Hintergrund
Arbeitsmarktpolitik: Lotterie der Chancen
Seit 2004 wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende in mehreren Schritten erleichtert. Die Vorrangprüfung ist inzwischen vielerorts ausgesetzt, spezielle Fördermöglichkeiten wurden eröffnet. Doch nun werden manchem Flüchtling wieder Steine in den Weg gelegt.
Bei allen anderen Geflüchteten wird je nach Bundesland unterschiedlich verfahren. Ihre Zuweisung in ein Bundesland kommt damit einer Lotterie der Chancen gleich. Einige Bundesländer halten an der integrationsorientierten Perspektive fest und bieten zum Beispiel Deutschkurse aus Landesmitteln an. Zwar bekommen auch dort Asylsuchende mit einer »guten Bleibeperspektive« mehr Unterstützung als andere, aber zumindest dürfen auch die meisten anderen jobben oder eine Ausbildung machen und sich so eine Perspektive erarbeiten. Andere Bundesländer, allen voran Bayern, handhaben den Zugang zu Arbeit und Ausbildung deutlich restriktiver und behindern so, wie in früheren Zeiten, monate- oder gar jahrelang eine mögliche Integration.
In Bayern gilt Abschiebung vor Ausbildung
Die arbeitsmarktpolitische Entwicklung folgte lange Zeit der Einsicht, dass es unsinnig ist, Menschen jahrelang vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und sie stattdessen staatlich zu alimentieren. Hintergrund war die Diskussion über geduldete Flüchtlinge, die keinen Schutz erhalten, aber aus verschiedenen, oft guten Gründen nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Seit 2007 haben sie die Möglichkeit, durch eine qualifizierte Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Das Integrationsgesetz von 2016 sieht ergänzend vor, dass Geduldete in Ausbildung für deren gesamte Dauer eine »Ausbildungsduldung« erhalten.
Die »gute Bleibeperspektive«
Grundsätzlich knüpft die Entwicklung der letzten zwei Jahre an eine Politik an, welche die zügige Arbeitsmarktintegration Geflüchteter zum Ziel hat. Zugleich wurden aber neue Grenzen gezogen: Asylsuchende aus den definierten »sicheren Herkunftsstaaten«, die ihren Antrag nach August 2015 gestellt haben, unterliegen einem Beschäftigungsverbot. Asylsuchende, die aus einem Herkunftsland mit einer Anerkennungsquote von unter 50 Prozent kommen, werden bei der frühzeitigen Integration nicht unterstützt: Sie dürfen nicht an den Integrationskursen des BAMF und an Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III teilnehmen. Diese sind Flüchtlingen mit vermeintlich »guter Bleibeperspektive« vorbehalten.
Bundesländer handeln unterschiedlich
In Bayern bekommen nur Asylsuchende mit einer »guten Bleibeperspektive« eine Ausbildungserlaubnis, alle anderen müssen warten, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Ermessensspielräume sind durch das Innenministerium gegen Null reduziert. Werden die Flüchtlinge anerkannt, ist der Weg in Arbeit und Ausbildung offen, aber wertvolle Zeit ist verloren. Wird ihr Antrag abgelehnt, droht ein vollständiges Arbeits- und Ausbildungsverbot. Das bayerische Innenministerium bringt es auf den Punkt: »Aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben Vorrang vor Ausbildung.« Diese Haltung ignoriert die Einsicht, dass nicht alle diejenigen, die im Asylverfahren scheitern, einfach so abgeschoben werden können. Es gibt oft rechtliche, verwaltungspraktische, humanitäre oder gesundheitliche Hindernisse.
