Die EU-Kom­mis­si­on hat heu­te in Brüs­sel die Plä­ne zur Zusam­men­ar­beit zwi­schen der EU und der Tür­kei ver­än­dert und prä­zi­siert. PRO ASYL bleibt bei der grund­sätz­li­chen Kri­tik an der geplan­ten Vereinbarung.

Zwar hat die EU-Kom­mis­si­on nun vor­ge­se­hen, dass eine Ein­zel­fall­prü­fung jedes Asyl­an­tra­ges in der EU statt­fin­det. Sie spricht auch davon, dass die „pau­scha­len“ Rück­füh­run­gen aus­ge­schlos­sen sein sol­len. Dies erach­tet PRO ASYL ange­sichts des de fac­to nicht exis­tie­ren­den Asyl­sys­tems in Grie­chen­land als eine Farce.

Grie­chen­land hat nicht die Kapa­zi­tät, fai­re Asyl­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Es exis­tiert kein wirk­sa­mes Gerichts­sys­tem mit aus­rei­chen­der Grö­ße, sodass Ent­schei­dun­gen der Behör­den durch Gerich­te geprüft wer­den kön­nen. Ein men­schen­wür­di­ges Auf­nah­me­sys­tem ist in Grie­chen­land inexis­tent. Die EU-Kom­mis­si­on ver­sucht der euro­päi­schen Öffent­lich­keit Sand in die Augen zu streu­en. De fac­to dro­hen wei­ter­hin Mas­sen­ab­schie­bun­gen ohne recht­staat­li­che, inhalt­li­che Prü­fung der Schutzbedürftigkeit.

Die EU-Kom­mis­si­on ver­sucht aus Sicht von PRO ASYL, unge­nü­gend die recht­li­chen Hür­den des EU-Tür­kei-Deals klein­zu­re­den. PRO ASYL weist erneut dar­auf hin, dass nach dem EU-Recht gewähr­leis­tet sein muss, dass ein siche­rer Dritt­staat die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on ohne Vor­be­halt unter­zeich­net hat. Zudem muss ihre Anwen­dung auch in der Pra­xis sicher gestellt sein. Es muss ein Asyl­ver­fah­ren exis­tie­ren, das zur Zuer­ken­nung der Flücht­lings­ei­gen­schaft i.S.d Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on füh­ren kann.

Die EU-Kom­mis­si­on redet nun nur noch davon, dass ein mit der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on äqui­va­len­ter Schutz gewähr­leis­tet sein sol­le (Mit­tei­lung EU-Kom­mis­si­on 16.3.2016, S. 3). Damit wird ein­ge­stan­den, dass in der Tür­kei aktu­ell nicht die Vor­aus­set­zun­gen für die Ein­stu­fung als soge­nann­ter siche­rer Dritt­staat gege­ben sind. Der gefor­der­te Schutz ist in der Tür­kei nicht gege­ben. Die  Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on gilt nicht für Syrer, Ira­ker und ande­re außer­eu­ro­päi­sche Flücht­lin­ge, kri­ti­siert PRO ASYL. Ange­sichts von bis zu 3 Mil­lio­nen Flücht­lin­gen in der Tür­kei ist klar, dass die Tür­kei die­se Vor­aus­set­zun­gen nicht erfül­len kann.

In ihrer Mit­tei­lung for­mu­liert die EU-Kom­mis­si­on das Ziel, dass Flücht­lin­ge in soge­nann­ten siche­ren Zonen in Syri­en leben kön­nen. Dies ist aus Sicht von PRO ASYL in höchs­tem Maße pro­ble­ma­tisch. Die Tür­kei ver­folgt mit allen Mit­teln das Ziel, in sich zusam­men­hän­gen­de kur­di­sche Gebie­te zu ver­hin­dern. Es besteht die Gefahr, dass Flücht­lin­ge im Spiel regio­na­ler mili­tär­po­li­ti­scher Inter­es­sen miss­braucht wer­den und die EU damit die argu­men­ta­ti­ve Basis für mili­tä­ri­sche Inter­ven­tio­nen der Tür­kei liefert.

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