Hintergrund
Asyl in Zahlen 2014
Weltweit gibt es so viele Flüchtlinge wie nie seit dem zweiten Weltkrieg, die Lage von Millionen Menschen ist verheerend. Bei uns kommt nur ein kleiner Teil von ihnen an. Wer es hier ins Asylverfahren schafft, erhält oft einen Schutzstatus.
Weltweit gibt es so viele Flüchtlinge wie nie seit dem zweiten Weltkrieg, die Lage von Millionen Menschen ist verheerend. In Deutschland kommt nur ein kleiner Teil von ihnen an. Ende 2014 wurden weltweit 59,5 Mio. Menschen auf der Flucht gezählt – das ist die höchste Weltflüchtlingszahl seit dem zweiten Weltkrieg.
Rund 14 Millionen von ihnen wurden innerhalb des Jahres 2014 zur Flucht getrieben – auch dies ein Rekord. Die meisten von ihnen blieben „Binnenvertriebene“, also Flüchtlinge innerhalb ihres Herkunftslandes. Im gleichen Jahr erreichten vergleichsweise bescheidene 714.000 Asylsuchende Europa – das entspräche gerade einmal 5 Prozent der aktuell Geflüchteten
Die meisten Flüchtlinge bleiben in ihrer Herkunftsregion
Noch immer gilt: Der weitaus größte Teil der Flüchtlinge der Welt – laut UNHCR 2014 genau 86% – bleiben in ihrer Herkunftsregion – oft deshalb, weil sie auf eine Rückkehr hoffen, aber auch, weil ihnen die Möglichkeiten zur Weiterflucht fehlen. Die größte Flüchtlingsgruppe, die aus dem syrischen und inzwischen auch irakischen Kriegsgebiet, wurden vor allem von den Nachbarstaaten im Nahen Osten aufgenommen, wo sich die Aufnahmezahlen noch in weitaus größeren Dimensionen als hierzulande bewegen. Im Schatten der syrischen Katastrophe kam 2014 es im Südsudan und in der Zentralafrikanischen Republik zu großen Fluchtbewegungen.
Asyl – nur ein Bruchteil der Zuwanderung
2014 wurden 173.072 Asylerstanträge gezählt – die höchste Zahl seit 1993 sowie die vierthöchste Zahl in der Geschichte der Bundesrepublik. Gleichwohl stellen Asylsuchende regelmäßig nur einen Bruchteil der Gesamtzuwanderung – im ersten Halbjahr 2014 sind es etwa 11 Prozent: Rund 77.000 Asylsuchende von etwa 667.000 Zugewanderten.
Jede/r Zweite wird anerkannt
Nicht nur die Antragszahl, auch die Schutzquote des Asylbundesamtes (BAMF) war mit offiziellen 31,5 Prozent so hoch wie lange nicht. Rund 130.000 Entscheidungen hat das BAMF 2014 getroffen. Über ein Viertel der Antragsteller (25,9%) erhielten die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, weitere 4,0 Prozent erhielten europarechtlichen subsidiären Schutz, für 1,6 Prozent wurden nationale Abschiebungsverbote verhängt.
Rund 45.000 Asylanträge (35%) kamen als „formelle Erledigungen“ gar nicht zur Entscheidung: In mehr als der Hälfte dieser Fälle wurde nach der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat für zuständig befunden; hinzu kamen viele Entscheidungen nach der „sicheren Drittstaatenregelung“, weil für die Antragsteller bereits ein anderer Staat die internationale Schutzberechtigung festgestellt hatte – leider oft, ohne dass die Betroffenen tatsächlich Aufnahme und Schutz erhalten hätten.
Zieht man diese formellen Erledigungen ab und betrachtet nur die inhaltlich geprüften Fälle, ergibt sich eine bereinigte Gesamtschutzquote von 48,5 Prozent, das heißt, fast jede/r Zweite wird als schutzberechtigt anerkannt. Bei 10,5 Prozent positiven Klageverfahren vor Gericht liegt die Erfolgsquote letztlich bei über 50 Prozent.
