PRO ASYL: Ein Abgrund an Dilettantismus

Die Beant­wor­tung einer Klei­nen Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen durch die Bun­des­re­gie­rung zeigt nach Auf­fas­sung von PRO ASYL einen Abgrund an Dilet­tan­tis­mus, was den Ein­satz von Dol­met­sche­rin­nen und Dol­met­schern beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) betrifft. Es gibt kei­ne kla­ren fach­li­chen Kri­te­ri­en, wel­che Qua­li­fi­ka­tio­nen die­je­ni­gen haben müs­sen, die in Hun­dert­tau­sen­den von Asyl­ver­fah­ren bei der Anhö­rung Asyl­su­chen­der dol­met­schen. In die­sen Anhö­run­gen geht es um alles. Was dort zu Pro­to­koll genom­men wird, ist die ent­schei­den­de Grund­la­ge für die Zuer­ken­nung eines Schutz­sta­tus oder die Ableh­nung. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es unfass­bar, wie das Bun­des­amt mit dem Dol­met­scher­the­ma umgeht. Beim BMI fehlt es zudem auch noch an jedem Problembewusstsein.

Prak­tisch jede/r kann als Dol­met­sche­rIn ein­ge­setzt wer­den, der/die dem BAMF als „per­sön­lich zuver­läs­sig und sprach­lich geeig­net“ (Sie­he Ant­wort 6a) scheint. Selbst­aus­kunft und Über­prü­fung durch die Sicher­heits­be­hör­den genügt. Geson­der­te Sprach­prü­fun­gen gibt es nicht. Absurd: „Die sprach­li­che Eig­nung wird im Rah­men der Hono­rar­ver­ein­ba­rung und der ers­ten Ein­sät­ze vor Ort geprüft.“ (Sie­he Ant­wort 6a) Wenn also jemand auf Deutsch über sein Hono­rar ver­han­deln kann, dann ist dies die ers­te und u.U. ein­zi­ge Qua­li­fi­ka­ti­on. Wie die Über­prü­fung der Über­set­zungs­fä­hig­kei­ten dann im Rah­men von Ein­sät­zen geprüft wird, bleibt völ­lig unklar.

Es gibt kei­ne Vor­be­rei­tung der Dol­met­sche­rin­nen und Dol­met­scher auf ihre Ein­sät­ze, geschwei­ge denn ein Cur­ri­cu­lum für ihre Wei­ter­bil­dung, oder eine Schu­lung vor dem Ein­satz. Die Qua­li­fi­ka­ti­on neu ange­stell­ter Dol­met­sche­rIn­nen wird vom BAMF in sei­nen Außen­stel­len mit­tels eines Stan­dard­fra­ge­bo­gens bewer­tet. Wie das gehen soll, bleibt uner­find­lich. Super­vi­si­on, Über­prü­fung der Über­set­zungs­leis­tung durch Drit­te: Fehl­an­zei­ge! Die Hono­ra­re der Dol­met­scher wer­den indi­vi­du­ell aus­ge­han­delt. Nach allen Erfah­run­gen lie­gen sie weit unter­halb des­sen, was Gerichts­dol­met­sche­rIn­nen erhal­ten. So sucht das BAMF z.B. Dol­met­scher für 25,00 Euro/Stunde. Qua­li­fi­zier­te und geprüf­te Dol­met­sche­rIn­nen haben des­halb in vie­len Fäl­len kein Inter­es­se, in den z.T. abge­le­ge­nen Außen­stel­len des Bun­des­am­tes zu dolmetschen.

In den Bun­des­amts­an­hö­run­gen geht es oft um recht kom­pli­zier­te Sach­ver­hal­te, etwa weil sich Ter­mi­ni, Bezeich­nun­gen für Insti­tu­tio­nen usw. nicht ohne Wei­te­res ins Deut­sche über­set­zen las­sen, wenn sie kei­ne unmit­tel­ba­re Ent­spre­chung hier­zu­lan­de haben. Über­set­zun­gen in die­sem Kon­text sind des­halb nichts für Ama­teu­re. Die Dol­met­scher­leis­tung muss ange­mes­sen ver­gü­tet wer­den, auch im Inter­es­se der Qua­li­tät der Anhö­run­gen und Entscheidungen.

