Hintergrund
Asyl in Zahlen 2012
Mehr Asylsuchende, gesunkene Anerkennungsquoten und irrationale Katastrophenszenarien: Die deutsche Asylbilanz 2012 kann aus Sicht von PRO ASYL kaum zufriedenstellen. Besonders kritikwürdig waren die politisch motivierten Schnellverfahren bei Romaflüchtlingen aus Serbien und Mazedonien, aber auch viele inakzeptable Abschiebungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung.
80 Prozent der Flüchtlinge bleiben in Nachbarstaaten
Die Statistik des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) von Ende 2011 benennt die größten Flüchtlingsgruppen auf der Welt. Ihre Herkunftsländer kennzeichnen sich durch lang andauernde blutige Konflikte, Krieg und Terror. Doch 80 Prozent der Flüchtlinge bleiben, teils jahrelang, in Nachbarstaaten, die selbst oft arm sind. Seit Anfang 2012 haben allein die Nachbarstaaten Syriens über einer Million Flüchtlingen die Tore geöffnet. In Deutschland haben dem gegenüber 2012 knapp über 6.000 syrische Flüchtlinge Asyl gesucht.
Zahl der Asylsuchenden gestiegen
Im Jahr 2012 ist die Zahl der Asylsuchenden im Vergleich zum Vorjahr um über 40 Prozent auf 64.539 gestiegen. Das hört sich im ersten Moment nach viel an. Setzt man diese Zahl jedoch in Relation zu den Asylbewerberzahlen vergangener Jahre, relativiert sich dieser Eindruck: Seit Anfang der neunziger Jahre ist die Zahl stetig gesunken, bis auf einen Tiefstwert von knapp über 19.000 Asylanträgen im Jahr 2007. In Relation zu niedrigen Werten fällt eine prozentuale Steigerung dann immer vergleichsweise hoch aus.
Qualität der Asylverfahren drastisch gesunken
Das Bundesamt hat 2012 über 60.000 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Die üblichen Qualitätsstandards wurden bei der größten Gruppe, den Balkanflüchtlingen, bewusst missachtet. Auf Betreiben des Bundesinnenministeriums führte das Bundesamt ab Herbst 2012 für Flüchtlinge aus Serbien und Mazedonien pauschale Ablehnungs-Schnellverfahren durch. Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Iran oder Syrien mussten über ein Jahr auf die erste Entscheidung warten: insgesamt eine inakzeptable Situation. Schnellverfahren darf es nicht geben. Jeder Einzelfall muss sorgfältig, unvoreingenommen und völkerrechtskonform geprüft werden.
Weniger als 15 Prozent als Flüchtlinge anerkannt
Insgesamt wurden im Jahr 2012 vom BAMF 8.764 Personen (14,2 Prozent der Antragstellenden) als Flüchtlinge anerkannt. Bei weiteren 8.376 Personen (13,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote festgestellt, weil ihnen im Herkunftsland etwa die Todesstrafe, Folter oder Gefahr für Leib und Leben drohen. Diese Menschen sind quasi anerkannte Schutzbedürftige zweiter Klasse, auch wenn sich ihre rechtliche Situation durch die EU-Politik und Rechtsprechung schrittweise an die der GFK-Flüchtlinge annähert. Eine vollständige Anerkennung ist notwendig und gerechtfertigt.
Schutzquoten nach Herkunftsländern im europäischen Vergleich: Deutschland schneidet nicht immer gut ab
Die Unterschiede in der Anerkennungspraxis zwischen den Herkunftsländern sind enorm: Die Schutzquote variiert von, verordneten 0 Prozent Anerkennungen für serbische und mazedonische Asylsuchende über 39 Prozent für Afghanen, 54 Prozent für Iraner bis hin zu 96 Prozent für syrische Flüchtlinge. Sieht man sich die Hauptherkunftsländer wie Afghanistan oder Irak an, die langjährige Krisen- oder Kriegsgebiete sind, liegt der Schutzbedarf der Menschen auf der Hand.
Im Vergleich mit anderen EU-Staaten schneidet Deutschland aber nicht immer gut ab: Die erstinstanzliche Schutzquote für Afghanen lag anderswo deutlich höher: in Italien bei 76 Prozent, in Schweden bei über 60 Prozent, in Belgien ebenfalls bei fast 60 Prozent, in Frankreich bei 50 Prozent und in Spanien (bei sehr geringer Antragszahl) sogar bei 88 Prozent.
