27.04.2026
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In Zeiten der zunehmenden Angriffe auf Menschenrechte und Flüchtlingsschutz müssen der Rechtsstaat und die Rechte von Flüchtlingen verteidigt werden.

Der Flücht­lings­schutz wird heu­te in Deutsch­land und Euro­pa in sei­nen Grund­fes­ten ange­grif­fen und Stück für Stück demon­tiert. Men­schen­rech­te, die als völ­ker­recht­li­che Errun­gen­schaft erkämpft wur­den, wer­den poli­tisch rela­ti­viert, admi­nis­tra­tiv aus­ge­höhlt und an den Gren­zen gebro­chen. Schutz­su­chen­de wer­den nicht mehr als Men­schen mit Rech­ten behan­delt, son­dern zuneh­mend als Sicher­heits­pro­blem, das abge­wehrt und aus­ge­la­gert wer­den soll.

Lager­un­ter­brin­gung, Dritt­staats­mo­del­le, all­täg­li­che Gewalt an den Gren­zen und eine Poli­tik der Här­te ver­schie­ben die Maß­stä­be. Staat­li­che Kon­trol­le wird sicht­bar insze­niert, wäh­rend der Schutz der Men­schen­wür­de zurücktritt.

Wir hal­ten dage­gen: Das Recht auf Asyl und der Schutz vor Zurück­wei­sung sind nicht ver­han­del­bar. Non-Refou­le­ment, der Zugang zu einem fai­ren Ver­fah­ren, der Schutz vor Ent­rech­tung an den Gren­zen sowie die Bin­dung staat­li­chen Han­delns an Recht und Men­schen­wür­de gehö­ren zum Fun­da­ment eines demo­kra­ti­schen Rechtsstaats.

Men­schen­rech­te ken­nen kei­ne Her­kunft; sie sind unteil­bar. Wer sie unter dem Vor­wand ver­meint­li­cher Kri­sen aus­he­belt, um kurz­fris­ti­ge poli­ti­sche Vor­tei­le zu erzie­len, beschä­digt die Demo­kra­tie und das euro­päi­sche Projekt.

Wir wei­gern uns, die Ent­rech­tung Schutz­su­chen­der als neue Nor­ma­li­tät hinzunehmen.

Wir wei­gern uns, die Ent­rech­tung Schutz­su­chen­der als neue Nor­ma­li­tät hin­zu­neh­men. Wir wider­spre­chen einer Poli­tik, die Leid und Tod an den Gren­zen hin­nimmt und die Aus­höh­lung von Recht als Hand­lungs­fä­hig­keit ver­kauft. Rechts­bin­dung ist kein Hin­der­nis. Flücht­lings­schutz ist kein Gna­den­akt, son­dern eine recht­li­che, poli­ti­sche und mora­li­sche Verpflichtung.

Euro­pa beschä­digt sei­ne eige­ne Legi­ti­mi­tät, wenn es die Fun­da­men­te preis­gibt, auf denen es nach 1945 errich­tet wur­de. Arti­kel 2 des EU-Ver­trags ist kei­ne blo­ße Deko­ra­ti­on, son­dern bil­det den nor­ma­ti­ven Kern der Euro­päi­schen Uni­on: Men­schen­wür­de, Frei­heit, Demo­kra­tie, Gleich­heit, Rechts­staat­lich­keit und Men­schen­rech­te. Die­se Prin­zi­pi­en sind die unver­äu­ßer­li­chen Leit­plan­ken unse­res Han­delns. Dazu gehö­ren die Char­ta der Grund­rech­te der Euro­päi­schen Uni­on, die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on sowie wei­te­re inter­na­tio­na­le Men­schen­rechts­ab­kom­men, etwa im Bereich der Frau­en- und Kinderrechte.

Mit der wach­sen­den Här­te gegen­über Schutz­su­chen­den neh­men auch die Angrif­fe auf jene zu, die Rech­te ver­tei­di­gen, huma­ni­tä­re Hil­fe leis­ten und Rechts­ver­stö­ße doku­men­tie­ren. Zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen, Ehren­amt­li­che und Seenotretter*innen gera­ten zuneh­mend unter Druck. Soli­da­ri­tät wird unter Ver­dacht gestellt, Hil­fe kri­mi­na­li­siert, Enga­ge­ment dif­fa­miert. Das sind Angrif­fe auf zivil­ge­sell­schaft­li­ches Han­deln und auf den leben­di­gen Kern demo­kra­ti­scher Gesell­schaf­ten. Die­sen Angrif­fen stel­len wir uns bewusst, kon­se­quent und soli­da­risch entgegen.

Wir kämp­fen für das Recht auf Schutz, ein Leben in Wür­de und Glück. Wir benen­nen Rechts­brü­che, ver­tei­di­gen Schutz­rech­te, unter­stüt­zen Betrof­fe­ne, schaf­fen Öffent­lich­keit und wen­den uns gegen jede Poli­tik, die auf Abschre­ckung, Aus­gren­zung und Ent­wür­di­gung setzt.

Wir sind dort prä­sent, wo Schutz ver­wei­gert wird. Und wir han­deln soli­da­risch, wo Angst und poli­ti­sche Här­te Men­schen zum Schwei­gen brin­gen sol­len. Unse­re Ant­wort auf auto­ri­tä­re Anma­ßun­gen, Ent­so­li­da­ri­sie­rung und Här­te lau­tet: Ver­net­zung in Deutsch­land und Euro­pa statt Ver­ein­ze­lung. Gemein­sa­me Hand­lungs­kraft statt Resignation.

Wir benen­nen die Rea­li­tät, wie sie ist: Es geht um Men­schen­le­ben, um rea­les Leid und um die Ver­tei­di­gung einer offe­nen und demo­kra­ti­schen Gesellschaft.

Wir benen­nen die Rea­li­tät, wie sie ist: Es geht um Men­schen­le­ben, um rea­les Leid und um die Ver­tei­di­gung einer offe­nen und demo­kra­ti­schen Gesell­schaft. Gera­de wenn poli­tisch Ver­ant­wort­li­che ver­sa­gen und Men­schen­rech­te oppor­tu­nis­tisch aus­höh­len, braucht es eine star­ke und unüber­hör­ba­re Zivilgesellschaft.

Schmer­len­bach, 24. April 2026