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Versenkte Boote bald auch vor Libyen? Das Bild zeigt einen EUNAFVOR-Einsatz der Bundeswehr vor Somalia 2010. Foto: Bundeswehr / Laudan

Heute debattiert der Bundestag über die Ausweitung der EU-Militäroperation EUNAVFOR Med. Am 20. Juni 2016 entschieden die EU-Außenminister, dass im Rahmen der Operation neben der Schlepperbekämpfung auch gegen Waffenlieferungen nach Libyen vorgegangen werden soll.

Zu befürch­ten ist, dass die liby­sche Küs­ten­wa­che zur Durch­füh­rung soge­nann­ter Pull-Backs gedrängt wer­den soll – das Abfan­gen und Ver­brin­gen von Flücht­lings­boo­ten nach Liby­en, um ihre Wei­ter­fahrt nach Euro­pa zu ver­hin­dern. Auch die Aus­bil­dung und der Kapa­zi­täts­auf­bau der liby­schen Küs­ten­wa­che sol­len näm­lich Teil der Man­dats­er­wei­te­rung sein.

Menschenrechtsverletzungen in Libyen

Ange­sichts der kata­stro­pha­len Situa­ti­on für Schutz­su­chen­de in Liby­en macht sich die EU damit mit­ver­ant­wort­lich für schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Migrant*innen und Flücht­lin­ge in dem voll­kom­men zer­rüt­te­ten nord­afri­ka­ni­schen Land. Sehen­den Auges soll die Bun­des­ma­ri­ne Bei­hil­fe leis­ten, sodass am Ende der Ket­te Schutz­be­dürf­ti­ge neue Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen erleiden.

Nach den Berich­ten von Amnes­ty Inter­na­tio­nal wer­den Schutz­su­chen­de will­kür­lich unter Miss­ach­tung der Men­schen­rech­te in Liby­en inhaf­tiert. Flücht­lin­ge wer­den miss­han­delt und gefol­tert, etli­che Haft­zen­tren wer­den von Mili­zen kon­trol­liert. In ihrer Ant­wort (BT Druck­sa­che 18 /8593) auf eine Anfra­ge der Lin­ken schreibt die Bun­des­re­gie­rung selbst (Fra­ge 21, c  Sei­te 11), dass die »Bedin­gun­gen von Flücht­lin­gen und Migran­ten in liby­schen Haft­an­stal­ten sehr schlecht« seien.

Pull-Back-Operationen hebeln Menschenrechtskonvention aus

Pull-Back-Ope­ra­tio­nen liby­scher Schif­fe auf Geheiß der EU inner­halb afri­ka­ni­scher Gewäs­ser wür­den Schutz­su­chen­de schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen aus­set­zen und kämen einer mas­si­ven Umge­hung des Hir­si-Urteils gleich. Sie füh­ren dazu, dass Schutz­su­chen­de schutz­los sind. Sie ver­hin­dern dass Flücht­lin­ge in Euro­pa Asyl bean­tra­gen kön­nen. Das Recht auf Asyl bleibt für sie uner­reich­bar, die Schutz­wir­kung der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on wird ausgehebelt.

Wir erle­ben eine ent­hemm­te Poli­tik, die sich zuse­hends Schritt für Schritt von den Men­schen­rech­ten ent­fernt. PRO ASYL for­dert den Deut­schen Bun­des­tag auf, die Aus­wei­tung des Mili­tär­ein­sat­zes abzulehnen.