Schutzstatus für Syrienflüchtlinge hob die Quote
Insgesamt erhielten fast 28 Prozent aller Asylsuchenden in der ersten Instanz einen Schutzstatus, Tendenz steigend, vor allem wegen der Syrien-Quote (2011: 22 Prozent). Diese Schutzquote ist aber nur ein Teil der Wahrheit: Denn zum einen wurden 2012 rund 23 Prozent der Asylanträge gar nicht inhaltlich geprüft. Dies betrifft vor allem „Dublin-Fälle“, in denen man einen anderen EU-Staat für zuständig erklärt. Rechnet man sie heraus, kommt man bereits auf eine Schutzquote von 36 Prozent.
Zum anderen werden die erstinstanzlichen Entscheidungen des Bundesamts häufig im anschließenden Klageverfahren korrigiert: so erhielten 38 Prozent der zuvor abgelehnten afghanischen Klägerinnen und Kläger doch noch einen Schutzstatus. Eine ähnlich hohe Quote gibt es bei iranischen Asylsuchenden mit 37 Prozent, aber auch bei pakistanischen (23 Prozent) oder irakischen Asylsuchenden (14 Prozent) werden die Bewertungen des Bundesamtes häufig in Frage gestellt.
Hauptbetroffene der Dublin-Abschiebungen: Flüchtlinge aus Afghanistan
In 11.469 Fällen (18 Prozent der Asylanträge) hat die Bundesrepublik Übernahmeersuchen nach der Dublin II-Verordnung gestellt, also andere EU-Staaten zuständigkeitshalber um die Übernahme der Betroffenen gebeten. Obwohl die Bundesrepublik aufgrund der weiterhin katastrophalen Situation für Flüchtlinge in Griechenland nicht dorthin abschiebt und die betreffenden Asylverfahren selbst durchführt, ist der Anteil der Dublinfälle nur leicht gesunken (2011: 20 Prozent).
In absoluten Zahlen ist die Zahl der Dublin-Fälle sogar um rund 2.400 gestiegen. Unter dem Strich begünstigt das unfaire Dublin-System die Flüchtlingsabwehrpolitik der Bundesrepublik: In über 3.000 Fällen fand eine Überstellung ins EU-Ausland statt, während Deutschland mit rund 1.500 Flüchtlingen nur knapp halb so viele über das Dublin-System aufnahm.
Mehr als jede fünfte Dublin-Überstellung nach Italien
Mehr als jede fünfte Überstellung ging nach Italien, eines der aufgrund seiner schlechten Aufnahmebedingungen am stärksten kritisierten Länder. Flüchtlingen droht dort Recht- und Obdachlosigkeit, weswegen die Verwaltungsgerichte Abschiebungen dorthin, aber auch nach Ungarn, Malta und Bulgarien in einer Vielzahl von Fällen gestoppt haben. Problematisch sind aber auch die zahlreichen Überstellungen von Irakflüchtlingen nach Schweden, das im Unterschied zu Deutschland abgelehnte Asylsuchende in den Zentralirak abschiebt.
Rund 2.100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Die Zahl der unbegleiteten Kinderflüchtlinge ging geringfügig zurück auf 598 Kinder unter 16 Jahren und weitere 1.498 unbegleitete 16- und 17-Jährige. Insgesamt machen unbegleitete Minderjährige rund 3,3 Prozent der Asylsuchenden aus, wobei die Behörden bundesweit Flüchtlingskinder oft älter machen als sie selbst angeben. Nahezu die Hälfte aller behördlich erfassten unbegleiteten Minderjährigen kamen aus Afghanistan (1.003), weit dahinter folgten Kinderflüchtlinge aus dem Irak (152), Syrien (133) und Somalia (127).
Die Schutzquote bei den unbegleiteten Minderjährigen lag bei 41 Prozent. Mit einer Schutzquote von 39 Prozent hatten afghanische Minderjährige trotz der katastrophalen Sicherheitslage in Afghanistan sogar nur unterdurchschnittliche Chancen, Schutz zu erhalten. Auch irakische Minderjährige hatten mit einer Schutzquote von gerade mal 21 Prozent vergleichsweise geringe Anerkennungschancen.
