30.01.2018

PRO ASYL über­reicht Unter­schrif­ten und Peti­ti­on zum Familiennachzug

Rund 30.000 Men­schen unter­stüt­zen die von PRO ASYL beim Bun­des­tag ein­ge­reich­te Unter­schrif­ten­ak­ti­on »Fami­li­en gehö­ren zusam­men«, die PRO ASYL gemein­sam mit Betrof­fe­nen am heu­ti­gen Diens­tag dem Bun­des­tag über­reicht. Gegen die wei­te­re Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs spre­chen huma­ni­tä­re, inte­gra­ti­ons­po­li­ti­sche und recht­li­che Grün­de, die PRO ASYL in der Peti­ti­on dar­ge­legt hat.

Schon am kom­men­den Don­ners­tag will der Bun­des­tag ein Gesetz zur wei­te­ren Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs ver­ab­schie­den. PRO ASYL for­dert den Bun­des­tag auf, den Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Geschütz­ten sofort zu ermög­li­chen. Die von UNHCR, Kir­chen und Men­sch­rechts­in­sti­tu­ten und etli­chen ande­ren Ver­bän­den vor­ge­tra­ge­nen gra­vie­ren­den Ein­wän­de gegen eine wei­te­re Aus­set­zung und anschlie­ßen­de Decke­lung des Fami­li­en­nach­zugs zu berücksichtigen.

Betrof­fen von der Aus­set­zung sind vor allem syri­sche Flücht­lin­ge. Der Krieg in Syri­en geht ins sieb­te Jahr, ein Ende ist unab­seh­bar und ein mili­tä­ri­scher Sieg Assads bedeu­tet nicht das Ende der Ver­fol­gung. Der Ein­marsch der Tür­kei in die Regi­on dreht die Gewalt­spi­ra­le noch wei­ter. Sowohl GFK-Flücht­lin­ge als auch sub­si­di­är Geschütz­te flie­hen vor schwe­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Die Fami­li­en­ein­heit ist für bei­de Grup­pen im Her­kunfts­land auf unab­seh­ba­re Zeit nicht her­stell­bar. Anträ­ge auf Fami­li­en­nach­zug mit Kin­dern müs­sen »wohl­wol­lend, human und beschleu­nigt« (Art. 10 Abs. 1 Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on) bear­bei­tet wer­den. CDU, CSU und SPD haben im Son­die­rungs­er­geb­nis vom 12. Janu­ar ver­ab­re­det: »Wir beken­nen uns strikt…zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on« (S. 19). PRO ASYL for­dert die sofor­ti­ge Umset­zung. Kin­der brau­chen ihre Eltern und umgekehrt.

Weder das ver­ab­re­de­te Kon­tin­gent noch eine Här­te­fall­re­ge­lung sind eine Lösung. Bei einer geschätz­ten Zahl von 50.000 bis 60.000 Per­so­nen und einem Kon­tin­gent von 12.000 pro Jahr dürf­ten die Letz­ten erst nach wei­te­ren 4 bis 5 Jah­ren ein­ge­reist sein. Auch ein Kon­tin­gent wird also für den aller­größ­ten Teil der Betrof­fe­nen fak­tisch zu einem Aus­schluss des Fami­li­en­nach­zugs und zur Zer­stö­rung der Fami­li­en führen.

Bereits jetzt sind Fami­li­en drei Jah­re und län­ger getrennt. Eine noch län­ge­re Aus­set­zung wird den grund- und men­schen­recht­li­chen Anfor­de­run­gen nicht gerecht. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zur dama­li­gen drei­jäh­ri­gen Ehe­be­stands­zeit als Vor­aus­set­zung für den Ehe­gat­ten­nach­zug zu Arbeits­mi­gran­ten ent­schie­den: »Die Beein­träch­ti­gung der Belan­ge von Ehe und Fami­lie durch das Erfor­der­nis einer drei­jäh­ri­gen Ehe­be­stands­zeit als Nach­zugs­vor­aus­set­zung über­steigt auch im Blick auf ent­ge­gen­ste­hen­de öffent­li­che Inter­es­sen das von den Betrof­fe­nen hin­zu­neh­men­de Maß.« (Urteil vom 12.05.1987 – 2BvR126/83; 2 BvR101/84; 2BvR 313/84). Und dabei hat das Gericht noch nicht die unsi­che­re Situa­ti­on der Flücht­lin­ge berück­sich­ti­gen müssen.

PRO ASYL kri­ti­siert die ideo­lo­gi­sche Auf­la­dung der Debat­te um den Fami­li­en­nach­zug. »Ein Grund­recht ist kein Gna­den­recht, das ein Staat nach Belie­ben gewäh­ren kann oder nicht«, kri­ti­siert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. »Die Debat­te um den Fami­li­en­nach­zug wird in unver­ant­wort­li­cher Wei­se miss­braucht, um flücht­lings­feind­li­che Stim­mun­gen zu bedie­nen.« Ein Grund­recht darf nicht dadurch ein­ge­schränkt wer­den, dass unzu­rei­chend Mit­tel für Woh­nungs­bau, Schu­len und Kin­der­gar­ten­plät­ze bereit­ge­stellt wer­den. Die zu erwar­ten­de Auf­nah­me und Inte­gra­ti­on von 50.000 bis 60.000 Nach­zugs­be­rech­tig­ten ist für Deutsch­land lösbar.

Eine umfas­sen­de Argu­men­ta­ti­on für den Fami­li­en­nach­zug wird in der Peti­ti­on von PRO ASYL aufgelistet.

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