25.02.2015

PRO ASYL und BUMF: Auf­nah­me­kon­zep­te erar­bei­ten und Gel­der ver­tei­len, statt Kin­der umherschieben

Der Gesetz­ge­ber plant unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge – wie Erwach­se­ne – über eine Quo­ten­re­ge­lung bun­des­weit zu ver­tei­len. Bis­her gilt das Prin­zip der Unter­brin­gung am Ankunfts­ort. Am 24. Febru­ar wur­den im Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um (BMFSFJ) die Eck­punk­te eines ent­spre­chen­den Geset­zes prä­sen­tiert. Durch die Neu­re­ge­lung erhofft man sich eine Ent­las­tung für Groß­städ­te – die Leid­tra­gen­den wären die Flüchtlingskinder.

„Anstatt Flücht­lings­kin­der deutsch­land­weit umher­zu­schie­ben, soll­te ein Auf­nah­me­kon­zept mit trag­fä­hi­gem Finanz­aus­gleich geschaf­fen wer­den um Jugend­li­chen und Kom­mu­nen gerecht zu wer­den,“ kri­ti­siert Tho­mas Bert­hold vom BUMF. UMFs soll­ten dort unter­ge­bracht wer­den, wo sie eine bedarfs­ge­rech­te Infra­struk­tur vor­fin­den (The­ra­peu­ti­sche Ein­rich­tun­gen, Beschu­lungs­an­ge­bo­te, Bera­tung etc.). Hier­zu muss der Vor­rang des Kin­des­wohls Anwen­dung fin­den. „Die Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on eines jeden ein­zel­nen Jugend­li­chen darf nicht hin­ter die Erfül­lung einer sta­tis­ti­schen Quo­te zurück­tre­ten,“ erklärt Marei Pel­zer von PRO ASYL.

Der Auf­bau päd­ago­gisch geeig­ne­ter Hilfs­struk­tu­ren für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge hat dort, wo es sie heu­te gibt, Jah­re gedau­ert. Es besteht kein Grund zur Hoff­nung, dass sie andern­orts allein des­halb in kür­zes­ter Zeit aus dem Boden gestampft wer­den, weil eine Quo­ten­zu­wei­sung erfolgt.

Vor allem braucht es daher ein Auf­nah­me­kon­zept, in dem der Gesetz­ge­ber fest­legt, wie unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge unter­ge­bracht, betreut und ver­sorgt wer­den, damit Jugend­li­che deutsch­land­weit gute Auf­nah­me­be­din­gun­gen fin­den. Die bis­he­ri­ge Flick­schus­te­rei und die unter­schied­li­che Auf­nah­me­qua­li­tät füh­ren dazu, dass unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge nur an weni­gen Orten in Deutsch­land ver­blei­ben und ein­zel­ne Kom­mu­nen am Ran­de ihrer Kapa­zi­tä­ten sind. Die­ses Pro­blem lässt sich jedoch nicht über Quo­ten, son­dern nur über ein­heit­li­che Stan­dards und bun­des­ge­setz­li­che Vor­ga­ben lösen.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass kei­ne Rege­lung vor­ge­se­hen ist, die garan­tiert, dass die jun­gen Men­schen unmit­tel­bar nach der Ein­rei­se tat­säch­lich einen recht­li­chen Bei­stand oder Vor­mund erhal­ten. Dies wird dazu füh­ren, dass die Inter­es­sen der Jugend­li­chen nicht wir­kungs­voll ver­tre­ten wer­den und dass es kei­ne unab­hän­gi­ge Ver­trau­ens­per­son gibt. Zudem ist vor­ge­se­hen, dass eine Ver­tei­lung zwi­schen zwei Wochen und zwei Mona­ten dau­ern kann. In der Pra­xis wird dies bedeu­ten, dass die Jugend­li­chen wochen­lang im Tran­sit fest­hän­gen. Ein Ankom­men in Deutsch­land wird so erheb­lich erschwert, die Unsi­cher­heit über eine zukünf­ti­ge Per­spek­ti­ve dau­ert län­ger als nötig. Auch das Asyl­ver­fah­ren und die psycho-sozia­le Ver­sor­gung wer­den zukünf­tig erst nach einer Ver­tei­lung mög­lich sein.

 Gesetz­ent­wurf: Flücht­lings­kin­der sol­len Deutsch­land­weit ver­teilt wer­den (02.07.15)

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