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Winter im Za'atari-Flüchtlingslager, Jordanien, im November 2012. Foto: UNHCR/Brian Sokol

Mehr Asylsuchende, gesunkene Anerkennungsquoten und irrationale Katastrophenszenarien: Die deutsche Asylbilanz 2012 kann aus Sicht von PRO ASYL kaum zufriedenstellen. Besonders kritikwürdig waren die politisch motivierten Schnellverfahren bei Romaflüchtlingen aus Serbien und Mazedonien, aber auch viele inakzeptable Abschiebungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung.

80 Pro­zent der Flücht­lin­ge blei­ben in Nachbarstaaten

Die Sta­tis­tik des UN-Flüch­t­­lings­kom­mis­sa­ri­ats (UNHCR) von Ende 2011 benennt die größ­ten Flücht­lings­grup­pen auf der Welt. Ihre Her­kunfts­län­der kenn­zeich­nen sich durch lang andau­ern­de blu­ti­ge Kon­flik­te, Krieg und Ter­ror. Doch 80 Pro­zent der Flücht­lin­ge blei­ben, teils jah­re­lang, in Nach­bar­staa­ten, die selbst oft arm sind. Seit Anfang 2012 haben allein die Nach­bar­staa­ten Syri­ens über einer Mil­li­on Flücht­lin­gen die Tore geöff­net. In Deutsch­land haben dem gegen­über 2012 knapp über 6.000 syri­sche Flücht­lin­ge Asyl gesucht.

Zahl der Asyl­su­chen­den gestiegen

Im Jahr 2012 ist die Zahl der Asyl­su­chen­den im Ver­gleich zum Vor­jahr um über 40 Pro­zent auf 64.539 gestie­gen. Das hört sich im ers­ten Moment nach viel an. Setzt man die­se Zahl jedoch in Rela­ti­on zu den Asyl­be­wer­ber­zah­len ver­gan­ge­ner Jah­re, rela­ti­viert sich die­ser Ein­druck: Seit Anfang der neun­zi­ger Jah­re ist die Zahl ste­tig gesun­ken, bis auf einen Tiefst­wert von knapp über 19.000 Asyl­an­trä­gen im Jahr 2007. In Rela­ti­on zu nied­ri­gen Wer­ten fällt eine pro­zen­tua­le Stei­ge­rung dann immer ver­gleichs­wei­se hoch aus.

Qua­li­tät der Asyl­ver­fah­ren dras­tisch gesunken

Das Bun­des­amt hat 2012 über 60.000 Ent­schei­dun­gen über Asyl­an­trä­ge getrof­fen. Die übli­chen Qua­li­täts­stan­dards wur­den bei der größ­ten Grup­pe, den Bal­kan­flücht­lin­gen, bewusst miss­ach­tet. Auf Betrei­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums führ­te das Bun­des­amt ab Herbst 2012 für Flücht­lin­ge aus Ser­bi­en und Maze­do­ni­en pau­scha­le Ableh­nungs-Schnell­ver­fah­ren durch. Asyl­su­chen­de aus Afgha­ni­stan, dem Irak, dem Iran oder Syri­en muss­ten über ein Jahr auf die ers­te Ent­schei­dung war­ten: ins­ge­samt eine inak­zep­ta­ble Situa­ti­on. Schnell­ver­fah­ren darf es nicht geben. Jeder Ein­zel­fall muss sorg­fäl­tig, unvor­ein­ge­nom­men und völ­ker­rechts­kon­form geprüft werden.

Weni­ger als 15 Pro­zent als Flücht­lin­ge anerkannt

Ins­ge­samt wur­den im Jahr 2012 vom BAMF 8.764 Per­so­nen (14,2 Pro­zent der Antrag­stel­len­den) als Flücht­lin­ge aner­kannt. Bei wei­te­ren 8.376 Per­so­nen (13,5 Pro­zent) wur­den Abschie­bungs­ver­bo­te fest­ge­stellt, weil ihnen im Her­kunfts­land etwa die Todes­stra­fe, Fol­ter oder Gefahr für Leib und Leben dro­hen. Die­se Men­schen sind qua­si aner­kann­te Schutz­be­dürf­ti­ge zwei­ter Klas­se, auch wenn sich ihre recht­li­che Situa­ti­on durch die EU-Poli­tik und Recht­spre­chung schritt­wei­se an die der GFK-Flücht­lin­ge annä­hert. Eine voll­stän­di­ge Aner­ken­nung ist not­wen­dig und gerechtfertigt.

