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Aussetzung des Familiennachzugs trennt Familien auf viele Jahre!

Der staatenlose Kurde Bahgat H. floh aus Syrien nach Deutschland. Weil die Flucht so gefährlich ist, bleibt seine Familie im Nordirak zurück. Da Bahgat in Deutschland aber nur subsidiären Schutz erhielt, hat er keine Aussicht, seine Frau und seine Kinder bald wiederzusehen – obwohl er finanziell unabhängig ist.
Im November 2015 reist Bahgat H., ein staatenloser Kurde aus Syrien, nach Deutschland ein. Seine Frau und die drei Kinder bleiben in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Mit Hilfe einer ehrenamtlichen Unterstützerin gelingt es Bahgat, vergleichsweise schnell, nach sechs Monaten einen Anhörungstermin beim Bundesamt zu erhalten.
Die schlimmen Folgen des »Asylpaket II«
Im November 2016 wird ihm subsidiärer Schutz zugesprochen. Damit muss Bahgat auf den Nachzug seiner Frau und Kinder bis mindestens März 2018 warten. Das liegt an einer Gesetzesverschärfung, die im März 2016 mit dem Asylpaket II verabschiedet wurde und den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzt.
Dennoch beantragt er im Juni 2016 beim deutschen Generalkonsulat in Erbil einen Termin in der Hoffnung, dass seine Frau und Kinder dort zumindest schon einmal ihren Visumsantrag stellen können. Bis heute hat die Familie keinen Termin erhalten.
Integriert, arbeitstätig – aber ohne Recht auf Familie
Schon während des Asylverfahrens gelingt es Bahgat, einen Arbeitsplatz bei einem Bauunternehmer zu finden. Dieser hatte keinen Einheimischen für die Tätigkeit finden können. Seit September 2016 bezieht der Kurde keinerlei Sozialleistungen mehr und wäre finanziell in der Lage, seine Familie in Deutschland zu versorgen. Er ist auf dem besten Weg, sich erfolgreich in Deutschland zu integrieren. Inzwischen unterstützt er sogar andere Flüchtlinge bei Behördengängen oder Arztbesuchen.

Aussicht darauf, Frau und Kinder wiederzusehen, hat Bahgat auf absehbare Zeit nicht. Auch die Möglichkeit, seine Familie über ein Länderprogramm nach Deutschland zu holen, besteht nicht. Lediglich die Bundesländer Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen ermöglichen es Syrern mit gültigem Aufenthaltstitel, ihre Angehörigen zu sich zu holen, wenn deren finanzielle Versorgung sichergestellt ist. Bahgat lebt in einem anderen Bundesland.
Petition: Familien gehören zusammen
Die besondere Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie ist im Grundgesetz verankert. Sie muss auch für geflüchtete Menschen und ihre Familien uneingeschränkte Gültigkeit haben, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte daher sofort aufgehoben werden! In einer Petition fordert PRO ASYL die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu auf, die erzwungene Trennung von Flüchtlingsfamilien zu beenden!