22.08.2012
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Im Zuge des Pogroms wurde die "Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende" geräumt. Anschließend suchte sich der Mob neue Opfer und attackierte das "Sonnenblumenhaus", in dem vietnamesische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter untergebracht waren. Foto: <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Rostock-Lichtenhagen_Sonnenblumenhaus.jpg&filetimestamp=20070820002816">Wikimedia / mc005</a>

In Folge des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen wurde das deutsche Asylrecht verschärft. Seither werden Asylsuchende in Deutschland durch rassistische Sondergesetze gedemütigt. In ihnen wirkt das Pogrom bis heute fort.

Ros­tock, August 1992: Hun­der­te von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Ros­tocks sehen zu, wie im Stadt­teil Lich­ten­ha­gen ein Wohn­heim in Brand gesteckt wird. Dar­in sind mehr als hun­dert Men­schen ein­ge­schlos­sen – Viet­na­me­sin­nen und Viet­na­me­sen sowie eini­ge deut­sche Unter­stüt­zer. Nur durch glück­li­che Umstän­de gibt es am Ende kei­ne Toten.

Auch wenn die Lis­te der Orte, an denen in Deutsch­land ras­sis­ti­sche Gewalt­tä­ter brand­schatz­ten, lang ist: Das Ros­to­cker Pogrom steht bis heu­te in ein­zig­ar­ti­ger Wei­se für das Zusam­men­wir­ken von Poli­tik und dem ras­sis­ti­schen, gewalt­tä­ti­gen Mob der Straße.

Die Kam­pa­gne gegen das Asylrecht

Anfang der neun­zi­ger Jah­re such­ten vie­le Men­schen Schutz in Deutsch­land, ins­be­son­de­re in Fol­ge der Krie­ge auf dem Bal­kan. Doch statt sich für die Unter­brin­gung der Flücht­lin­ge zu enga­gie­ren, wur­de poli­tisch Stim­mung gegen Asyl­su­chen­de gemacht. Der dama­li­ge Bun­des­kanz­ler Hel­mut Kohl sprach ange­sichts der Flücht­lin­ge vom dro­hen­den „Staats­not­stand“.

Schon zuvor hat­ten CDU und CSU die For­de­rung erho­ben, das im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Asyl­recht abzu­schaf­fen – ursprüng­lich eine For­de­rung der rechts­extre­men Repu­bli­ka­ner. 1992 erreich­te die Kam­pa­gne gegen das Asyl­recht ihren Höhe­punkt. Doch nicht nur Uni­ons­po­li­ti­ker waren es, die nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands gegen all jene Stim­mung mach­ten, die als nicht dazu­ge­hö­rig ange­se­hen wurden.

Der orga­ni­sier­te Notstand 

Lan­ge war in Bun­des­rat und Bun­des­tag eine Zwei­drit­tel­mehr­heit für die Besei­ti­gung des Asyl­rechts nicht in Sicht. Erst Ros­tock lie­fer­te das Ereig­nis, mit dem der ohne­hin schwin­den­de Wider­stand der ande­ren Par­tei­en gebro­chen wer­den konn­te. Ein Ereig­nis, das man sehen­den Auges in Kauf genom­men hatte.

So wur­de die Zen­tra­le Auf­nah­me­stel­le für Asyl­be­wer­ber in Ros­tock-Lich­ten­ha­gen von den poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen sys­te­ma­tisch über­be­legt. Pro­blem­an­zei­gen wur­den igno­riert. Die Stim­mung schau­kel­te sich auf, Neo­na­zis zogen dar­aus ihren Nut­zen. Zur Igno­ranz der Poli­tik kam das Ver­sa­gen der Poli­zei:  Drei Tage wüte­ten die Täter, sie stie­ßen auf wenig Widerstand.

Die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen hat­ten erst gehetzt. Dann lie­ßen sie die Täter gewäh­ren. Und dann instru­men­ta­li­sier­ten sie die Taten für ihre poli­ti­sche Agen­da. Das Pogrom von Ros­tock wur­de zu einem Akt poli­ti­scher Brandstiftung.

