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Griechische Regierung vor Gericht: Sind die neuen Asylberufungsausschüsse verfassungswidrig?

Weil die Entscheidungen der Asylberufungsausschüsse der Regierung nicht passten, wurde deren Zusammensetzung geändert. Dagegen gibt es nun eine Klage.
Heute hört der griechische Staatsrat eine Beschwerde von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung des EU-Türkei Deals an. Die Beschwerde wurde gegen die griechische Regierung erhoben, weil sie die bisher eingerichteten Asylberufungsausschüsse durch neue »Unabhängige Berufungsausschüsse« ersetzt hat. Flüchtlingsrechtsanwälte sind der Ansicht, dass dies eine illegale politische Intervention der Regierung darstellt, um eine Politik zu schützen und fördern, die auf die Umsetzung der EU-Türkei Erklärung abzielt.
In diesem Kontext fechten zwei syrische Flüchtlinge die Entscheidung des neuen Unabhängigen Berufungsausschusses an, der die Türkei zu einem sicheren Drittstaat für sie erklärte. Das würde bedeuten, dass beide Schutzsuchende in die Türkei abgeschoben werden könnten. Die Beschwerdeführer versuchen nun, diese Entscheidung aufzuheben.
Das Ergebnis der Anhörung könnte weitreichende Implikationen für alle Schutzsuchenden haben, die in Griechenland nach dem Inkrafttreten des EU-Türkei Deals am 20. März 2016 angekommen sind. Seitdem sind neu eintreffende Personen in Griechenland einem Zulässigkeitsverfahren unterworfen, bevor sie um Asyl ersuchen können. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, zu bestimmen, ob die betreffende Person in der Türkei sicher wäre und daher kein Anrecht auf Schutz in Europa hat.
Berufungsausschüsse hielten Türkei meist für nicht sicher
Im Mai 2016 wurden die Asylberufungsausschüsse als zuständige Stellen eingerichtet, um Berufungen gegen die Unzulässigkeitsentscheidungen der griechischen Asylbehörde in erster Instanz zu prüfen. Die Ausschüsse setzten sich aus drei Mitgliedern zusammen. Eine Person wurde vom Nationalen Ausschuss für Menschenrechte (E.E.D.A.) ernannt, ein Mitglied vom UNHCR und ein drittes Mitglied vom zuständigen Ministerium.
Nach der Einführung der EU-Türkei Vereinbarung wurde es offensichtlich, dass die Türkei von den Ausschüssen in zweiter Instanz in den meisten Fällen nicht als sicher eingestuft wurde und damit nicht die Entscheidungen geliefert wurden, die vom Ministerium und der EU erwünscht waren.
Was den Verantwortlichen nicht passt, wird abgesetzt?
Nach wiederholten Bemühungen durch den Minister für Migration und die EU-Kommission, die Asylberufungsausschüsse zu beeinflussen und nur zwei Monate nach der Einführung des Verfahrens, wurden die Ausschüsse eingestellt und die Prüfung der Zulässigkeit wurde stattdessen auf die neuen »Unabhängigen Berufungsausschüsse« übertragen. Diese neuen Ausschüsse haben keine Mitglieder der E.E.D.A mehr, sondern setzen sich aus zwei Richtern (gegenwärtige Mitglieder der griechischen Justiz) und einem von UNHCR benannten Mitglied zusammen.
Protest gegen Maßnahme der Regierung
Der Nationale Ausschuss für Menschenrechte und der Generalsekretär für Menschenrechte zeigte sich zu der Zeit besorgt und positionierte sich gegen die Initiative des Ministeriums. In einem öffentlichen Schreiben, dass die Änderung verurteilte, warnten 18 ehemalige Mitglieder des Ausschusses, berufen von der E.E.D.A. und UNHCR dass »der Umgang mit rechtlichen Angelegenheiten nach politischen Zielsetzungen viele Fragen über die Zukunft des Asylsystems in Griechenland, den Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit aufwirft«.
Ob die Einführung Unabhängiger Berufungsausschüsse in Übereinstimmung mit der griechischen Verfassung erfolgte und ob ihre Entscheidung, Abschiebungen in die Türkei durchzusetzen, Bestand hat oder nicht wird für den Schutz von Flüchtlingen in Europa und die Fortsetzung des dreckigen EU-Türkei Deals entscheidende Bedeutung haben.