Aus Krieg, Gewalt und blanker Not – Herkunftsländer der Asylsuchenden
SYRIEN ist mit großem Abstand das Hauptherkunftsland der Asylsuchenden. Die Opfer dieses inzwischen über vier Jahre andauernden Kriegs stellten 2014 fast ein Viertel (23%) aller Asylgesuche in Deutschland. Jeder zehnte Antrag eines Syrers wird nicht entschieden, sondern formell erledigt. Zieht man diese Zuständigkeitsverweigerungen ab, ergibt sich für syrische Asylsuchende eine Schutzquote von fast 100 Prozent.
BALKAN-STAATEN Die Asylsuchenden aus den meist ehemals jugoslawischen Staaten werden in der Öffentlichkeit schlicht als Armutsflüchtlinge ohne Asylgründe geschmäht. Ihre zahlreiche Existenz weist auf nichts weniger als eine gescheiterte Nachkriegs-Politik auf dem Balkan hin: Mitten in Europa leiden Menschen unter erheblicher Diskriminierung, existenzieller Not, sogar Hunger. Im Unterschied zu EU-angehörigen Arbeitsuchenden bleiben ihnen die Chancen der europäischen Freizügigkeit verwehrt – so helfen dann nur Asylgesuche, um über den Winter zu kommen. Dabei liegt die Chance auf eine Asyl-Anerkennung vor dem Hintergrund gruppenweiser Asyl-Schnellverfahren nahe Null.
ERITREA In einem der repressivsten Regime der Welt landen Kritiker/innen in geheimen Gefängnissen. Wer über die Grenze flieht, riskiert, als Deserteur erschossen zu werden. Dennoch treibt die Militärdiktatur seit Jahren fortwährend Menschen in die Flucht. Am Beispiel Eritrea wird einmal mehr deutlich, dass die vom BAMF offiziell verkündeten Schutzquoten nur die halbe Wahrheit sind: Bei mehr als 55 Prozent der Fälle sei ein Schutzbedarf festgestellt worden. Tatsächlich beträgt die Zahl der Ablehnungen genau 16, was bei 1.794 Entscheidungen einer Quote von exakt 0,9 Prozent entspricht. Rund 44 Prozent wurden „formell erledigt“ – zieht man diese inhaltlich gar nicht geprüften Fälle ab, ergibt sich eine Schutzquote von 99 Prozent.
AFGHANISTAN Im Jahr des deutschen Truppenrückzugs ist die aktuelle Zahl der aus Afghanistan nach Deutschland Geflüchteten ein Indiz für die erschreckende Tatsache, dass Terror und Gewalt im Land schlimmer wüten denn je. Seit Erhebung der relevanten Zahlen durch die UN-Unterstützungsmission hat es nicht so viele zivile Opfer gegeben wie 2014: Über 6.800 Menschen wurden demnach im vergangenen Jahr verletzt, fast 3.700 getötet. Die Zahl der nach Deutschland Flüchtenden steigt und mit ihnen die „Dublin-Fälle“: Rund 32 Prozent der Antragsteller wurden insgesamt „formell“ abgefertigt. Beschäftigt sich das BAMF mit den individuellen Fluchtgründen, ist die Anerkennungsquote hoch: Mehr als zwei Drittel (68%) der afghanischen Asylsuchenden erhalten dann Schutz.
SOMALIA ist ein in verschiedene Machtbereiche zerfallenes und von Warlords terrorisiertes Land. Offiziell erhält nur jede/r vierte somalische Asylantragsteller/in (25%) einen Schutzstatus. Tatsächlich wurden weniger als 9 Prozent der vorgebrachten Asylgründe vom BAMF abgelehnt, zwei Drittel (66,3%) der negativen Entscheidungen beruhen wiederum lediglich auf Formalitäten. Zieht man nur die inhaltlich geprüften Anträge heran, werden nicht ein Viertel, sondern rund drei Viertel (74,1%) der somalischen Flüchtlinge anerkannt.
