24.04.2017
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Einer von vielen Betroffenen der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte: Bahgat H., dessen Familie noch immer im Nordirak ausharrt. Foto: Najem Al-Khalaf

Der staatenlose Kurde Bahgat H. floh aus Syrien nach Deutschland. Weil die Flucht so gefährlich ist, bleibt seine Familie im Nordirak zurück. Da Bahgat in Deutschland aber nur subsidiären Schutz erhielt, hat er keine Aussicht, seine Frau und seine Kinder bald wiederzusehen – obwohl er finanziell unabhängig ist.

Im Novem­ber 2015 reist Bah­gat H., ein staa­ten­lo­ser Kur­de aus Syri­en, nach Deutsch­land ein. Sei­ne Frau und die drei Kin­der blei­ben in einem Flücht­lings­la­ger im Nord­irak. Mit Hil­fe einer ehren­amt­li­chen Unter­stüt­ze­rin gelingt es Bah­gat, ver­gleichs­wei­se schnell, nach sechs Mona­ten einen Anhö­rungs­ter­min beim Bun­des­amt zu erhalten.

Die schlimmen Folgen des »Asylpaket II«

Im Novem­ber 2016 wird ihm sub­si­diä­rer Schutz zuge­spro­chen. Damit muss Bah­gat auf den Nach­zug sei­ner Frau und Kin­der bis min­des­tens März 2018 war­ten. Das liegt an einer Geset­zes­ver­schär­fung, die im März 2016 mit dem Asyl­pa­ket II ver­ab­schie­det wur­de und den Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te für zwei Jah­re aussetzt.

Den­noch bean­tragt er im Juni 2016 beim deut­schen Gene­ral­kon­su­lat in Erbil einen Ter­min in der Hoff­nung, dass sei­ne Frau und Kin­der dort zumin­dest schon ein­mal ihren Visums­an­trag stel­len kön­nen. Bis heu­te hat die Fami­lie kei­nen Ter­min erhalten.

Integriert, arbeitstätig – aber ohne Recht auf Familie

Schon wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens gelingt es Bah­gat, einen Arbeits­platz bei einem Bau­un­ter­neh­mer zu fin­den. Die­ser hat­te kei­nen Ein­hei­mi­schen für die Tätig­keit fin­den kön­nen. Seit Sep­tem­ber 2016 bezieht der Kur­de kei­ner­lei Sozi­al­leis­tun­gen mehr und wäre finan­zi­ell in der Lage, sei­ne Fami­lie in Deutsch­land zu ver­sor­gen. Er ist auf dem bes­ten Weg, sich erfolg­reich in Deutsch­land zu inte­grie­ren. Inzwi­schen unter­stützt er sogar ande­re Flücht­lin­ge bei Behör­den­gän­gen oder Arztbesuchen.

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Sei­ne Kin­der kann Bah­gat seit Ende Novem­ber 2015 nur noch auf dem Han­dy sehen. Foto: Najem Al-Khalaf

Aus­sicht dar­auf, Frau und Kin­der wie­der­zu­se­hen, hat Bah­gat auf abseh­ba­re Zeit nicht. Auch die Mög­lich­keit, sei­ne Fami­lie über ein Län­der­pro­gramm nach Deutsch­land zu holen, besteht nicht. Ledig­lich die Bun­des­län­der Ber­lin, Ham­burg, Schles­wig-Hol­stein und Thü­rin­gen ermög­li­chen es Syrern mit gül­ti­gem Auf­ent­halts­ti­tel, ihre Ange­hö­ri­gen zu sich zu holen, wenn deren finan­zi­el­le Ver­sor­gung sicher­ge­stellt ist. Bah­gat lebt in einem ande­ren Bundesland.

Petition: Familien gehören zusammen

Die beson­de­re Schutz­wür­dig­keit von Ehe und Fami­lie ist im Grund­ge­setz ver­an­kert. Sie muss auch für geflüch­te­te Men­schen und ihre Fami­li­en unein­ge­schränk­te Gül­tig­keit haben, die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs für sub­si­di­är Geschütz­te daher sofort auf­ge­ho­ben wer­den! In einer Peti­ti­on for­dert PRO ASYL die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­tags dazu auf, die erzwun­ge­ne Tren­nung von Flücht­lings­fa­mi­li­en zu beenden!