Hintergrund
Asyl in Zahlen 2011
2011 stieg die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent. Doch die Unterbringungsprobleme verdanken sich nicht den rund 45.741 Asylerstantragstellenden, sondern der Tatsache, dass in den Vorjahren Unterbringungskapazitäten abgebaut wurden.
Die Medien vermitteln den Eindruck einer fast bedrohlichen Lage: Immerhin wurden im Jahr 2011 45.741 Asylerstanträge in Deutschland gezählt, der höchste Stand seit acht Jahren. Mancherorts kommt es gar zu Unterbringungsproblemen. Doch realistisch betrachtet ist der Anstieg der Asylsuchendenzahl – im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent – nichts, was in einem Staat wie Deutschland Anlass zu Kopfzerbrechen geben müsste. Denn die Unterbringungsschwierigkeiten sind vor allem eine Folge davon, dass man in den letzten Jahren die Unterbringungsplätze konsequent abgebaut hatte.
Insgesamt bewegt sich die Zahl der Asylerstanträge nur leicht über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre, von den Höchstständen der beginnenden neunziger Jahre ist sie meilenweit entfernt. Zudem liegt der Zuwachs in Deutschland unter dem weltweiten Schnitt: Um rund 20 Prozent stieg die Zahl der Schutzsuchenden laut UNHCR gegenüber dem Vorjahr weltweit, um 19 Prozent stieg sie in den 38 europäischen Staaten. Insgesamt 441.300 Asylgesuche in 44 industrialisierten Staaten gab UNHCR für das Jahr 2011 an – eine Größenordnung, die sich im weltweiten Kontext noch immer klein ausnimmt. Denn die meisten Flüchtlinge bleiben nach wie vor in der Herkunftsregion: Spitzenreiter Südafrika, vom UNHCR-Report nicht erfasst, hatte 2011 allein 107.000 neue Asylgesuche zu verzeichnen.
Diese Zahlen geben tatsächlich Anlass zur Sorge, und zwar weniger im Hinblick auf den westlichen Wohlstand als im Hinblick auf die Situation der Menschen in den Herkunftsländern: Die meisten Asylgesuche in Deutschland kamen aus dem weiter von einer äußerst prekären Sicherheitslage geprägten Afghanistan (7.767) sowie dem Irak (5.831). Angesichts der Sicherheitslage in beiden Ländern braucht man keine prognostischen Fähigkeiten, um einen weiteren Zuwachs an Asylsuchenden vorauszusehen.
Auch aus dem Iran fliehen nach dem Scheitern der Demokratiebewegung kontinuierlich Menschen. Mit 3.352 Asylsuchenden ist auch hier eine Steigerung um mehr als ein Drittel zu beobachten, während die Zahl der syrischen Antragsteller vor dem Hintergrund des aktuellen Regimeterrors sogar um mehr als 75 Prozent auf 2.634 gestiegen ist. Außer beim Herkunftsland Syrien macht sich der sogenannte arabische Frühling in der Zahl der Asylsuchenden in Deutschland jedoch kaum bemerkbar. Nur Tunesien ist mit 473 Asylanträgen noch unter den Top 20 der Hauptherkunftsländer zu finden. Von den befürchteten Massenfluchtbewegungen nach dem Ende der Diktaturen kann also keine Rede sein.
Auf Rang 3 der Hauptherkunftsländer, also noch vor dem Iran und Syrien, befindet sich Serbien mit 4.579 Asylerstanträgen. Dies ist den äußerst schwierigen Lebensbedingungen in Serbien geschuldet – insbesondere Roma haben unter Armut und Ausgrenzung, rassistischen Übergriffen und Verfolgung zu leiden. Knapp 93 Prozent der serbischen Asylsuchenden des Jahres 2011 waren Angehörige der Minderheit der Roma. Wie viele von ihnen einst als Flüchtlinge in Deutschland heimisch waren, ist bislang nicht erfasst.
Trotz der schwierigen Bedingungen in Serbien ist die Zahl serbischer Asylsuchender im Vergleich zum Vorjahr um rund 400 Personen oder acht Prozent gesunken. Das geht vor allem auf zweifelhafte Initiativen der was EU-Staaten zurück, die auf Serbien und auch Mazedonien massiv Druck ausgeübt haben. Drohungen mit der Rücknahme der Visumsfreiheit führten dazu, dass die beiden Staaten nun über Ausreisekontrollen, Strafvorschriften und anderes versuchen, die Ausreise von potenziellen Asylantragstellern zu verhindern. In Mazedonien ist die Zahl der Asylgesuche seither um über 54 Prozent gesunken.
