31.01.2025

PRO ASYL for­dert die Abge­ord­ne­ten auf, den Gesetz­ent­wurf abzu­leh­nen, mit dem die CDU am heu­ti­gen Frei­tag im Bun­des­tag den Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te abschaf­fen will. Eine Mahn­wa­che um 10 Uhr vor dem Bun­des­tag unter­streicht die­se Forderung.

Am Mitt­woch hat die CDU im Bun­des­tag die Zustim­mung der Rechts­extre­men als Mehr­heits­be­schaf­fer in Kauf genom­men. Heu­te ste­hen zwei Gesetz­ent­wür­fe der CDU zur Abstim­mung – und zum zwei­ten Mal könn­te mit den Stim­men der Rechts­extre­men eine Mehr­heit im Bun­des­tag zustan­de kommen.

PRO ASYL appel­liert an die Abge­ord­ne­ten aller demo­kra­ti­schen Par­tei­en, die­sen gefähr­li­chen Weg zu ver­las­sen und heu­te gegen bei­de Geset­ze zu stimmen.

Mit einem der Geset­ze – dem erschre­ckend benann­ten Zustrom­be­gren­zungs­ge­setz – soll der Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te voll­stän­dig abge­schafft werden.

„Jede und jeder Abge­ord­ne­te kann immer wie­der selbst­be­stimmt und nach eige­nem Gewis­sen ent­schei­den, wofür er oder sie stimmt: für ein demo­kra­ti­sches, sozia­les und viel­fäl­ti­ges Deutsch­land, das alle Men­schen, auch geflüch­te­te Fami­li­en, schützt – oder für ein Deutsch­land, das Hass und Het­ze gegen Geflüch­te­te und ande­re Men­schen schürt und Fami­li­en dau­er­haft trennt“, sagt Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Fami­li­en gehö­ren zusammen!

Ein zen­tra­ler Bestand­teil des von der CDU ein­ge­brach­ten Geset­zes ist die Abschaf­fung des Fami­li­en­nach­zugs für Geflüch­te­te mit sub­si­diä­rem Schutz. Dies ist nicht nur men­schen­rechts- und ver­fas­sungs­wid­rig, son­dern auch mensch­lich und sozi­al unverantwortlich.

„Fried­rich Merz will Tau­sen­den von Müt­tern, Vätern und Kin­dern das Recht neh­men, mit ihren engs­ten Ange­hö­ri­gen wie­der­ver­eint zu wer­den. Doch: Fami­li­en gehö­ren zusam­men! Eine dau­er­haf­te Tren­nung ist eine Tra­gö­die. Die Fami­lie steht unter dem beson­de­ren Schutz des Grund­ge­set­zes. Dar­an erin­nern wir ins­be­son­de­re jene Abge­ord­ne­ten, die sich auf christ­li­che und sozia­le Wer­te beru­fen“, sagt Judith.

Fami­li­en ste­hen natio­nal und inter­na­tio­nal unter beson­de­rem Schutz

Laut Arti­kel 6 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes steht die Fami­lie unter beson­de­rem Schutz. Zudem garan­tiert die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on das Recht auf Ach­tung des Fami­li­en­le­bens. Die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on (Arti­kel 10) ver­pflich­tet Staa­ten, Anträ­ge auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung human und beschleu­nigt zu behan­deln. Ein voll­stän­di­ges Ver­bot des Fami­li­en­nach­zugs ver­stößt gegen die­se Verpflichtungen.

Zudem ist der Fami­li­en­nach­zug ein wesent­li­cher Bestand­teil der Inte­gra­ti­on: Wer sich stän­dig Sor­gen um das Wohl und die Sicher­heit sei­ner Liebs­ten macht, kann sich nur schwer auf Sprach­kur­se und Arbeit kon­zen­trie­ren, Kon­tak­te knüp­fen und sich in die Gesell­schaft einbringen.

Das geplan­te Gesetz ist zustim­mungs­pflich­tig, doch eine Zustim­mung des Bun­des­ra­tes ist der­zeit unwahr­schein­lich. Die Abstim­mung ist daher in ers­ter Linie ein wahl­tak­ti­sches Manö­ver von Fried­rich Merz – eines, das der Demo­kra­tie durch die Zusam­men­ar­beit mit Rechts­extre­men mas­siv schadet.

PRO ASYL und wei­te­re Orga­ni­sa­tio­nen ver­an­stal­ten heu­te (Frei­tag, 31. Janu­ar) um 10 Uhr vor dem Bun­des­tag in der Paul-Löbe-Allee eine Mahn­wa­che für den Fami­li­en­nach­zug. Inter­views sind möglich.

Zum Hin­ter­grund: Sub­si­diä­rer Schutz

Sub­si­diä­rer Schutz wird Geflüch­te­ten gewährt, denen im Her­kunfts­land ernst­haf­ter Scha­den droht – etwa weil sie Opfer eines Bür­ger­kriegs sind oder Gefahr lau­fen, der Todes­stra­fe oder Fol­ter zum Opfer zu fallen.

Die­se Schutz­form betrifft eine gro­ße Grup­pe Geflüch­te­ter in Deutsch­land: Mit­te 2024 leb­ten 351.000 Men­schen mit sub­si­diä­rem Schutz in Deutsch­land. Beson­ders vie­le von ihnen stam­men aus Syri­en, aber auch aus Afgha­ni­stan, dem Irak, Eri­trea oder ande­ren Län­dern. Vie­le von ihnen sind von ihren engs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen getrennt.

Mehr als die Hälf­te die­ser Men­schen lebt bereits seit über sechs Jah­ren in Deutsch­land – und ist damit weit ent­fernt von einer nur „vor­über­ge­hen­den“ Auf­ent­halts­si­tua­ti­on, wie es in der poli­ti­schen Debat­te teils fälsch­li­cher­wei­se sug­ge­riert wird.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Fami­li­en­nach­zug hier: Schä­big und rechts­wid­rig: Gesetz­ent­wurf zur Abschaf­fung des Familiennachzugs 

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