Schutz­quo­ten nach Her­kunfts­län­dern im euro­päi­schen Ver­gleich: Deutsch­land schnei­det nicht immer gut ab

Die Unter­schie­de in der Aner­ken­nungs­pra­xis zwi­schen den Her­kunfts­län­dern sind enorm: Die Schutz­quo­te vari­iert von, ver­ord­ne­ten 0 Pro­zent Aner­ken­nun­gen für ser­bi­sche und maze­do­ni­sche Asyl­su­chen­de über 39 Pro­zent für Afgha­nen, 54 Pro­zent für Ira­ner bis hin zu 96 Pro­zent für syri­sche Flücht­lin­ge. Sieht man sich die Haupt­her­kunfts­län­der wie Afgha­ni­stan oder Irak an, die lang­jäh­ri­ge Kri­sen- oder Kriegs­ge­bie­te sind, liegt der Schutz­be­darf der Men­schen auf der Hand.

Im Ver­gleich mit ande­ren EU-Staa­ten schnei­det Deutsch­land aber nicht immer gut ab: Die erst­in­stanz­li­che Schutz­quo­te für Afgha­nen lag anders­wo deut­lich höher: in Ita­li­en bei 76 Pro­zent, in Schwe­den bei über 60 Pro­zent, in Bel­gi­en eben­falls bei fast 60 Pro­zent, in Frank­reich bei 50 Pro­zent und in Spa­ni­en (bei sehr gerin­ger Antrags­zahl) sogar bei 88 Prozent.

Schutz­sta­tus für Syri­en­flücht­lin­ge hob die Quote

Ins­ge­samt erhiel­ten fast 28 Pro­zent aller Asyl­su­chen­den in der ers­ten Instanz einen Schutz­sta­tus, Ten­denz stei­gend, vor allem wegen der Syri­en-Quo­te (2011: 22 Pro­zent). Die­se Schutz­quo­te ist aber nur ein Teil der Wahr­heit: Denn zum einen wur­den 2012 rund 23 Pro­zent der Asyl­an­trä­ge gar nicht inhalt­lich geprüft. Dies betrifft vor allem „Dub­lin-Fäl­le“, in denen man einen ande­ren EU-Staat für zustän­dig erklärt. Rech­net man sie her­aus, kommt man bereits auf eine Schutz­quo­te von 36 Prozent.

Zum ande­ren wer­den die erst­in­stanz­li­chen Ent­schei­dun­gen des Bun­des­amts häu­fig im anschlie­ßen­den Kla­ge­ver­fah­ren kor­ri­giert: so erhiel­ten 38 Pro­zent der zuvor abge­lehn­ten afgha­ni­schen Klä­ge­rin­nen und Klä­ger doch noch einen Schutz­sta­tus. Eine ähn­lich hohe Quo­te gibt es bei ira­ni­schen Asyl­su­chen­den mit 37 Pro­zent, aber auch bei paki­sta­ni­schen (23 Pro­zent) oder ira­ki­schen Asyl­su­chen­den (14 Pro­zent) wer­den die Bewer­tun­gen des Bun­des­am­tes häu­fig in Fra­ge gestellt.

Haupt­be­trof­fe­ne der Dub­lin-Abschie­bun­gen: Flücht­lin­ge aus Afghanistan

In 11.469 Fäl­len (18 Pro­zent der Asyl­an­trä­ge) hat die Bun­des­re­pu­blik Über­nah­me­ersu­chen nach der Dub­lin II-Ver­ord­nung gestellt, also ande­re EU-Staa­ten zustän­dig­keits­hal­ber um die Über­nah­me der Betrof­fe­nen gebe­ten. Obwohl die Bun­des­re­pu­blik auf­grund der wei­ter­hin kata­stro­pha­len Situa­ti­on für Flücht­lin­ge in Grie­chen­land nicht dort­hin abschiebt und die betref­fen­den Asyl­ver­fah­ren selbst durch­führt, ist der Anteil der Dub­lin­fäl­le nur leicht gesun­ken (2011: 20 Prozent).

