31.03.2026

Am 30. März 2026 sendet Bundeskanzler Merz an rund 900.000 in Deutschland lebende Syrer*innen eine Botschaft, die im Klartext lautet: »Geht! Und zwar 80 Prozent von euch und innerhalb der nächsten drei Jahre.« Aus solchem Wunschdenken werden Luftschlösser gebaut, nicht aber ein sicheres Syrien.

Auch über ein Jahr nach dem Sturz des Dik­ta­tors Bas­har al-Assad und der Über­nah­me durch den Inte­rims­prä­si­den­ten Ahmed al-Sha­raa (auch bekannt als al-Dscho­la­ni) bleibt die huma­ni­tä­re Situa­ti­on, die poli­ti­sche Sta­bi­li­tät und die Sicher­heits­la­ge in Syri­en äußerst angespannt.

Prekäre humanitäre Lage in allen Lebensbereichen

Mehr als 13 Jah­re Bür­ger­krieg haben die zivi­le Infra­struk­tur in wei­ten Tei­len des Lan­des zer­stört. Der Bevöl­ke­rung man­gelt es bis heu­te an grund­le­gen­den Dienst­leis­tun­gen wie Wohn­raum, Gesund­heits­ver­sor­gung, Elek­tri­zi­tät, Bil­dung, öffent­li­cher Trans­port sowie Was­ser- und Sani­tär­ver­sor­gung. Zusätz­lich ver­schär­fen gegen­wär­tig schwe­re Treib­stoff­eng­päs­se und wei­ter stei­gen­de Lebens­mit­tel­prei­se die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on vie­ler Haus­hal­te. Der durch­schnitt­li­che Lohn deckt nur etwa ein Drit­tel des Grund­be­darfs ab.

Zwar haben im Jahr 2025 die Ver­ei­nig­ten Staa­ten sowie die Euro­päi­sche Uni­on weit­rei­chen­de Wirt­schafts­sank­tio­nen gegen Syri­en auf­ge­ho­ben, die das Land zuvor weit­ge­hend vom inter­na­tio­na­len Ban­ken­sys­tem und der glo­ba­len Wirt­schaft iso­liert hat­ten. Aber die sozio­öko­no­mi­sche Lage der Bevöl­ke­rung bleibt wei­ter­hin pre­kär. Im Jahr 2025 leb­ten mehr als 90 Pro­zent der Bevöl­ke­rung unter­halb der Armuts­gren­ze und mit rund 16,5 Mil­lio­nen Men­schen ist ein erheb­li­cher Teil wei­ter­hin auf huma­ni­tä­re Hil­fe ange­wie­sen. Dar­über hin­aus haben etwa 14,56 Mil­lio­nen Men­schen Schwie­rig­kei­ten, aus­rei­chend Nah­rung zu erhalten.

Mehr als 13 Jah­re Bür­ger­krieg haben die zivi­le Infra­struk­tur in wei­ten Tei­len des Lan­des zerstört.

Trotz des hohen Bedarfs bleibt die Finan­zie­rung inter­na­tio­na­ler huma­ni­tä­rer Hil­fe unzu­rei­chend. Nach Anga­ben des United Nati­ons High Com­mis­sio­ner for Refu­gees stan­den bis Sep­tem­ber 2025 ledig­lich 24 Pro­zent der eigent­lich benö­tig­ten Mit­tel zur Verfügung.

Die Fol­gen des Kon­flikts zei­gen sich auch im Woh­nungs­sek­tor. Allein im Gou­ver­ne­ment Homs wer­den etwa 35.000 zer­stör­te Häu­ser geschätzt. Für vie­le Rückkehrer*innen sowie ihren Fami­li­en ist es daher äußerst schwie­rig, ange­mes­se­nen Wohn­raum zu fin­den. Gleich­zei­tig sind die Miet­prei­se in unzer­stör­ten Stadt­tei­len häu­fig so hoch, dass sie für gro­ße Tei­le der Bevöl­ke­rung uner­schwing­lich sind. Die Kom­bi­na­ti­on aus Wohn­raum­man­gel, stei­gen­den Miet­prei­sen sowie fort­be­stehen­den sek­tie­re­ri­schen Span­nun­gen und ver­än­der­ten Macht­ver­hält­nis­sen hat in Homs zudem zu einer Wel­le von Ent­eig­nun­gen und Ver­let­zun­gen von Wohn­rech­ten geführt.

Millionenfache Flüchtlinge im In- und Ausland

Infol­ge des Bür­ger­kriegs wur­den Mil­lio­nen Syrer*innen ver­trie­ben. Nach dem Sturz Assads im Dezem­ber 2024 bis Dezem­ber 2025 sind rund 1.07 Mil­lio­nen syri­sche Geflüch­te­te aus dem Aus­land in ihre Her­kunfts­ge­bie­te zurück­ge­kehrt. Rund 3,7 Mil­lio­nen befin­den sich mit Stand von Mit­te März 2026 wei­ter­hin im Ausland.

Im Inland kehr­ten in einem Jahr nach dem Sturz Assads schät­zungs­wei­se 1,91 Mil­lio­nen Bin­nen­flücht­lin­ge in ihre Hei­mat­re­gio­nen zurück. Die wich­tigs­ten Ziel­re­gio­nen die­ser Rück­kehr­be­we­gun­gen sind das Gou­ver­ne­ment Damas­kus sowie Alep­po, Idlib, Homs und das Umland von Damaskus.