Die Kapi­tu­la­ti­on vor dem Mob

Das bren­nen­de Wohn­heim in Ros­tock-Lich­ten­ha­gen wur­de nicht zum Anlass genom­men, gegen die ras­sis­ti­schen Gewalt­tä­ter vor­zu­ge­hen. Statt­des­sen wur­den die Opfer denun­ziert. Auf einer Pres­se­kon­fe­renz am 24. August 1992 anläss­lich der Ereig­nis­se in Ros­tock sag­te der dama­li­ge Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Rudolf Sei­ters: „Wir müs­sen han­deln gegen den Miss­brauch des Asyl­rechts, der dazu geführt hat, dass wir einen unkon­trol­lier­ten Zustrom in unser Land bekom­men haben.“ Er hof­fe, so Sei­ters, dass das Ereig­nis die SPD end­lich dazu brin­ge, der Ände­rung des Asyl­rechts zuzustimmen.

Am 6. Dezem­ber 1992 kapi­tu­lier­te die SPD. Sie einig­te sich mit CDU/CSU und FDP im soge­nann­ten Asyl­kom­pro­miss dar­auf, das Asyl­recht weit­ge­hend aus­zu­he­beln. Seit­dem soll die Dritt­staa­ten­re­ge­lung – heu­te prak­tisch durch die Dub­lin-II-Ver­ord­nung ersetzt  – Schutz­su­chen­de von Deutsch­land fern­hal­ten. Wer den­noch kommt, wird den damals beschlos­se­nen ras­sis­ti­schen Son­der­ge­set­zen unter­wor­fen: Der zer­mür­ben­den Lager­un­ter­brin­gung, dem ernied­ri­gen­den Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz samt sei­ner demü­ti­gen­den „Sach­leis­tun­gen“. All das gibt es noch heu­te. Die Kon­se­quen­zen des Pogroms und sei­ner poli­ti­schen Instru­men­ta­li­sie­rung wir­ken fort.

Kei­ne Ent­war­nung vor dem Ras­sis­mus der Mitte

Immer­hin die Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor weni­gen Wochen für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Erst nach fast 20 Jah­ren hat es fest­ge­stellt, dass auch Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum zusteht und ange­ord­net, dass die Betrof­fe­nen mehr Geld erhal­ten müssen.

Wäh­rend vie­le Medi­en das Urteil posi­tiv kom­men­tier­ten, tob­te in den Kom­men­tar­spal­ten der Online-Medi­en der Mob: Bür­ge­rin­nen und Bür­ger empör­ten sich dar­über, dass Aus­län­dern nun die­sel­ben Sozi­al­leis­tun­gen zuge­stan­den wer­den soll­ten wie Deut­schen. Ähn­lich den Kom­men­ta­ren, wie sie die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Ros­tocks 1992 in die Fern­seh­ka­me­ras spra­chen, war wie­der von „Schein­asy­lan­ten“ und „Sozi­al­schma­rot­zern“ die Rede.

Ein Wun­der? Die offi­zi­el­le Poli­tik die­ses Lan­des degra­diert Flücht­lin­ge seit fast zwei Jahr­zehn­ten zu Men­schen zwei­ter Klas­se, demü­tigt sie und grenzt sie sys­te­ma­tisch aus. Damit hat sie den Ras­sis­mus der Stra­ße bestärkt, anstatt ihm ent­ge­gen­zu­tre­ten. Poli­tik, die es Ras­sis­ten recht macht, gibt ihnen Recht und bestärkt sie in ihrem Tun.

Ras­sis­mus den Kampf ansagen

Das Pogrom von Ros­tock kann nicht unge­sche­hen gemacht wer­den. Nichts kann die 181 Men­schen wie­der leben­dig machen, die in Deutsch­land seit der Wie­der­ver­ei­ni­gung ras­sis­ti­schen Angrif­fen zum Opfer fie­len. Nichts kann den Schmerz der Hin­ter­blie­be­nen hei­len und die Über­le­ben­den ihre Todes­angst ver­ges­sen las­sen. Nichts kann wie­der gut machen, dass deut­sche Behör­den so oft die ras­sis­ti­schen Taten baga­tel­li­sier­ten, die Opfer und ihre Ange­hö­ri­gen ver­höhn­ten und die Täter lau­fen ließen.

Doch Geset­ze kann man ändern. Zwan­zig Jah­re nach dem Pogrom ist es an der Zeit, end­lich die Para­gra­fen abzu­schaf­fen, mit denen man 1992 die „Aus­län­der raus“-Rufe des Mobs von Ros­tock in die Gesetz­bü­cher geschrie­ben hat. Kämp­fen wir für eine Poli­tik, die Flücht­lin­ge schützt und Ras­sis­mus die Stirn bietet.

 Gesetz­lich ver­ord­ne­te Lebens­ge­fahr – Das deut­sche Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (22.05.15)

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