Bayern hat die niedrigsten Arbeitslosenquoten und einen hohen Bedarf an Auszubildenden in Handwerk und Handel. Dennoch macht man es Flüchtlingen und Betrieben extrem schwer, zueinanderzukommen. Der Protest bleibt nicht aus, wie dieses Beispiel vom bayerischen Rundfunk Ende September 2016 beweist:
»Um kurz vor 10 geht die Sirene los. Ein Bauarbeiter nach dem anderen legt das Werkzeug auf den Boden, in einer Reihe steigen sie die Treppe hoch, raus aus der Baugrube, hin zum Container. Dort hängt ein großes Banner: ›Keine Abschiebung für integrierten Flüchtlingskollegen! Tavus Qurban, wir stehen hinter Dir!‹ Tavus Qurban ist Afghane, seit fast fünf Jahren arbeitet er für Strasser Bau. Heute soll sein letzter Arbeitstag sein. Seine Arbeitserlaubnis endet zum 1. Oktober.«
Tavus Qurban hatte bald darauf seine zumindest befristete Arbeitserlaubnis wieder. Andere nicht. Zahllose Menschen verfassten Protestschreiben, starteten Aktionen und forderten: Ausbildung vor Abschiebung! Auch die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer versuchen bis heute, die bayerische Regierung zum Einlenken zu bewegen.
1‑Euro-Jobs zu achtzig Cent
Der Politik ist offenbar bewusst, dass der Arbeitsmarkt nicht überall und in ausreichendem Maß für Geflüchtete zugänglich ist. Daher sollen sogenannte Flüchtlings-Integrations-Maßnahmen (FIM) bestehende Angebote ergänzen. Für einige mag das konkrete Angebot durchaus attraktiv sein. Generell sind die FIM aber kritisch zu bewerten, da sie bestehende Sozialstandards unterlaufen: Nach dem Modell der 1‑Euro-Jobs dürfen Flüchtlinge in ihrer Unterbringungseinrichtung oder in sozialen Einrichtungen arbeiten, erhalten pro Stunde aber nur achtzig Cent.
Ob diese Maßnahmen die soziale Integration fördern, hängt von den Umständen ab: Das Harken von Friedhofswegen beispielsweise ist eine wenig kommunikative Tätigkeit, die Lernerfolge halten sich somit in engen Grenzen. Und nicht zuletzt wird ein 80-Cent-Job im Unterschied zu einem noch so schlecht bezahlten »richtigen« Job bei einer aufenthaltsrechtlichen Bewertung der Integrationsbemühungen nicht als Pluspunkt gewertet.
Die FIM sind nur ein defizitärer Ersatz für eine Arbeit. Überdies sind die zuständigen Behörden nicht selten froh, wenn sie Leute in den vom Bund geförderten Billigjobs unterbringen können und kümmern sich in der Folge noch weniger um die Frage, ob für die Betroffenen nicht andere Maßnahmen, zum Beispiel der Qualifizierung, zielführender wären.
Staat setzt auf ehrenamtliches Engagement
Von Asylsuchenden wird regelmäßig erwartet, dass sie sich zwecks Beratung und Vermittlung selbst an die zuständigen Stellen wenden. Ohne Unterstützung wäre das den meisten nicht möglich. Ob Pat*innen, Mentor*innen oder semiprofessionelle Jobvermittler*innen: Die vielen ehrenamtlichen Unterstützer*innen sind das stabile Fundament dafür, dass Flüchtlinge und Betriebe zusammenfinden und auch die eine oder andere Hürde nehmen. Die Begleitung der Flüchtlinge zu Ämtern oder Betrieben, abendliche Nachhilfestunden und emotionale Unterstützung sorgen dafür, dass die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit gelingt.
Viel wird den Ehrenamtlichen von den staatlichen Strukturen aufgeladen, doch auch ihr Engagement kennt Grenzen. Letztlich wird die Integration dort erfolgreich verlaufen, wo individuelle Interessen und eigene Bemühungen der Flüchtlinge geachtet werden und wo Behörden, Agenturen, Betriebe und Ehrenamtliche gut und vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten.
Notwendig sind politische Rahmenbedingungen, die frühzeitig und diskriminierungsfrei den Zugang zu Arbeit und Ausbildung ermöglichen und eine erfolgte Integration aufenthaltsrechtlich anerkennen.
Dr. Stephan Dünnwald, Bayerischer Flüchtingsrat
(Dieser Artikel erschien zuerst im Juni 2017 im Heft zum Tag des Flüchtlings 2017).