17.05.2018
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Röntgenuntersuchungen zur medizinischen Alterseinschätzung sind äußerst umstritten. Foto: dpa / Felix Kästle

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben oft viel hinter sich, zu Recht genießen sie besonderen Schutz. Hardliner fordern immer lauter die Einführung einer sogenannten medizinischen Altersfeststellung. Kinder- & Jugendärzte sehen dies kritisch, zumal die zur Verfügung stehenden forensischen Verfahren keine eindeutige Altersbestimmung zulassen.

Unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge benö­ti­gen einen Vor­mund und päd­ago­gi­sche Betreu­ung. Sie wer­den in Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe unter­ge­bracht und dür­fen in der Regel min­des­tens bis zum Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit in Deutsch­land blei­ben. Als Min­der­jäh­ri­ge genie­ßen sie beson­de­ren gesetz­li­chen Schutz und ihre Ver­sor­gung ist zunächst mit höhe­ren Kos­ten ver­bun­den. Ver­tre­tern einer auf Abwehr aus­ge­rich­te­ten Asyl­po­li­tik ist dies schon lan­ge ein Dorn im Auge. Seit Novem­ber 2017 geis­tern For­de­run­gen von CDU/CSU und AfD durch die Pres­se, bei allen neu ankom­men­den, unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen eine »Alters­fest­stel­lung« zu ver­an­las­sen: ein Begriff, der auch in Geset­zes­tex­ten vor­kommt – und trotz­dem falsch ist.

Volljährigkeit ist nicht zweifelsfrei nachweisbar

Es gibt kein Ver­fah­ren, mit dem sich das Alter jun­ger Geflüch­te­ter sicher »fest­stel­len« lässt, weder sozi­al­päd­ago­gisch noch medi­zi­nisch. Mög­lich ist nur eine gro­be Schät­zung. Dies räumt auch die Arbeits­ge­mein­schaft für foren­si­sche Alters­dia­gnos­tik (AGFAD) der Deut­schen Gesell­schaft für Rechts­me­di­zin ein. Ihr Vor­sit­zen­der, Pro­fes­sor Andre­as Schme­ling, behaup­tet den­noch, der zwei­fels­freie Nach­weis der Voll­jäh­rig­keit sei möglich.

Nach deut­schem und inter­na­tio­na­lem Recht muss im Zwei­fel zuguns­ten des Flücht­lings vom gerings­ten mög­li­chen Alter aus­ge­gan­gen werden.

Die AGFAD emp­fiehlt eine Ganz­kör­per­un­ter­su­chung und drei bild­ge­ben­de Ver­fah­ren: Rönt­gen von Hand und Gebiss sowie ergän­zend die Com­pu­ter­to­mo­gra­phie der Schlüs­sel­bei­ne. Jeder Auf­nah­me wird ein Ent­wick­lungs­sta­di­um zuge­ord­net und dies anschlie­ßend mit den Ergeb­nis­sen einer Refe­renz­stu­die ver­gli­chen: Nach dem »Min­dest­al­ter­prin­zip« wird den Geflüch­te­ten das Alter des jüngs­ten Stu­di­en­teil­neh­mers zuge­wie­sen, der das glei­che Rei­fe­sta­di­um aufweist.

Doch bei allen Ver­fah­ren liegt das Min­dest­al­ter selbst bei den höchs­ten Sta­di­en unter 18 Jah­ren: Ein kom­plett aus­ge­reif­tes Hand­ske­lett ist bereits ab einem Alter von 16 Jah­ren, das höchs­te Sta­di­um der Zahn- und Schlüs­sel­bein­ent­wick­lung ab 17 Jah­ren beob­ach­tet wor­den. Es ist daher nicht nach­voll­zieh­bar, wie die AGFAD »zwei­fels­frei« bewei­sen will, dass jemand das 18. Lebens­jahr voll­endet hat.

60%

der männ­li­chen Jugend­li­chen haben bereits vor ihrem 18. Geburts­tag ein aus­ge­reif­tes Handskelett.

Rechtlich gilt: im Zweifel zugunsten des Geflüchteten

Nach deut­schem und inter­na­tio­na­lem Recht muss im Zwei­fel zuguns­ten des Flücht­lings vom gerings­ten mög­li­chen Alter aus­ge­gan­gen wer­den. Des­halb soll­te ein Gut­ach­ter nicht zu dem Schluss kom­men dür­fen, jemand sei voll­jäh­rig, wenn kei­ne der Unter­su­chun­gen dies bewei­sen kann. Trotz­dem wer­den immer wie­der jugend­li­che Flücht­lin­ge durch schlich­tes Hand­rönt­gen für voll­jäh­rig erklärt. Dabei ist bekannt, dass bei etwa 60 Pro­zent der männ­li­chen Jugend­li­chen bereits vor dem 18. Geburts­tag ein aus­ge­reif­tes Hand­ske­lett vorliegt.

