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PRO ASYL kritisiert Gesetzesentwurf zu Asylbewerberleistungen

Vor zwei Jahren wurden die Asylbewerberleistungen für verfassungswidrig erklärt. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor. Zwar soll es Verbesserungen geben, allerdings bleibt es bei der medizinischen Mangelversorgung, dem Sachleistungsprinzip und den verfassungswidrigen Leistungskürzungen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 18. Juli 2012 klargestellt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt. Die Leistungen waren seit 1993 nicht erhöht worden. Die Höhe von damals 225 Euro sei „evident unzureichend“, erklärten die Verfassungsrichter und formulierten die Maxime, „die Menschenwürde ist mirgationspolitisch nicht zu relativieren“. Seither ist eine von den Richtern verordnete Übergangsregelung in Kraft, die an die Hartz-IV-Leistungen angelehnt ist.
Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem das Asylbewerberleistungsgesetz den Vorgaben der Verfassungsrichter angepasst werden soll. Nach der Sommerpause soll der Entwurf im Bundestag beschlossen werden. PRO ASYL setzt sich zusammen mit den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und den Gewerkschaften für eine Abschaffung des AsylbLG ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will dagegen nur eine Minimallösung umsetzen. PRO ASYL hat letzte Woche eine Stellungnahme zu dem Entwurf eingereicht.
Anhebung der Leistungen aber das Sachleistungspinzip bleibt
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Leistungen vor, diese liegen allerdings unter Hartz-IV Niveau. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen beläuft sich die Differenz auf 40 Euro. Zudem soll das Sachleistungsprinzip beibehalten werden. Damit können Flüchtlinge weiterhin vorrangig in Sammellagern statt Privatwohnungen untergebracht werden und die diskriminierende Mangelversorgung mit Essenspaketen oder Wertgutscheinen wird weiterhin möglich sein. Dies ist umso unverständlicher, da das BMAS selbst auf die kostengünstigeren Bargeldleistungen hingewiesen hat. Zudem zeigen positive Beispiele wie in Leverkusen oder Leipzig, dass eine Unterbringung in Privatwohnungen die Situation für Flüchtlinge deutlich verbessert, lokale Konflikte vermieden werden und die Stadtkasse entlastet wird.
Asylbewerberleistungen nur noch für ein Jahr?
Es ist geplant, dass Personen, die unter das AsylbLG fallen und seit einem Jahr in Deutschland leben, Sozialhilfe gewährt wird. Bisher musste vier Jahre gewartet werden. Diese Verkürzung ist begrüßenswert, aber weder ausreichend noch mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts vereinbar. Das BVerfG hatte die verminderten Leistungen für Asylbewerber allenfalls für einen „Kurzaufenthalt“ für rechtmäßig erklärt. Ein Zeitraum von einem Jahr überschreitet dies deutlich. Von der Sozialhilfe ausgeschlossen bleibt zudem grundsätzlich, wer „die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat“. Dies betrifft zum Beispiel geduldete Flüchtlinge, die zwar nicht abgeschoben werden, bei denen aber angenommen wird, dass sie „freiwillig“ ausreisen könnten. Ein großer Teil der knapp 90.000 Geduldeten dürfte damit weiterhin dauerhaft nur AsylbLG-Leistungen erhalten
Verbesserungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5, beispielsweise Menschen die wegen einer Erkrankung nicht zurückkehren können, sollen in Zukunft Hartz-IV erhalten. Weiterhin soll es jedoch Asylbewerberleistungen für Opfer von Menschenhandel und bestimmte Gruppen von Bürgerkriegsflüchtlingen geben, so etwa syrische Flüchtlinge, die über Landesaufnahmeprogramme Schutz gefunden haben. Es ist bereits völlig inakzeptabel, dass sowohl Asylsuchenden als auch Geduldeten eine gleichberechtigte Versorgung und verschiedene Integrationsangebote, beispielsweise bestimmte Leistungen zur Arbeitsmarktintegration, verweigert werden. Lange Duldungszeiten und die Dauer der Asylverfahren zeigen, dass es sich nicht um Kurzzeitaufenthältige im Sinne der Vorgaben der Verfassungsrichter handelt. Bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis ist dies noch offensichtlicher.
Nötigung zur „freiwilligen Ausreise“ durch Leistungskürzungen
Es ist vorgesehen, dass die Leistungen weiterhin auf das zum Überleben Nötigste gekürzt werden können. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn geduldete Flüchtlinge keinen Pass bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Folge: Sanktion durch Leistungskürzung. PRO ASYL – wie auch verschiedene Landessozialgerichte – sieht die Regelung als verfassungswidrig an. Sie verstößt gegen die Pflicht des Staates, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen. Die Verfassungsrichter hatten klargestellt, dass Flüchtlingen ein soziokulturelles Existenzminimum zusteht, dies dürfe nicht aus migrationspolitischen Erwägungen eingeschränkt werden. Doch genau dies ist der Fall: Geduldete Flüchtlinge sollen durch Leistungskürzungen zur „freiwilligen Ausreise“ genötigt werden.
Beibehaltung der medizinischen Notversorgung
Flüchtlinge sollen auch weiterhin keine Krankenversicherung erhalten. Die medizinische Notversorgung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll auch künftig aufrecht erhalten bleiben. Nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ soll eine Behandlung genehmigt werden. Flüchtlingen werden auf dieser Basis etwa Psychotherapien, Präventivbehandlungen durch Fachärzte, bestimmte Medikamente, Heil- und Hilfsmittel wie Brillen oder Krücken verweigert. Flüchtlinge in Lagern bekomme immer wieder lediglich Schmerzmittel, ohne dass eine Diagnose und eine spezifische Behandlung stattfinden. Sehr häufig sind zudem umständliche Prozeduren nötig, um einen Krankenschein zu erhalten. Hierdurch kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der ärztlichen Versorgung und zu Fällen unterlassender Hilfeleistung, denen das Gesetz Vorschub leistet.
Weitere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf:
Stellungnahme des Flüchtlingsrat Berlin
Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
Stellungnahme der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
Stellungnahme des Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Stellungnahme der Bundesärztekammer