28.01.2016

PRO ASYL warnt vor gra­vie­ren­den Ein­grif­fen in das Asyl­recht durch das Asyl­pa­ket II. Die Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen dro­hen, über den ohne­hin pro­ble­ma­ti­schen Beschluss der Par­tei­vor­sit­zen­den der CDU, CSU und SPD vom 5. Novem­ber 2015 hinauszugehen.

Laut Agen­tur­be­rich­ten soll der Fami­li­en­nach­zug für ein Jahr aus­ge­setzt wer­den. In der Pra­xis wür­de dies eine mehr als drei­jäh­ri­ge Tren­nung bedeu­ten – auch bei Syrern. Meh­re­re Mona­te war­ten Asyl­su­chen­de nach der Regis­trie­rung auf den offi­zi­el­len Beginn des Asyl­ver­fah­rens. Die­ses dau­ert dann bei Syrern rund ein hal­bes Jahr, bei ande­ren noch län­ger: Soma­li­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge war­ten im Durch­schnitt ein Jahr. Nach der Aner­ken­nung wird der Fami­li­en­nach­zug für ein wei­te­res Jahr ver­wehrt, so die Neu­re­ge­lung. Wird der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rungs­an­trag dann bear­bei­tet, dau­ert es oft noch ein Jahr, bis die Ange­hö­ri­gen end­lich ein­rei­sen kön­nen. Das Asyl­pa­ket II wird die Not der Men­schen nur ver­grö­ßern. „Die dro­hen­de Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs wird den der­zei­ti­gen Trend ver­stär­ken, dass Klein­kin­der, Kin­der und Frau­en sich auf die lebens­ge­fähr­li­che Flucht­rou­te und in die Hän­de von Schleu­sern bege­ben“, sagt Burk­hardt. PRO ASYL befürch­tet, dass die Todes­ra­te in der Ägä­is stei­gen wird. In die­sem Jahr sind bereits 179 Schutz­su­chen­de in der Ägä­is gestor­ben. Nach Anga­ben des UNHCR sind bereits rund die Hälf­te der Ankom­men­den auf den grie­chi­schen Inseln Frau­en und Kinder.

Auch im Fall von krank­heits­be­ding­ten Abschie­bungs­hin­der­nis­sen sind gra­vie­ren­de Ver­schär­fun­gen vor­ge­se­hen. Kran­ke müs­sen künf­tig mit detail­lier­ten Attes­ten nach­wei­sen, war­um eine Erkran­kung gegen die Abschie­bung spricht. Rei­chen sie das Attest nicht unver­züg­lich ein, bleibt die­ses unbe­rück­sich­tigt. Im Klar­text heißt dies: Im Zwei­fel wird abge­scho­ben. Ins­be­son­de­re trau­ma­ti­sier­te Men­schen wird die­se Vor­ge­hens­wei­se gefähr­den. Das von Aus­län­der­be­hör­den gesä­te Miss­trau­en gegen Ärz­te, die schwer­wie­gen­de psy­chi­sche Erkran­kun­gen dia­gnos­ti­zie­ren, behan­deln und ggf. fach­ärzt­li­che Stel­lung­nah­men abge­ben, wird im Gesetz auf eine Wei­se ver­an­kert, die es den Betrof­fe­nen unmög­lich macht, sich im Schnell­ver­fah­ren erfolg­reich an die qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen zu wenden.

Die geplan­te Wohn­sitz­auf­la­ge wird selbst aner­kann­te Flücht­lin­ge an einen Wohn­ort fes­seln. Ihre Chan­cen Arbeit zu fin­den und auf eige­nen Füßen zu ste­hen, wer­den gerin­ger. „Flücht­lin­ge dazu zu zwin­gen, ihr neu­es Leben genau dort zu begin­nen, wo Ein­hei­mi­sche wegen man­geln­der Zukunfts­chan­cen abwan­dern, ist inte­gra­ti­ons­po­li­tisch gedacht gera­de­zu absurd“, kri­ti­siert Burk­hardt. Das ist nicht nur eine arbeits­markt­po­li­ti­sche Fehl­steue­rung, Flücht­lin­ge wer­den auch in die Iso­la­ti­on getrie­ben und mög­li­cher­wei­se län­ger als nötig von Sozi­al­leis­tun­gen des Staa­tes abhän­gig gemacht.

Die CSU möch­te u.a. Alge­ri­en, Marok­ko und Tune­si­en auf die Lis­te siche­rer Her­kunfts­staa­ten set­zen. Das Kon­zept „siche­rer Her­kunfts­staat“ ist voll­ends zum Spiel­ball poli­ti­schen Gut­dün­kens fern­ab rechts­staat­li­cher Erwä­gun­gen mutiert. Nach Auf­fas­sung von PRO ASYL und ande­ren Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen sind Marok­ko, Alge­ri­en und Tune­si­en alles ande­re als siche­re Her­kunfts­staa­ten. Die Lage in den drei Län­dern zeigt, dass dort Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen statt­fin­den und der Staat zuwei­len kei­nen Schutz bie­tet oder sogar selbst der Ver­ur­sa­cher von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ist. Soll­te Deutsch­land die drei Staa­ten in die Lis­te siche­rer Her­kunfts­staa­ten auf­neh­men, dürf­te dies auch außen­po­li­ti­sche Kon­se­quen­zen haben: Deutsch­land wür­de den Staa­ten einen Per­sil­schein aus­stel­len, obschon grund­le­gen­de Men­schen­rech­te ver­letzt werden.

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel sowie die Par­tei­vor­sit­zen­den Gabri­el und See­ho­fer: Die­se Plä­ne dür­fen kei­nes­falls Gesetz wer­den. Sie sind eine Ent­rech­tung von Schutz­su­chen­den. Das indi­vi­du­el­le Asyl­recht wird zuguns­ten stan­dar­di­sier­ter Schnell­ver­fah­ren zurück­ge­drängt, der Rechts­schutz aus­ge­höhlt. Das Grund­recht auf Schutz von Ehe und Fami­lie soll hin­ter Abschre­ckungs­in­ter­es­sen zurück­ste­hen. Das Kal­kül, dass damit weni­ger Flücht­lin­ge nach Euro­pa flie­hen, wird nicht aufgehen.

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