Stagnierende Anerkennungsquoten
Das Bundesamt hat im Jahr 2011 insgesamt 43.362 Entscheidungen über Asylerst- und ‑folgeanträge getroffen. Nur 653 Personen oder 1,5 Prozent wurden als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt. 6.446 Personen oder 14,9 Prozent wurde Flüchtlingsschutz gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG gewährt. Insgesamt wurden 16,4 Prozent der Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt. Ergänzenden Schutz bzw. Abschiebungsverbote gem. § 60 Abs. 2, 3, 5, 7 AufenthG erhielten 2.577 Personen oder 5,9 Prozent. Damit lag die Gesamtschutzquote im Jahr 2011 bei 22,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtschutzquote von 21,6 Prozent sind die Zahlen nahezu konstant geblieben.
Ein Vergleich der Anerkennungsstatistiken der letzten Jahre legt nahe, dass zwischen den Zugangszahlen und Anerkennungsquoten ein Zusammenhang besteht, den es eigentlich nicht geben dürfte: Bei steigenden Antragszahlen sinkt die Schutzquote. 2009 noch lag die Schutzquote bei 27.649 Asylanträgen bei 33,8 Prozent, 2008 bei 22.085 Asylanträgen sogar bei 37,7 Prozent.
Natürlich spielt es immer auch eine Rolle, aus welchen Herkunftsländern die Betroffenen mehrheitlich kommen, und auch, wann und wie schnell bestimmte Asylanträge vom BAMF entschieden werden, ob Asylanträge bestimmter Herkunftsländer also »auf Eis« gelegt oder besonders schnell entschieden werden.
Dennoch lässt sich ein unguter Trend zum Beispiel am Herkunftsland Afghanistan beobachten: Die Antragszahlen von afghanischen Asylsuchenden stiegen die letzten Jahre deutlich an, von 3.375 im Jahr 2009, 5.905 im Jahr 2010 auf 7.767 im letzten Jahr. Gleichzeitig fiel die Schutzquote von 58,6 Prozent im Jahr 2009 auf 43,8 Prozent im Jahr 2010 und nunmehr nur noch 34,3 Prozent im Jahr 2011. Angesichts der Tatsache, dass sich die Situation in Afghanistan sowie in vielen Kriegs- und Krisenstaaten, die auf der Liste der Hauptherkunftsländer stehen, im letzten Jahr eher verschärft denn verbessert hat, bedürfen diese Zahlen von Seiten des Bundesamts einer politischen Erklärung.
Weiterhin sehr viele Dublinverfahren
In sogenannten Dublinverfahren geht es darum, dass die EU-Staaten untereinander die Zuständigkeit für Asylverfahren klären. In der Regel ist derjenige Staat für ein Asylverfahren zuständig, über den die
Einreise in die EU erfolgt ist. Da Deutschland von Dublinstaaten umgeben ist, kommt ihm diese Regelung sehr zugute. Im Jahr 2011 gab es 9.075 Übernahmeersuchen Deutschlands an die Dublin-II-Mitgliedstaaten. Diese Zahl blieb damit im Vergleich zu 2010 (9.432) nahezu konstant. Damit war jedes fünfte Asylverfahren in Deutschland ein Dublinverfahren.
Die Quote läge sogar bei 30 Prozent, hätte die Bundesrepublik im Januar 2011 nicht Abschiebungen in den Dublin-II-Staat Griechenland aufgrund der katastrophalen Situation dort ausgesetzt, um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden, das Betroffenen wahrscheinlich mehr Rechtsschutz verschafft hätte. In 4.630 Fällen wurde gegenüber Griechenland vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht, d.h. Deutschland hat die Zuständigkeit für diese Verfahren erklärt, obwohl eigentlich Griechenland zuständig gewesen wäre.
Den 9.075 Übernahmeersuchen Deutschlands an die Mitgliedstaaten stehen 2.995 Übernahmeersuchen der Mitgliedstaaten an Deutschland gegenüber. Allein an diesen Zahlen kann abgelesen werden, weshalb Deutschland ein derart großes Interesse daran hat, dass das Dublinsystem weiterhin Bestand hat und sogar bereit ist, Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen, um das System in der jetzigen Form aufrecht zu erhalten.
In sogenannten Dublinverfahren geht es darum, dass die EU-Staaten untereinander die Zuständigkeit für Asylverfahren klären. In der Regel ist derjenige Staat für ein Asylverfahren zuständig, über den die
Einreise in die EU erfolgt ist. Da Deutschland von Dublinstaaten umgeben ist, kommt ihm diese Regelung sehr zugute. Im Jahr 2011 gab es 9.075 Übernahmeersuchen Deutschlands an die Dublin-II-Mitgliedstaaten. Diese Zahl blieb damit im Vergleich zu 2010 (9.432) nahezu konstant. Damit war jedes fünfte Asylverfahren in Deutschland ein Dublinverfahren.
