26.05.2025

Pres­se­state­ment

PRO ASYL begrüßt die Ent­schei­dung der grie­chi­schen Jus­tiz, ein Straf­ver­fah­ren gegen 17 Mit­glie­der der Küs­ten­wa­che – dar­un­ter hoch­ran­gi­ge Offi­zie­re – wegen des ver­hee­ren­den Schiffs­un­glücks der Adria­na vor zwei Jah­ren ein­zu­lei­ten. Beim Unter­gang des Fisch­kut­ters Adria­na in der Nacht vom 14. Juni 2023 ertran­ken mehr als 600 Men­schen, nur 104 Per­so­nen überlebten.

Dass ein sol­ches Ver­fah­ren über­haupt eröff­net wird, ist ein Novum in Grie­chen­land – bis­lang wur­den ver­gleich­ba­re Ermitt­lun­gen meist ein­ge­stellt oder die Fäl­le gar nicht erst verfolgt.

„Die Ein­lei­tung eines Straf­ver­fah­rens gegen Ange­hö­ri­ge der Küs­ten­wa­che ist ein über­fäl­li­ger Schritt und gibt den Ange­hö­ri­gen der Opfer und den Über­le­ben­den ein Stück Hoff­nung auf Gerech­tig­keit“, erklärt Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. „Die­ser Fort­schritt ist auch Ergeb­nis des anhal­ten­den Drucks, den die Über­le­ben­den, ihre recht­li­chen Vertreter*innen und zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen wie PRO ASYL und die grie­chi­sche PRO ASYL-Schwes­ter­or­ga­ni­sa­ti­on Refu­gee Sup­port Aege­an (RSA) seit zwei Jah­ren ausüben.“

PRO ASYL und RSA haben von Beginn an auf die Ver­ant­wor­tung der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che für die Toten hin­ge­wie­sen. Die Küs­ten­wa­che hat­te trotz mehr­fa­cher War­nun­gen und Hil­fe­ru­fe nicht ret­tend ein­ge­grif­fen und spä­ter ver­sucht, das Unglück als tra­gi­schen, aber unab­wend­ba­ren Vor­fall dar­zu­stel­len. Bei­de Orga­ni­sa­tio­nen doku­men­tie­ren Bewei­se, for­dern inter­na­tio­na­le Unter­su­chun­gen und unter­stüt­zen Betrof­fe­ne bis heu­te rechtlich.

 

 

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