In abso­lu­ten Zah­len ist die Zahl der Dub­lin-Fäl­le sogar um rund 2.400 gestie­gen. Unter dem Strich begüns­tigt das unfai­re Dub­lin-Sys­tem die Flücht­lings­ab­wehr­po­li­tik der Bun­des­re­pu­blik: In über 3.000 Fäl­len fand eine Über­stel­lung ins EU-Aus­land statt, wäh­rend Deutsch­land mit rund 1.500 Flücht­lin­gen nur knapp halb so vie­le über das Dub­lin-Sys­tem aufnahm.

Mehr als jede fünf­te Dub­lin-Über­stel­lung nach Italien

Mehr als jede fünf­te Über­stel­lung  ging nach Ita­li­en, eines der auf­grund sei­ner schlech­ten Auf­nah­me­be­din­gun­gen am stärks­ten kri­ti­sier­ten Län­der. Flücht­lin­gen droht dort Recht- und Obdach­lo­sig­keit, wes­we­gen die Ver­wal­tungs­ge­rich­te Abschie­bun­gen dort­hin,  aber auch nach Ungarn, Mal­ta und Bul­ga­ri­en in einer Viel­zahl von Fäl­len gestoppt haben. Pro­ble­ma­tisch sind aber auch die zahl­rei­chen Über­stel­lun­gen von Irak­flücht­lin­gen nach Schwe­den, das im Unter­schied zu Deutsch­land abge­lehn­te Asyl­su­chen­de in den Zen­tral­irak abschiebt.

Rund 2.100 unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flüchtlinge 

Die Zahl der unbe­glei­te­ten Kin­der­flücht­lin­ge ging gering­fü­gig zurück auf 598 Kin­der unter 16 Jah­ren und wei­te­re 1.498 unbe­glei­te­te 16- und 17-Jäh­ri­ge. Ins­ge­samt machen unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge rund 3,3 Pro­zent der Asyl­su­chen­den aus, wobei die Behör­den bun­des­weit Flücht­lings­kin­der oft älter machen als sie selbst ange­ben. Nahe­zu die Hälf­te aller behörd­lich erfass­ten unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen kamen aus Afgha­ni­stan (1.003), weit dahin­ter folg­ten Kin­der­flücht­lin­ge aus dem Irak (152), Syri­en (133) und Soma­lia (127).

Die Schutz­quo­te bei den unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen lag bei 41 Pro­zent. Mit einer Schutz­quo­te von 39 Pro­zent hat­ten afgha­ni­sche Min­der­jäh­ri­ge trotz der kata­stro­pha­len Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan sogar nur unter­durch­schnitt­li­che Chan­cen, Schutz zu erhal­ten. Auch ira­ki­sche Min­der­jäh­ri­ge hat­ten mit einer Schutz­quo­te von gera­de mal 21 Pro­zent ver­gleichs­wei­se gerin­ge Anerkennungschancen.

Kin­der­flücht­lin­ge Opfer von per­fi­der Behördenstrategie

Augen­schein­lich kommt hier eine abgrün­di­ge Stra­te­gie des Bun­des­amts zum Tra­gen. Die Abschie­bung eines Kin­des ist grund­sätz­lich mög­lich, gesetz­lich ist aller­dings fest­ge­legt, dass sich Behör­den vor­her zu ver­ge­wis­sern haben, dass es einem Fami­li­en­mit­glied oder einem Kin­der­heim über­ge­ben wird. Das Bun­des­amt macht sich die­se Rege­lung zunut­ze und lehnt Min­der­jäh­ri­ge, die kei­ne Eltern mehr haben oder deren Eltern nicht auf­find­bar sind, mit Ver­weis dar­auf ab, dass sie ja ohne­hin nicht abge­scho­ben wer­den dürf­ten. Im Ergeb­nis bedeu­tet die­se Stra­te­gie, dass die Min­der­jäh­ri­gen blei­ben, aber statt eines Schutz­sta­tus nur eine Dul­dung erhal­ten, was im Hin­blick auf Schul­be­such Inte­gra­ti­ons­mög­lich­kei­ten verbaut.