Die Quote läge sogar bei 30 Prozent, hätte die Bundesrepublik im Januar 2011 nicht Abschiebungen in den Dublin-II-Staat Griechenland aufgrund der katastrophalen Situation dort ausgesetzt, um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden, das Betroffenen wahrscheinlich mehr Rechtsschutz verschafft hätte. In 4.630 Fällen wurde gegenüber Griechenland vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht, d.h. Deutschland hat die Zuständigkeit für diese Verfahren erklärt, obwohl eigentlich Griechenland zuständig gewesen wäre. Den 9.075 Übernahmeersuchen Deutschlands an die Mitgliedstaaten stehen 2.995 Übernahmeersuchen der Mitgliedstaaten an Deutschland gegenüber. Allein an diesen Zahlen kann abgelesen werden, weshalb Deutschland ein derart großes Interesse daran hat, dass das Dublinsystem weiterhin Bestand hat und sogar bereit ist, Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen, um das System in der jetzigen Form aufrecht zu erhalten.
Die meisten Übernahmeersuchen von Deutschland gingen an Italien (2.279), Schweden (1.083) und Polen (1.012). Damit hat sich die Zahl der Übernahmeersuchen an Italien im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Dies, obwohl Asylsuchende in Italien großenteils unter menschenunwürdigen Umständen im absoluten Elend und in Obdachlosigkeit leben müssen. Mehr und mehr Verwaltungsgerichte stoppen aus diesem Grund Abschiebungen nach Italien. Aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in mehreren Verfahren Abschiebungen nach Italien ausgesetzt.
Auch in anderen Dublin-Staaten ist die Situation für Asylsuchende höchst problematisch. So hat der EGMR eine Abschiebung aus Österreich nach Ungarn gestoppt, wo Asylsuchende regelmäßig inhaftiert und misshandelt werden. Ende Dezember hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil zur Auslegung der Dublin-II-Verordnung klargestellt, dass nationalstaatliche Regelungen wie in Deutschland, die eine unwiderbare Sicherheitsvermutung beinhalten, nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Blindes Abschieben, ohne dass sich ein Gericht mit den Verhältnissen in dem anderen Mitgliedsland befasst, ist also nicht im Einklang mit EU- Recht.
Obwohl Deutschland Dublinverfahren mit Griechenland ausgesetzt hat und keine Abschiebungen dorthin erfolgen, zudem Gerichte in einer Vielzahl von Fällen Abschiebungen in Staaten wie Italien, aber auch andere EU-Grenzstaaten wie Ungarn, Malta, Bulgarien oder Zypern gestoppt haben, ist Deutschland auch bezogen auf die Zahl der Abschiebungen stark vom Dublinsystem begünstigt. Der Überstellung von 2.902 Flüchtlingen in andere Staaten steht die Aufnahme von 1.303 Flüchtlingen, also weniger als die Hälfte gegenüber. Hauptbetroffene der Dublin-Abschiebungen waren Flüchtlinge aus Afghanistan (346), der Russischen Föderation (275) und dem Irak (222).
Mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Um neun Prozent gestiegen ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Betrachtet man nur die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren, ergibt sich sogar ein Anstieg um 33 Prozent. Insgesamt stieg die Zahl von 1.948 auf 2.126, die der unter 16-Jährigen von 535 auf 714. Diese Unterscheidung zwischen den unter 16-Jährigen und den über 16-Jährigen erfolgt, weil Minderjährige im deutschen Asylverfahren ab 16 Jahren immer noch als verfahrensfähig gelten, obwohl Deutschland seine ausländerrechtlichen Vorbehalte zur UN Kinderrechtskonvention im Mai 2010 formal zurückgenommen hat.
Kinder aus Afghanistan stellen die größte Gruppe unter den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – 1.092 Asylanträge machen die Hälfte aller Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger aus. Als weitere Hauptherkunftsländer folgen der Irak (199), Somalia (103) und Syrien (84). 11,6 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurden als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt, weitere 28,4 Prozent erhielten subsidiären Schutz.
Immer weniger Flüchtlinge leben in Deutschland
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge in Deutschland ist von über 200.000 im Jahr 1997 auf nur noch 113.000 Ende 2011 gesunken. Die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten sank im selben Zeitraum von knapp 650.000 auf 134.000, der Anteil der Geduldeten ist mit über 87.000 auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren – eine problematisch hohe Zahl, die auf die unzureichenden Fortschritte beim Thema Bleiberecht hinweist.