Kei­ner­lei Fan­ta­sie wird beim Bun­des­amt offen­bar auf die Fra­ge ver­wen­det, wie man  – nicht allein durch die Erhö­hung der Hono­rar­sät­ze – Dol­met­sche­rIn­nen sys­te­ma­tisch anwer­ben, aus­bil­den und für die kon­kre­te Auf­ga­be wei­ter­qua­li­fi­zie­ren kann. Statt­des­sen redet die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Anfra­ge­be­ant­wor­tung von feh­len­den Dol­met­scher­ka­pa­zi­tä­ten für bestimm­te Spra­chen. Ihre Erklä­rung: Bei den vom BAMF stark benö­tig­ten Spra­chen gebe es kei­ne jah­re­lan­ge Zuwan­de­rung aus den ent­spre­chen­den Her­kunfts­län­dern und des­halb kei­nen Pool geeig­ne­ter Dol­met­scher (Ant­wort 3). Das ist völ­lig absurd, wenn man sich die Lis­te der als Bei­spiel auf­ge­führ­ten Spra­chen ansieht. Seit Beginn der 80er Jah­re des letz­ten Jahr­hun­derts gibt es eine eri­tre­ische Ein­wan­de­rung in Deutsch­land. Vor die­sem Hin­ter­grund soll es an Tig­ri­nya-Dol­met­sche­rIn­nen feh­len? Eben­so blickt Deutsch­land auf vier Jahr­zehn­te erfolg­rei­cher Inte­gra­ti­on von Men­schen aus Afgha­ni­stan zurück. Und da fehlt es dem BAMF an Pasch­tu-Dol­met­sche­rIn­nen? Seit eini­gen Jah­ren wer­den aus Afgha­ni­stan ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te deut­scher Insti­tu­tio­nen, vor allem der Bun­des­wehr, aus huma­ni­tä­ren Grün­den auf­ge­nom­men, über­wie­gend Dol­met­scher. Gibt es kei­ne Erhe­bung  zu ihren  Fähig­kei­ten? Es soll an Dol­met­sche­rIn­nen für Dari und Far­si man­geln, so die Bun­des­re­gie­rung. Ira­ne­rin­nen und Ira­ner, aber auch Afgha­nin­nen und Afgha­nen stel­len eine gro­ße Com­mu­ni­ty in Deutsch­land dar. Es soll­ten sich, ver­nünf­ti­ge Arbeits­be­din­gun­gen und Hono­ra­re vor­aus­ge­setzt, qua­li­fi­zier­te Per­so­nen fin­den las­sen. Das­sel­be gilt für die ver­schie­de­nen Vari­an­ten der kur­di­schen Spra­che und für Arabisch.

Die Fol­gen des BAMF-Dilet­tan­tis­mus sind schwer zu über­schau­en. Es lässt sich allein durch die Über­prü­fung der Pro­to­kol­le der Bun­des­amts­ent­schei­dun­gen kaum fest­stel­len, ob Über­set­zungs­feh­ler vor­lie­gen. Da der­sel­be Dol­met­scher, der die Anhö­rung gedol­metscht hat, auch die Rück­über­set­zung des Pro­to­kolls an den Asyl­su­chen­den vor­nimmt, bleibt selbst ein sinn­ent­stel­len­der Über­set­zungs­feh­ler u.U. erhal­ten. Unter­schreibt der Asyl­su­chen­de dann am Ende der Anhö­rung nach Rück­über­set­zung das Pro­to­koll, dann wird zur Akten­wahr­heit, was mög­li­cher­wei­se feh­ler­haft über­setzt war.

Der Per­so­nal­rat des Bun­des­am­tes hat die Schwach­stel­le Dol­met­scher in einem kri­ti­schen Brief deut­lich for­mu­liert: „Letzt­lich wird die­sen Dol­met­schern allei­ne die Prü­fung des Asylgesuchs…..überlassen.“

PRO ASYL for­dert ad hoc Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on, denn auch in Zei­ten star­ker Belas­tung des Bun­des­am­tes muss die­se ent­schei­den­de Schwach­stel­le besei­tigt werden.

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