Kinderflüchtlinge Opfer von perfider Behördenstrategie
Augenscheinlich kommt hier eine abgründige Strategie des Bundesamts zum Tragen. Die Abschiebung eines Kindes ist grundsätzlich möglich, gesetzlich ist allerdings festgelegt, dass sich Behörden vorher zu vergewissern haben, dass es einem Familienmitglied oder einem Kinderheim übergeben wird. Das Bundesamt macht sich diese Regelung zunutze und lehnt Minderjährige, die keine Eltern mehr haben oder deren Eltern nicht auffindbar sind, mit Verweis darauf ab, dass sie ja ohnehin nicht abgeschoben werden dürften. Im Ergebnis bedeutet diese Strategie, dass die Minderjährigen bleiben, aber statt eines Schutzstatus nur eine Duldung erhalten, was im Hinblick auf Schulbesuch Integrationsmöglichkeiten verbaut.
Abschiebungen, Zurückschiebung, Zurückweisung: Insgesamt 16.000 Mal hieß es „Raus!“
Im Jahr 2012 wurden 7.651 Personen aus Deutschland abgeschoben (2011: 7.917). Ein Großteil dieser Abschiebungen werden nicht in Folge abgelehnter Asylverfahren durchgeführt, sondern betreffen Menschen, deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist oder entzogen wurde oder die aufgrund von Straftaten ausgewiesen wurden. Besonders betroffen mit rund 1.500 Abschiebungen waren serbische Staatsangehörige, unter ihnen vorwiegend Angehörige der Roma-Minderheit. Gleiches gilt für Abschiebungen in den Kosovo (546) und Mazedonien (510). Diese Zahlen sind Ergebnis der Schnellverfahren und der Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen aus der Region West-Balkan. Ein Großteil der Abgeschobenen dürfte so in massive Diskriminierung und Ausgrenzung zurückverfrachtet worden sein.
Tausende Zurückschiebungen entlang der Grenzen
Zu den Abschiebungen kommen 4.417 Zurückschiebungen, also Abschiebungen im Zusammenhang mit Aufgriffen in der 30 km-Grenzregion, sowie 3.829 Zurückweisungen an der Grenze selbst. Damit liegt die Gesamtzahl der Ab- und Zurückschiebungen und der Zurückweisungen bei knapp 16.000.
Weiter im Trend: gemeinsame Sammelabschiebungen. Die Zahl der über nationalstaatliche Grenzen hinaus koordinierten Abschiebungen – über die EU-Agentur Frontex oder mehrerer EU-Staaten gemeinsam – hat sich nahezu verdoppelt. Im Rahmen solcher Abschiebungen wurden 645 Personen außer Landes gebracht, 644 unter Beteiligung von Frontex, zusammen 1.289 Personen.
Zahl der Geduldeten konstant hoch bei mehr als 85.000
Die Zahl der Geduldeten in Deutschland ist mit mehr als 85.000 konstant hoch. Rund 36.000 von ihnen leben seit über sechs Jahren im Bundesgebiet. Dazu kommen noch über 33.000 als ausreisepflichtig Registrierte ohne Duldung. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es bei diesen Zahlen kaum Bewegung: Die Zahl der Geduldeten ist zwar geringfügig gesunken, die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung hingegen in etwa im gleichen Umfang gestiegen.
Fast 30.000 geduldete Kinder und junge Erwachsene
Eine stichtagsungebundene Bleiberechtsregelung ohne restriktive Ausschlussgründe wie bei den Regelungen der letzten Jahre ist also weiter dringend erforderlich. Dies belegt vor allem auch die Zahl der Minderjährigen unter den Geduldeten: Mehr als jeder vierte Geduldete, insgesamt mehr als 22.000, sind minderjährig. Zählt man noch die 18- bis 20-Jährigen hinzu, leben fast 28.000 Kinder und junge Erwachsene mit einer Duldung in Deutschland. Von der Altfallregelung für gut integrierte Kinder und Jugendliche – in Kraft seit Juli 2011 – haben bislang nur weniger als 2.000 Jugendliche profitiert.