27.11.2020

PRO ASYL zur Mel­dung, dass der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter bei der kom­men­den Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 9.–11. Dezem­ber 2020 eine Locke­rung des Abschie­bungs­ver­bots erwir­ken will.

»Die neue Lage­ein­schät­zung des Aus­wär­ti­gen Amts zu Syri­en liegt noch nicht ein­mal vor, aber Innen­mi­nis­ter See­ho­fer hat sich schon fest­ge­legt, dass es eine Abschwä­chung des Abschie­bungs­ver­bots geben soll. Das zeigt deut­lich, dass es Herrn See­ho­fer nicht um die fata­le Men­schen­rechts­la­ge vor Ort geht, son­dern um ein poli­ti­sches Signal nach Rechts. Ange­sichts von Fol­ter­ge­fäng­nis­sen, will­kür­li­cher Ver­fol­gung und Kriegs­ver­bre­chen gegen die Zivil­be­völ­ke­rung ist klar, Abschie­bun­gen sind und blei­ben völ­ker­rechts­wid­rig«, so Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Der Abschie­bungs­stopp nach Syri­en wur­de zuletzt bei der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 17.–19. Juni 2020 bis Ende des Jah­res ver­län­gert, womit er bei der kom­men­den Tagung erneut zur Debat­te steht.

Syri­en ist ein Fol­ter­staat und Syri­en ist eine Dik­ta­tur, das Regime han­delt will­kür­lich und Ver­fol­gung kann jede*n tref­fen. Des­we­gen kom­men Abschie­bun­gen in das Land recht­lich nicht in Fra­ge, wie auch der UNHCR-Direk­tor für den Nahen Osten im Inter­view mit der Welt beton­te (30.10.2020):

»Wir als UNHCR rufen alle Staa­ten auf, kei­ner­lei Abschie­bun­gen nach Syri­en durch­zu­füh­ren. Das gilt für die von der Regie­rung kon­trol­lier­ten Gebie­te genau­so wie für die übri­gen. […] Unse­re Ein­schät­zung gilt für aus­nahms­los alle Regio­nen, weil zurück­ge­führ­ten Per­so­nen viel­fäl­ti­ge Sicher­heits­ri­si­ken dro­hen«.

Das aus dem Fol­ter­ver­bot abge­lei­te­te Abschie­bungs­ver­bot (Art. 3 EMRK, Art. 7 UN-Zivil­pakt) gilt, wie das Fol­ter­ver­bot selbst, abso­lut. Das heißt, es gilt unab­hän­gig von den betrof­fe­nen Per­so­nen und umfasst damit auch Straftäter*innen oder soge­nann­te Gefährder*innen.

Um Abschie­bun­gen ein­zu­fä­deln müss­ten deut­sche Behör­den mit eben die­sem Regime zusam­men­ar­bei­ten und wür­den zu einer Nor­ma­li­sie­rung und Ent­ta­bui­sie­rung einer Zusam­men­ar­beit mit Assad beitragen.

PRO ASYL for­dert, den Abschie­bungs­stopp nach Syri­en bei­zu­be­hal­ten und in die­sem kei­ne Aus­nah­men vor­zu­se­hen. Ange­sichts der Lage im Land soll­te die­ser zudem nicht befris­tet sein. Dies hat PRO ASYL auch in einem Brief an die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz formuliert.

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