine Ver­schär­fung des Haft­rechts vor­ge­se­hen. Anschei­nend soll auch damit ein Signal aus­ge­sen­det wer­den an Men­schen in Afri­ka und ande­ren Welt­ge­gen­den: »Seht her, wenn ihr zu uns kommt, dann sper­ren wir euch irgend­wann ein und schi­cken euch zurück.« Doch die Vor­stel­lung, dass das abschre­cken­de Wir­kung haben könn­te, die ist absurd. Nie­mand kommt nur des­halb nicht nach Deutsch­land, weil er oder sie dann mög­li­cher­wei­se irgend­wann im Abschie­bungs­knast lan­den könn­te. Ratio­nal begründ­bar sind die Ver­schär­fun­gen also nicht. Im Übri­gen ver­schlingt das Unsum­men: Jeder Tag in Haft kos­tet zwi­schen 200 und 600 Euro pro Per­son. Auch Abschie­bun­gen selbst kos­ten den Staat unfass­bar viel. Ich weiß von einer Frau aus einem west­afri­ka­ni­schen Land, die mit einem Ein­zel­char­ter zurück­ge­bracht wur­de. Das hat 120.000 Euro gekos­tet. Damit hät­te man sie auch bis an ihr Lebens­en­de auf Sozi­al­hil­fe­ni­veau in Deutsch­land leben las­sen kön­nen. Und das ist kein Einzelfall.

Was wäre jetzt drin­gend nötig?

Es ist eines Rechts­staa­tes unwür­dig, Men­schen ohne anwalt­li­che Unter­stüt­zung in Abschie­be­haft zu ste­cken. Das muss sich drin­gend ändern. Jede Ent­schei­dung wird bes­ser, wenn alle Sei­ten ver­nünf­tig ver­tre­ten wer­den. Wenn wir Men­schen ein­sper­ren, um sie von A nach B zu brin­gen, müs­sen wir wenigs­tens dafür sor­gen, dass sie anwalt­lich ver­tre­ten wer­den. Das ist ein Gebot des Rechts­staa­tes, des fai­ren Ver­fah­rens und unse­rer Rechts­kul­tur. Im Übri­gen wür­de eine anwalt­li­che Ver­tre­tung auch ver­hin­dern, dass der­art vie­le rechts­wid­ri­ge Haft­an­ord­nun­gen erge­hen und voll­streckt wer­den, der Staat hät­te also auch was davon.

Der Rechts­staat ist das tra­gen­de Fun­da­ment unse­rer Gesell­schaft. Kom­men dir bei all dem, was du in punc­to Abschie­be­haft erlebst, Zwei­fel dar­an, ob er noch ein­wand­frei funktioniert? 

Ich hof­fe und neh­me an, dass das in ande­ren Berei­chen sehr viel bes­ser läuft als im Abschie­bungs­haft­recht. Das, was wir hier erle­ben, ist so gru­se­lig, dass es einen schon nach­denk­lich stimmt. Mit Men­schen, die wir gern mögen, die uns nahe­ste­hen, gehen wir sowie­so gut um, dafür brau­chen wir kei­ne schüt­zen­den Regeln. Die Regeln, die wir im Abschie­bungs­haft­recht haben, sind Regeln für Men­schen, die wir los­wer­den wol­len. Und dafür ist der Rechts­staat da: für einen fai­ren Umgang mit den Schwächs­ten, mit den Men­schen, die kei­ne Lob­by haben. Wenn der Rechts­staat aber dort in einem der­ar­ti­gen Maße ver­sagt, dann ist das hoch­gra­dig bedenklich.

(er)

Das Gespräch mit Peter Fahl­busch wird auch im Rah­men unse­res PRO ASYL – Pod­casts in einer Fol­ge zum The­ma Abschie­be­haft veröffentlicht