PRO ASYL: „Sichere Staaten“ per Rechtsverordnung zu bestimmen ist undemokratisch und verfassungsrechtlich fragwürdig
Heute will das Kabinett über einen weiteren, besorgniserregenden asylpolitischen Gesetzentwurf entscheiden: Bei der Entscheidung, welche Länder sogenannte sichere Herkunftsstaaten beziehungsweise sichere Drittstaaten werden sollen, sollen künftig Bundestag und Bundesrat umgangen werden. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Erst in der vergangenen Woche hatte das Kabinett die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe beschlossen. Beide Gesetzentwürfe müssen noch vom Parlament verabschiedet werden.
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