Abschie­bun­gen, Zurück­schie­bung, Zurück­wei­sung: Ins­ge­samt 16.000 Mal hieß es „Raus!“  

Im Jahr 2012 wur­den 7.651 Per­so­nen aus Deutsch­land abge­scho­ben (2011: 7.917). Ein Groß­teil die­ser Abschie­bun­gen wer­den nicht in Fol­ge abge­lehn­ter Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt, son­dern betref­fen Men­schen, deren Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung abge­lau­fen ist oder ent­zo­gen wur­de oder die auf­grund von Straf­ta­ten aus­ge­wie­sen wur­den. Beson­ders betrof­fen mit rund 1.500 Abschie­bun­gen waren ser­bi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, unter ihnen vor­wie­gend Ange­hö­ri­ge der Roma-Min­der­heit. Glei­ches gilt für Abschie­bun­gen in den Koso­vo (546) und Maze­do­ni­en (510). Die­se Zah­len sind Ergeb­nis der Schnell­ver­fah­ren und der Abschre­ckungs­po­li­tik gegen­über Flücht­lin­gen aus der Regi­on West-Bal­kan. Ein Groß­teil der Abge­scho­be­nen dürf­te so in mas­si­ve Dis­kri­mi­nie­rung und Aus­gren­zung zurück­ver­frach­tet wor­den sein.

Tau­sen­de Zurück­schie­bun­gen ent­lang der Grenzen

Zu den Abschie­bun­gen kom­men 4.417 Zurück­schie­bun­gen, also Abschie­bun­gen im Zusam­men­hang mit Auf­grif­fen in der 30 km-Grenz­re­gi­on, sowie 3.829 Zurück­wei­sun­gen an der Gren­ze selbst. Damit liegt die Gesamt­zahl der Ab- und Zurück­schie­bun­gen und der Zurück­wei­sun­gen bei knapp 16.000.

Wei­ter im Trend: gemein­sa­me Sam­mel­ab­schie­bun­gen. Die Zahl der über natio­nal­staat­li­che Gren­zen hin­aus koor­di­nier­ten Abschie­bun­gen – über die EU-Agen­tur Fron­tex oder meh­re­rer EU-Staa­ten gemein­sam – hat sich nahe­zu ver­dop­pelt. Im Rah­men sol­cher Abschie­bun­gen wur­den 645 Per­so­nen außer Lan­des gebracht, 644 unter Betei­li­gung von Fron­tex, zusam­men 1.289 Personen.

Zahl der Gedul­de­ten kon­stant hoch bei mehr als 85.000 

Die Zahl der Gedul­de­ten in Deutsch­land ist mit mehr als 85.000 kon­stant hoch. Rund 36.000 von ihnen leben seit über sechs Jah­ren im Bun­des­ge­biet. Dazu kom­men noch über 33.000 als aus­rei­se­pflich­tig Regis­trier­te ohne Dul­dung. Im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren gibt es bei die­sen Zah­len kaum Bewe­gung: Die Zahl der Gedul­de­ten ist zwar gering­fü­gig gesun­ken, die Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen ohne Dul­dung hin­ge­gen in etwa im glei­chen Umfang gestiegen.

Fast 30.000 gedul­de­te Kin­der und jun­ge Erwachsene

Eine stich­tags­un­ge­bun­de­ne Blei­be­rechts­re­ge­lung ohne restrik­ti­ve Aus­schluss­grün­de wie bei den Rege­lun­gen der letz­ten Jah­re ist also wei­ter drin­gend erfor­der­lich. Dies belegt vor allem auch die Zahl der Min­der­jäh­ri­gen unter den Gedul­de­ten: Mehr als jeder vier­te Gedul­de­te, ins­ge­samt mehr als 22.000, sind min­der­jäh­rig. Zählt man noch die 18- bis 20-Jäh­ri­gen hin­zu, leben fast 28.000 Kin­der und jun­ge Erwach­se­ne mit einer Dul­dung in Deutsch­land.  Von der Alt­fall­re­ge­lung für gut inte­grier­te Kin­der und Jugend­li­che – in Kraft seit Juli 2011 – haben bis­lang nur weni­ger als 2.000 Jugend­li­che profitiert.


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