5 Mio.

Bin­nen­ver­trie­be­ne gab es Anfang 2026 immer noch in Syrien

Gleich­zei­tig fin­den wei­ter­hin umfang­rei­che Bin­nen­ver­trei­bun­gen statt – bei­spiels­wei­se nach den Mas­sa­kern in Suwei­da im Juli 2025, bei denen rund 200.000 Men­schen ver­trie­ben wur­den und bei den Kämp­fen in Nord­ost-Syri­en, bei denen an nur einem Tag im Janu­ar 2026 rund 146.000 Tau­send Men­schen ver­trie­ben wurden.

Ins­ge­samt leb­ten Anfang 2026 mehr als fünf Mil­lio­nen Bin­nen­ver­trie­be­ne im länd­li­chen Syri­en, ver­teilt auf mehr als 1.500 Lager und infor­mel­le Siedlungen.

Keine garantierte Sicherheit für Rückkehrer*innen

Ins­be­son­de­re für Men­schen aus länd­lich gele­ge­nen Hei­mat­re­gio­nen kann eine Rück­kehr auf­grund der mate­ri­el­len Hin­ter­las­sen­schaf­ten des Krie­ges lebens­ge­fähr­lich wer­den. Bereits in dem Zeit­raum Dezem­ber 2024 bis Dezem­ber 2025 führ­ten wegen nicht geräum­ter Land­mi­nen oder nicht explo­dier­ter Muni­tio­nen unko­or­di­nier­te und teil­wei­se spon­ta­ne Rück­kehr­be­we­gun­gen zu 1.022 Ver­letz­ten und 590 Toten.

Mehr als ein Jahr nach dem Sturz Assads exis­tiert wei­ter­hin kein umfas­sen­der natio­na­ler Plan, der die Sicher­heit von Rückkehrer*innen zum Bei­spiel vor sol­chen Gefah­ren gewähr­leis­tet. Zudem ist der­zeit damit zu rech­nen, dass der sich aus­wei­ten­de Iran-Krieg kurz­fris­tig neue Flucht­be­we­gun­gen auslösen:

Am 28. Febru­ar 2026 führ­ten gemein­sa­me Luft­an­grif­fe der Ver­ei­nig­ten Staa­ten und Isra­els auf die Isla­mi­sche Repu­blik Iran zu einer mili­tä­ri­schen Eska­la­ti­on in der Regi­on. Die dar­auf fol­gen­den Gegen­an­grif­fe Irans wei­te­ten die mili­tä­ri­sche Kon­fron­ta­ti­on auf wei­te­re Staa­ten der Regi­on. Aus dem Liba­non ver­zeich­net Syri­en ab dem 2. März daher einen deut­li­chen Anstieg von Ein­rei­sen. Allein in den ers­ten fünf Tagen über­quer­ten mehr als 65.000 Per­so­nen – über­wie­gend syri­sche, aber auch liba­ne­si­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge – die Grenz­über­gän­ge nach Syri­en, im gesam­ten März waren es 202.477 Per­so­nen. Die häu­figs­ten Ziel­or­te Ar-Raq­qa, Damas­kus und Homs ste­hen dadurch unter wach­sen­dem Druck. Die

IOM-Gene­ral­di­rek­to­rin Amy Pope warnt vor einer noch »weit­aus grö­ße­ren Ver­trei­bungs­kri­se«, die die loka­len Kapa­zi­tä­ten über­las­ten und neue Bin­nen­ver­trei­bun­gen aus­lö­sen kann.

Ange­sichts der insta­bi­len huma­ni­tä­ren Lage, die auch das Aus­wär­ti­ge Amt als »vola­til« bezeich­net, warnt PRO ASYL vor Abschie­bun­gen nach Syrien

Ange­sichts der insta­bi­len huma­ni­tä­ren Lage, die auch das Aus­wär­ti­ge Amt als »vola­til« bezeich­net, warnt PRO ASYL vor Abschie­bun­gen nach Syri­en und for­dert stattdessen:

  1. Einen sofor­ti­gen und unein­ge­schränk­ten Abschie­be­stopp nach
  2. Kei­ne Ableh­nun­gen im Asyl­ver­fah­ren von syri­schen Schutz­su­chen­den und min­des­tens Schutz für Ange­hö­ri­ge von Minderheiten.
  3. Kei­ne Wider­rufs­ver­fah­ren, solan­ge Unter­drü­ckung, Gewalt und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen anhalten.
  4. Kei­ne poli­ti­sche Nor­ma­li­sie­rung oder diplo­ma­ti­sche Auf­wer­tung von Akteu­ren, die für schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ver­ant­wort­lich sind.
  5. Eine Syri­en­po­li­tik, die sich nicht an kurz­fris­ti­ger migra­ti­ons­po­li­ti­scher Abschre­ckung, son­dern an Men­schen­rech­ten, Schutz und einer rea­lis­ti­schen Ein­schät­zung der Sicher­heits­la­ge in Syri­en orientiert.
  6. Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le und den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt stär­ken­de Inte­gra­ti­ons­po­li­tik. Men­schen, die vor Jah­ren einem bru­ta­len Bür­ger­krieg ent­flo­hen und längst Teil der deut­schen Gesell­schaft gewor­den sind, müs­sen als gleich­wer­ti­ge Bürger*innen behan­delt wer­den, anstatt sie immer wie­der mit Rück­kehr­for­de­run­gen auszugrenzen.

(ds, fw)