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Abschiebungs-Beamte beschweren sich über kritische Öffentlichkeit
Alle Jahre wieder klagen für Abschiebungen zuständige Spitzenbeamte aus Polizei und Verwaltung, dass zu wenige Abschiebungen vollzogen werden könnten. Das Lamento ist meist ähnlich: Die Politik sei zu lasch, die Geduldeten zu renitent, die Öffentlichkeit und die Medien zu kritisch. Aktuell meldet sich die „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“ in der FAZ zu Wort.
Es ist nicht das erste Mal, dass für den Vollzug von Abschiebungen zuständige Beamte versuchen, mit an die Medien durchgestochenen internen Papieren Politik zu machen. Aktuell zitiert die FAZ einen internen Bericht der „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“, der beklagt, dass viele Abschiebungen nicht vollzogen werden könnten, unter anderem wegen „mangelndem Rückhalt aus der Politik“. „Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen“, so zitiert die FAZ das Papier, könne nicht mehr „ansatzweise in angemessenen Umfang erfolgen“.
Offenbar sind die Beamten der Auffassung, ihnen obliege nicht allein die Aufgabe, politische Entscheidungen umzusetzen, sondern es gehöre auch zu ihren Aufgaben, mit an die Medien weitergegeben „internen Papieren“ politisch Druck zu machen für einen in ihren Augen angemessen Umgang mit Abschiebungen. Doch nicht nur das offenbart ein eigentümliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie:
Was laut FAZ den „Fachleuten“ in Sachen Rückführung besondere Sorgen zu bereiten scheint, ist die Einflussnahme auf Abschiebeverfahren durch „politische und gesellschaftliche Kreise“. Insbesondere sei immer wieder zu beobachten, dass Abschiebungen von kommunalen Entscheidungsträgern gestoppt werden, „weil interessierte Kreise im Verbund mit den regionalen und teilweise überregionalen Medien den Fall aufgegriffen haben“, so das Papier.
Von wegen „interessierte Kreise“
In der Tat berichten lokale und überregionale Medien häufig kritisch darüber, wenn Menschen, die seit langem in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde leben und dort integriert sind, mit einer Abschiebung aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden sollen. In vielen Fällen wollen es Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmen, dass Freunde, Nachbarn, Kollegen oder Schulkameraden abgeschoben werden – insbesondere dann, wenn ihnen – wie etwa oft bei sogenannten Dublin-Verfahren – im Zielland Elend und Perspektivlosigkeit drohen.
Mit ihrer Formulierung der „interessierten Kreise“ lassen die Bürokraten der „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“ tief blicken, was sie von kritischen Medien und zivilgesellschaftlichem Engagement halten – mit „interessierten Kreisen“ wären wohl treffender jene Beamtinnen und Beamten beschrieben, die kritische Öffentlichkeit offenbar allein als hinderliches Ärgernis beim Abschiebungsvollzug begreifen.
Manipulative Zahlendarstellung
Ihre Probleme beim Abschiebungsvollzug verdeutlicht die „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“ mit Zahlenmaterial. Ihr Umgang mit den Zahlen ist jedoch problematisch bis irreführend. So führt der von der FAZ zitierte Bericht an, dass zwischen Januar und September 2014 aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegovina 31.000 abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig gewesen, aber nur 2.595 abgeschoben worden seien.
Die Darstellung ist mit Vorsicht zu genießen – sie verschweigt, dass viele der in Schnellverfahren abgelehnten Asylsuchenden aus diesen Staaten zu einer sogenannten „freiwillige Rückkehr“ gedrängt werden. Bereits 2013 kehrten über 6.000 Personen „freiwillig“ in die Balkanstaaten zurück. Für 2014 liegen die Zahlen für die „freiwillige Rückkehr“ noch nicht vor – es ist jedoch anzunehmen, dass sich auch in 2014 mehrere Tausende Menschen angesichts angedrohter Abschiebung inklusive Wiedereinreisesperre für die Variante der „freiwilligen Rückkehr“ entschieden.
Diese tauchen in den von der „Unterarbeitsgruppe“ gestreuten Zahlen nicht auf. Zudem bleibt offen, ob die aufgerührten 31.000 Fälle „vollziehbar ausreisepflichtig“ waren oder eventuell noch Klage gegen ihre Ablehnung oder Abschiebung eingereicht hatten.
Als Argument für „zu wenige Abschiebungen“ gilt der Beamtengruppe offenbar auch, dass sich von den 84.850 Personen, die Ende des Jahres 2012 mit einer Duldung in Deutschland lebten, zwei Jahre später immer noch mehr als 53.000 in Deutschland befinden. Die Gründe, warum diese Menschen nicht abgeschoben werden, sind zahlreich – und, sofern man sie aufschlüsseln würde, oft nachvollziehbar.