IRAK liegt als Herkunftsland von Asylsuchenden in Deutschland etwas überraschend erst auf Platz zehn, trotz massiver Fluchtbewegungen infolge des IS-Terrors. Viele in der Region Geflüchtete hoffen noch auf eine Rückkehr – für zahlreiche Opfer von Krieg, Terror oder Vergewaltigung und insbesondere für Angehörige massiv bedrohter Minderheiten wird dies aber kaum realistisch sein. Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Flüchtlinge Europa schlicht (noch) nicht erreicht hat und ihre Ankunft hier zeitverzögert zunehmen wird. Wer es schafft, hier anzukommen, ohne in die Dublin-Maschinerie zu geraten und ohne auf die lange Wartebank geschoben zu werden, muss das Bundesamt kaum von der Dramatik der Situation überzeugen: Die bereinigte Anerkennungsquote für Iraker/innen beträgt 89 Prozent.
Schnellere Asylverfahren? Drei Tage weniger als 2013
Den im Koalitionsvertrag von 2013 versprochenen zügigeren Asylverfahren kam die Bundesregierung im vergangenen Jahr näher – mit einer ganze drei Tage kürzeren Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 7,1 Monaten. Für viele Flüchtlinge bedeutet dies nicht nur eine behördlich verordnete Lebenszeitverschwendung, sondern vor allem existenzielle Unsicherheit, bis sie endlich Gewissheit über ihr aufenthaltsrechtliches Schicksal haben.
Doch diese Zahlen zur durchschnittlichen Verfahrensdauer spiegeln nur einen Teil der Realität wider: Im Dezember 2014 hat das BAMF vorwiegend priorisierte Herkunftsländer in Schnellverfahren bearbeitet: Zum einen die als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, zum anderen besonders unsichere Herkunftsländer wie Syrien und Irak. So wurden im Dezember insgesamt deutlich mehr Fälle entschieden, mit Auswirkungen auf den Jahresdurchschnitt der Verfahrensdauer.
Der politisch als Erfolg verkaufte vermeintliche Beschleunigungseffekt beruht also vorwiegend auf einer Vorauswahl schnell zu erledigender Verfahren Ende des Jahres. Er geht zu Lasten aller anderen Flüchtlinge, die dadurch noch länger auf ihre Entscheidung warten müssen. Nach offiziellen Angaben warten pakistanische Flüchtlinge im Schnitt 15,7 Monate, iranische Flüchtlinge 14,5 Monate, afghanische Flüchtlinge 13,9 Monate und irakische Flüchtlinge 9,6 Monate auf die Entscheidung des Bundesamts – und damit sogar oft länger als 2013.
200.000 Asylverfahren sind unbearbeitet
Ein weiterer großer Haken an der Statistik des Bundesamts: Es werden nur die entschiedenen Verfahren berücksichtigt, nicht jedoch die noch unbearbeiteten Asylanträge: Ende 2014 waren dies rund 170.000, in den ersten Monaten 2015 sind weitere aufgelaufen. Für diese Betroffenen dürfte das Leben in der Warteschleife noch erheblich länger dauern als die offiziellen Zahlen suggerieren. Überdies fehlen in der Berechnung geschätzt 20.000 – 30.000 Menschen gänzlich, die sich zwar als Asylsuchende gemeldet haben, aufgrund der Überforderung der Behörden aber nur mit provisorischen Papieren ausgestattet werden, bis sie eine Aufenthaltsgestattung erhalten und damit ein Asylverfahren überhaupt erst in Gang kommt.
Dublin-Maschinerie auf Hochtouren
In über 35.000 Fällen hielt das Bundesamt einen anderen EU-Staat für zuständig – die Zahl der Dublin-Verfahren blieb damit auf konstant hohem Niveau, relativ betrachtet war jede/r Fünfte von Dublin betroffen. Insgesamt 23.413 (18%) aller Asylentscheidungen des Bundesamts 2014 waren Dublin-Entscheidungen. Ineffizient bleibt dieses System weiterhin: abgeschoben im Rahmen von Dublin wurden 4.772 Personen.
