In einer Mit­tei­lung vom 18. Juni 2016 infor­mier­te der bel­gi­sche Staats­se­kre­tär für Asyl und Migra­ti­on Theo Fran­cken über eine gemein­sa­me Kam­pa­gne mit der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM), die sein Minis­te­ri­um lan­ciert hat­te. Dar­über berich­tet das Migra­ti­on News Sheet im Juli. Die Kam­pa­gne sol­le die „frei­wil­li­ge Rück­kehr“ von afgha­ni­schen Schutz­su­chen­den för­dern durch die Unter­stüt­zung bei der Reinte­gra­ti­on der Betrof­fe­nen in Afgha­ni­stan – ange­sichts der Gewalt­es­ka­la­ti­on in Afgha­ni­stan eine zyni­sche Auf­for­de­rung, die sich jedoch sowohl in die Bemü­hun­gen der Bun­des­re­gie­rung als auch auf EU-Ebe­ne ein­fügt, die Rück­füh­rung von afgha­ni­schen Schutz­su­chen­den zu for­cie­ren. Eini­ge Tage zuvor sei ein Brief an 4.499 afgha­ni­sche Asyl­su­chen­de in Bel­gi­en ver­schickt wor­den mit dem „Ange­bot“, an einem frei­wil­li­gen Rück­kehr­pro­gramm teil­zu­neh­men, so das Migra­ti­on News Sheet. Die­je­ni­gen, die davon Gebrauch machen, sol­len von Reinte­gra­ti­ons­hil­fen in Herat, Kabul und Jalal­abad pro­fi­tie­ren. Dort soll eine vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung gewähr­leis­tet sowie ein Ver­fah­ren der beruf­li­chen Wie­der­ein­glie­de­rung ein­ge­lei­tet wer­den. Pro afgha­ni­schem Schutz­su­chen­de ste­he für die Rück­kehr ein Bud­get von 2.200 Euro zur Ver­fü­gung, so Fran­cken: „Mit die­sem Geld könn­ten wir nicht ein­mal für zwei Mona­te die Unter­brin­gung in Bel­gi­en sicher­stel­len“, so sei­ne Bilanz: ein pro­fi­ta­bles Geschäft auf Kos­ten von Men­schen­rech­ten. Von den Asyl­an­trä­gen von afgha­ni­schen Schutz­su­chen­den im Mai sei­en rund 56% nega­tiv beschie­den wor­den – wer nicht „frei­wil­lig“ aus­reist, dem droht die Abschie­bung. Im Mai sei­en sechs afgha­ni­sche Schutz­su­chen­de zwangs­wei­se nach Kabul abge­scho­ben wor­den ver­gli­chen mit 13 im gesam­ten Jahr 2014.

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