Krankheit als Abschiebungshindernis
Laut FAZ ist dem Bericht der Abschiebungsbeamten die Klage darüber zu entnehmen, dass medizinische Abschiebungshindernisse in der Praxis zu „deutlichen zeitlichen Verzögerungen“ führten. Insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen würden „sehr häufig“ als Abschiebungshindernis geltend gemacht. Dabei, so die Klage, würden als Auslöser der traumatischen Belastung oft Erlebnisse angeführt, die in einem vorausgegangenen Asylverfahren keine Anerkennung gefunden hätten.
Ausgeklammert wird dabei, dass traumatische Erlebnisse in Asylverfahren oft nicht zur Sprache kommen oder dort keine Berücksichtigung finden – und dass viele Flüchtlinge – Studien zur Folge 40 Prozent – traumatisiert sind. So kommt es, dass ärztliche Diagnosen nicht den Wünschen der Abschiebungsbürokratie entsprechen. Das Ergebnis ist dann die Forderung nach medizinischem Fachpersonal in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Was damit gemeint ist, dürfte wohl die Ausweitung dessen sein, was viele Ausländerbehörden ohnehin schon praktizieren: Menschen durch willfährige Ärzte reisefähig schreiben zu lassen.
Alles „Identitätstäuscher“?
Nach Darstellung der FAZ betrachtet der Bericht der „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“ als größtes Abschiebungshinderniss, dass 73 Prozent der Flüchtlinge behaupteten, keine Pässe zu haben. Menschen, die „hartnäckig genug ihre Identität verschleiern und sich nur beharrlich genug ihrer Ausreisepflicht widersetzen“, so der Bericht, wären am Ende gegenüber anderen Flüchtlingen besser gestellt.
Doch die pauschale Unterstellung, Geduldete seien stets selbstverschuldet ohne Identitätsnachweis, ist ungerechtfertigt. Ein fehlender Reisepass bedeutet nicht zwangsläufig, dass Betroffene ihre Identität verschleiern. Weil Schutzsuchende so gut wie keine Chance auf eine legale Einreise in die EU haben, sondern gezwungen werden, auf illegalen und meist lebensgefährlichen Wegen zu fliehen, hat ein Großteil der Betroffenen auf der Flucht keine Papiere dabei.
Pässe hierzulande bei den Botschaften der Herkunftsländer zu besorgen ist für die Betroffenen oft mit hohen Hürden verknüpft – nicht selten mit Korruption. Einige Herkunftsstaaten stellen Flüchtlingen gar keine Dokumente aus, was dann aber seitens der Ausländerbehörden oftmals den Betroffenen zur Last gelegt wird, indem unterstellt wird, sie würden ihren gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Beispiel Irak und Afghanistan – Ablehnungen, auch wenn nicht abgeschoben werden kann
Unter den vielen Menschen, die in Deutschland lange Zeit nur geduldet sind, sind unter anderen auch viele Flüchtlinge aus dem Irak und aus Afghanistan. Doch in den Irak finden gemäß der Beschlusslage der Innenministerkonferenz aufgrund der Sicherheitslage seit Jahren kaum Abschiebungen statt – nur Straftäter und so genannte Gefährder wagt man in die nordirakischen Provinzen Dohuk, Suleymania und Erbil abzuschieben. Die Zahl der Abschiebungen bewegte sich daher in den letzten Jahren im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich.
Auch nach Afghanistan wird aus guten Gründen nur in wenigen Einzelfällen abgeschoben, mit Zahlen im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. Die Konsequenz: Rund 10.000 irakische und afghanische abgelehnte Asylsuchende leben hierzulande mit einer Duldung und damit ohne klare Lebensperspektive.
Während die Landes- und Polizeibeamten der „Unterarbeitsgruppe“ mit den nackten Zahlen dieser Betroffenen der Öffentlichkeit suggerieren, es werde „zu wenig abgeschoben“, fordern Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen seit Jahren, dass die Betroffenen endlich eine sichere Lebensperspektive in Deutschland erhalten.
Zumindest für einen Teil von ihnen besteht jetzt Hoffnung: So kritikwürdig die geplante Bleiberechtsregelung in vielen Punkten ist – manchen Geduldeten könnte das derzeit von der Regierungskoalition ausgehandelte Gesetz endlich zu einem Bleiberecht verhelfen – allerdings nach langem Aufenthalt mit lediglich der Duldung.
Offenbar ist das der Hintergrund für die politische Öffentlichkeitsarbeit der Abschiebungsbeamten: Jetzt nochmal Druck zu machen, damit die kommende Bleiberechtsregelung gemäß ihren Vorstellungen möglichst restriktiv gerät.