18.09.2009

Flücht­lings­kin­der in Deutsch­land und Europa

PRO ASYL: Bilanz des Versagens

Anläss­lich des Welt­kin­der­ta­ges am 20. Sep­tem­ber erin­nert die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft für Flücht­lin­ge PRO ASYL dar­an, dass die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on in Deutsch­land wei­ter­hin nicht unein­ge­schränkt umge­setzt ist. Kin­der­flücht­lin­ge erhal­ten in Deutsch­land immer noch nicht den völ­ker­recht­lich ver­brief­ten Schutz.

„Die fort­ge­setz­te Ungleich­be­hand­lung von Flücht­lings­kin­dern stellt ein poli­ti­sches Ver­sa­gen dar – sie muss end­lich besei­tigt wer­den“, so Hei­ko Kauff­mann, Vor­stands­mit­glied von PRO ASYL.

In der Pra­xis führt die Auf­recht­erhal­tung der bun­des­deut­schen Vor­be­hal­te zur Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on dazu, dass inter­na­tio­na­le Stan­dards für Flücht­lings­kin­der immer noch nicht gel­ten. In Deutsch­land wer­den sie mit 16 Jah­ren ver­fah­rens­mün­dig und unter­lie­gen dem restrik­ti­ven Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz sowie einem fak­ti­schen Aus­bil­dungs- und Arbeits­ver­bot. Unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge kön­nen in Abschie­bungs­haft genom­men und abge­scho­ben werden.

Seit Jah­ren kämpft PRO ASYL dafür, dass die­se Vor­be­hal­te end­lich zurück­ge­nom­men wer­den. Trotz zahl­rei­cher Par­la­ments­be­schlüs­se wird die Rück­nah­me der Vor­be­hal­te immer wie­der von den Innen­mi­nis­tern des Bun­des und der Län­der verschleppt.

„Zu den unab­ding­ba­ren Inhal­ten eines Prio­ri­tä­ten­ka­ta­logs jeder neu­en Bun­des­re­gie­rung muss die unein­ge­schränk­te Umset­zung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on gehö­ren“, so Kauffmann.

Die Schwer­punk­te:

  • Kin­der­schutz bis zur Volljährigkeit; 
  • Regel­un­ter­brin­gung von unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen in Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen und nicht in Lagern zusam­men mit Erwachsenen;
  • Ver­bot der Abschie­bungs­haft für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flüchtlinge; 
  • Flücht­lings­kin­dern müs­sen die glei­chen Bil­dungs­chan­cen  eröff­net werden. 

Nicht nur der deut­sche, son­dern auch der euro­päi­sche Umgang mit schutz­su­chen­den Kin­dern ver­letzt per­ma­nent deren Rechte. 

Flücht­lings­kin­der gehö­ren zu den Haupt­leid­tra­gen­den einer ver­fehl­ten euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik. Afgha­ni­sche Min­der­jäh­ri­ge ris­kie­ren ihr Leben bei der gefähr­li­chen Über­fahrt von der Tür­kei nach Grie­chen­land. Sie wer­den dort unter unmensch­li­chen Lebens­be­din­gun­gen inhaf­tiert und irgend­wann in die völ­li­ge Schutz­lo­sig­keit entlassen.

Bil­der von aus­ge­hun­ger­te Flücht­lings­kin­dern im grie­chi­schen Patras oder von Kin­dern, die in der Kana­li­sa­ti­on von Rom leben, schreck­ten die Öffent­lich­keit auf, füh­ren aber nicht zu einer dau­er­haf­ten Ver­bes­se­rung der Ver­hält­nis­se. Im fran­zö­si­schen Calais leben Min­der­jäh­ri­ge unter unglaub­li­chen Umstän­den in selbst­ge­bau­ten Behausungen.

Sol­che Zustän­de ver­deut­li­chen, dass die Euro­päi­sche Uni­on sich zwar abs­trakt zum „Wohl des Kin­des“ bekennt, aber hin­nimmt, dass in der euro­päi­schen Pra­xis kein Schutz­sys­tem für Flücht­lings­kin­der existiert.

gez. Hei­ko Kauff­mann, Vorstandsmitglied

 Über­fäl­lig: UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ohne Vor­be­hal­te (29.03.10)

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