Grob verschätzt

Auf­grund der hohen Strah­len­be­las­tung emp­fiehlt die AGFAD, die Com­pu­ter­to­mo­gra­phie der Schlüs­sel­bei­ne nur bei bereits abge­schlos­se­ner Hand­ske­let­t­ent­wick­lung durch­zu­füh­ren. Doch auch die­ses teu­re Ver­fah­ren führt nicht wei­ter. Das bei vie­len jun­gen Geflüch­te­ten dia­gnos­ti­zier­te »Sta­di­um 3b« wird je nach ­Refe­renz­stu­die frü­hes­tens mit 17,6 Jah­ren oder mit 18,3 Jah­ren erreicht – ein klei­ner, aber ent­schei­den­der Unter­schied, wenn es um die Fest­stel­lung der Voll­jäh­rig­keit geht. Wenig über­ra­schend ver­wen­den die meis­ten Gut­ach­ter die zwei­te Stu­die, obwohl sie gra­vie­ren­de sta­tis­ti­sche Män­gel auf­weist. Doch Män­ner im Sta­di­um 3b kön­nen auch bis zu 37 Jah­ren alt sein!

Im ent­schei­den­den Alters­be­reich von 16 bis 20 Jah­ren sind die von der AGFAD emp­foh­le­nen Ver­fah­ren zu unge­nau, um eine Voll­jäh­rig­keit bewei­sen zu können.

»Kin­der mit Bär­ten« titel­te die FAZ im Janu­ar 2018 – wie­wohl bekann­ter­ma­ßen fast allen männ­li­chen Jugend­li­chen vor dem 18. Geburts­tag Bart­haa­re wach­sen. Doch tat­säch­lich kommt es vor, dass Erwach­se­ne fälsch­li­cher­wei­se in Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen und Schu­len Auf­nah­me fin­den. In wel­chem Aus­maß dies geschieht, ist unklar. Klar ist, dass es auch durch die umfas­sends­te medi­zi­ni­sche Dia­gnos­tik nicht zu ver­hin­dern ist – auf kei­nen Fall bes­ser als durch erfah­re­ne Betreuende.

Fehleinschätzungen gefährden das Kindeswohl

Die Gut­ach­ten eini­ger Rechts­me­di­zi­ner füh­ren zu Fehl­ent­wick­lun­gen ande­rer Art: Kin­des­wohl und Gesund­heit sind stark gefähr­det, wenn unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge für voll­jäh­rig erklärt und dann in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für Erwach­se­ne sich selbst über­las­sen werden.

Ethikkommission gegen Altersdiagnostik durch Röntgen

Im ent­schei­den­den Alters­be­reich von 16 bis 20 Jah­ren sind die von der AGFAD emp­foh­le­nen Ver­fah­ren zu unge­nau, um eine Voll­jäh­rig­keit bewei­sen zu kön­nen. Sie sind mit einer Strah­len­be­las­tung und damit einer poten­zi­el­len Gesund­heits­ge­fähr­dung ver­bun­den. Die Zen­tra­le Ethik­kom­mis­si­on (ZEKO) der Bun­des­ärz­te­kam­mer sowie die deut­sche und die euro­päi­sche Aka­de­mie für Kin­der­heil­kun­de und Jugend­me­di­zin haben sich daher gegen die Alters­dia­gnos­tik mit­tels Rönt­gen ausgesprochen.

Wich­ti­ger als das chro­no­lo­gi­sche Alter ist der Hil­fe­be­darf, der sich mit dem holis­ti­schen Ver­fah­ren sehr genau fest­stel­len lässt.

Auf der AGFAD-Home­page schrieb der All­ge­mein­me­di­zi­ner Dr. Dr. Rudolf dazu, bei der ZEKO-Emp­feh­lung han­de­le es sich »nicht um die auto­no­me Äuße­rung einer vor­geb­lich unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on, son­dern um die Partei­­nahme im Sin­ne einer bestimm­ten Inter­es­sen­grup­pe.« Wer die unab­hän­gi­gen Gre­mi­en der ver­fass­ten Ärz­te­schaft so angreift, muss selbst zu einer Inter­es­sen­grup­pe gehö­ren: AGFAD-Medi­zi­ner ver­die­nen viel Geld – ein Alters­gut­ach­ten kos­tet bis zu 1.500 Euro.

Kinder- und Jugendärzte präferieren »Holistische Methode«

Wie aber sonst kann das Alter ein­ge­schätzt wer­den? Neue­re Ver­fah­ren wie der Ultra­schall-Hand­scan­ner oder eine als »Hil­des­hei­mer Modell« bekannt gewor­de­ne DNA-Unter­su­chung sind nicht aus­ge­reift und lie­fern unge­naue­re Ergeb­nis­se als die Rönt­gen­dia­gnos­tik. Bleibt die von Kin­der- und Jugend­ärz­ten favo­ri­sier­te »holis­ti­sche Metho­de«: Mit Hil­fe genau­er Beob­ach­tung und eini­ger Erfah­rung wird in einem ohne Zeit­druck geführ­ten Gespräch ver­sucht, den kogni­ti­ven, sozia­len und emo­tio­na­len Ent­wick­lungs­stand, die Bedürf­nis­se, die Glaub­wür­dig­keit und das Alter eines jun­gen Men­schen ein­zu­schät­zen. Auch die­se Metho­de ist unge­nau, der Vor­teil der ganz­heit­li­chen Her­an­ge­hens­wei­se liegt jedoch auf der Hand: Nie­mand wird ohne medi­zi­ni­schen Grund geröntgt und auf sein Kno­chen­al­ter redu­ziert. Wich­ti­ger als das chro­no­lo­gi­sche Alter ist der Hil­fe­be­darf, der sich mit die­sem Ver­fah­ren sehr genau fest­stel­len lässt.

Dr. Tho­mas Nowot­ny, Kin­der- & Jugend­arzt / IPPNW

(Die­ser Arti­kel erschien erst­mals im Heft zum Tag des Flücht­lings 2018.)


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