Mit über 9.000 Übernahmeersuchen wurde das völlig überforderte Italien am häufigsten angefragt, ob sie Flüchtlinge zuständigkeitshalber übernehmen – jeder vierte Dublin-Fall (25,9%) hat Italienbezug. An zweiter und dritter Stelle folgen Bulgarien mit 4.400 und Ungarn mit 3.900 Übernahmeersuchen. Alle drei Staaten haben massive Probleme mit der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, es gibt unzählige Berichte zu Inhaftierungen und Menschenrechtsverletzungen. Angesichts der katastrophalen Situation in diesen Staaten haben viele Gerichte Abschiebungen dorthin gestoppt oder nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt, wie Ende des Jahres 2014 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Tarakhel-Urteil. Dennoch betreffen knapp 50 Prozent aller Dublin-Verfahren allein diese drei Staaten.
Anerkannt und doch völlig schutzlos
Neben „Dublin“ wird ein anderer Aspekt für die Flüchtlinge in Europa mehr und mehr zum Problem: Es betrifft Menschen, die allen praktischen Widrigkeiten zum Trotz im Asylverfahren von „Problemstaaten“ wie Italien oder Bulgarien einen internationalen Schutzstatus oder eine Flüchtlingsanerkennung erhalten. Wie die Dublin-Fälle sind sie von Abschiebung in den „zuständigen“ EU-Staat betroffen, allerdings auf Grundlage der nationalen „sicheren Drittstaatenregelung“. Bei der Gegenwehr sind die Betroffenen nahezu chancenlos, auch wenn massive Menschenrechtsverletzungen drohen. Die Fiktion, dass anerkannte Flüchtlinge bereits in einem „sicheren“ Staat Schutz gefunden hätten, ist nahezu unumstößlich, das Recht zeigt sich blind für die realen Verhältnisse in den Zielländern.
Nach Angaben des BAMF waren davon im letzten Jahr über 2.500 Personen betroffen, darunter über die Hälfte syrische Kriegsflüchtlinge. Vielen von ihnen droht die Abschiebung nach Bulgarien, wo Flüchtlinge sogar Folter ausgesetzt sind und selbst hochrangige Politiker öffentlich verkündeten, dass man sich nicht in der Lage sehe, die weitergewanderten Flüchtlinge zurückzunehmen. In Deutschland haben die Betroffenen aber trotz des gemeinsamen EU-Raums kein Aufenthaltsrecht, genauso wenig aber eine Chance auf ein weiteres Asylverfahren. Angemessen wäre es, anerkannten Flüchtlingen endlich EU-weit Freizügigkeit zu gewähren.
Neuer Abschiebungsrekord
Nach Jahren des Rückgangs der Abschiebungen ist diese Zahl 2014 zum zweiten Mal in Folge gestiegen: Mit insgesamt fast 11.000 Abschiebungen stieg die Zahl um 7 Prozent. Höher war sie zuletzt 2006 (ca. 14.000 Abschiebungen). Hinzu kamen 2.967 Zurückschiebungen und 3.612 Zurückweisungen an der deutschen Grenze, insbesondere an Flughäfen.
Fast 50 Prozent aller Ab- und Zurückschiebungen erfolgten in EU- oder Schengen-Staaten. Rund 35 Prozent waren Dublin-Überstellungen. Ein Großteil des „Abschiebungsverkehrs“ dient also einzig und allein dazu, Flüchtlinge in den für sie zuständigen Staat zurückzuschieben, aus dem viele aus guten Gründen weitergeflohen sind – ein immenser Aufwand für ein nicht funktionierendes Zuständigkeitssystem, in dem Menschen wie Stückgut hin- und hergeschoben werden.