Die Zahl der Personen mit einem »Bleiberecht« sank von knapp 200.000 auf etwa 146.000. Der Verbleib der fehlenden 54.000 Menschen kann nicht eindeutig erklärt werden: Teils sind erteilte Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert worden, teils haben die Betroffenen Niederlassungserlaubnisse erhalten. Unter dem Strich sank die Zahl der in Deutschland lebenden Personen, die man einem sehr weit gefassten Flüchtlingsbegriff zuordnen könnte, von über einer Million Menschen auf weniger als 400.000.
Die Gründe sind vielfältig und reichen von Abschiebung und Rückkehr bis hin zu amtlich bestätigter Integration. Selbst anerkannte Flüchtlinge verlassen Deutschland wieder, wenn sich die Situation im Herkunftsland ändert, andere werden Deutsche und fallen damit aus der Erfassung als Flüchtlinge heraus.
Mehr Abschiebungen
Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist im Jahr 2011 zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder angestiegen – insgesamt knapp 8.000 Menschen waren davon betroffen, insbesondere aus Serbien, der Türkei, dem Kosovo und Mazedonien. Fast jede fünfte Person, die zur Abschiebung ins Kosovo angemeldet wurde, lebte länger als zwölf Jahre in Deutschland – hinzu kommen Kinder unter zwölf Jahren, die hier nicht selten schon geboren sind.
Diese traurige Bilanz zeigt die besonders in einigen Bundesländern wenig ausgeprägte Bereitschaft, bei Menschen, die schon lange hier leben, von einer Abschiebung abzusehen geschweige denn, ihnen ein humanitäres Aufenthaltsrecht zu erteilen. Im Gegenteil kam es auch im Jahr 2011 immer wieder zu überfallartigen Nacht- und Nebelabschiebungen von jahrelang ansässigen Flüchtlingsfamilien, die bei der örtlichen Bevölkerung einen Aufschrei der Empörung auslösten.
Eine Information am Rande: Rund 40 Prozent der Kosovo-Abschiebungen wurden mit einem Charterflug unter der Regie von Frontex durchgeführt, wobei die Fallkosten etwa doppelt so hoch wie bei national veranlassten Charterflügen waren. Skandalös auch die Tatsache, dass es im Jahr 2011 nach Angaben der Bundesregierung 18 Abschiebungen nach Syrien gab, davon acht ab April 2011 – zu einem Zeitpunkt, als längst klar war, in welch unsichere und gefährliche Situation Menschen damit geschickt werden.
Unter den 30 Hauptzielstaaten von Abschiebungen befinden sich aber nicht nur Herkunftsländer von Flüchtlingen und Asylsuchenden – mittlerweile ist fast die Hälfte dieser Hauptzielstaaten Mitglied der EU bzw. des Schengen Raums. Italien ist an zweiter Stelle der Hauptzielstaaten zu finden.
Steigende Todeszahlen im Mittelmeer
Nach Angaben von UNHCR war das Mittelmeer im Jahr 2011 die Region, in der weltweit die meisten Flüchtlinge und Migranten ihr Leben verloren – eine Todesfalle. Nach Schätzungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen starben mindestens 1.500 Menschen beim Versuch, Europa zu erreichen. Das ist die höchste Zahl an Toten, die UNHCR seit Einführung der entsprechenden Statistik 2006 verzeichnet – ein trauriger Rekord. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen.
Asyl in Europa
Nach Angaben von Eurostat stieg die Zahl der Asylanträge in der EU im letzten Jahr um 16 Prozent von 259.000 auf 301.000. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (28.000), die Russische Föderation (18.200), Pakistan (15.700), der Irak (15.200) und Serbien (13.900). Afghanische Asylsuchende stellten damit 9 Prozent aller Asylsuchenden in der EU.
Die meisten Asylanträge wurden mit 56.300 in Frankreich verzeichnet. Dahinter folgen Deutschland (53.300), Italien (34.100), Belgien (31.900) und Schweden (29.700). In 237.400 Fällen wurde in den EU-Mitgliedstaaten über Asylanträge entschieden. Rund 29.000 Betroffenen oder 12 Prozent wurde ein Flüchtlingsstatus zuerkannt, 21.400 erhielten subsidiären Schutz (12 Prozent) und in 9.100 Fällen (4 Prozent) wurde eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen erteilt. 75 Prozent der Betroffenen wurden abgelehnt oder ihre Anträge nicht inhaltlich geprüft (formelle Entscheidungen, z.B. Dublin II).