03.07.2014

Ges­tern kam die erleich­tern­de Nach­richt: Die von Flücht­lin­gen besetz­te ehe­ma­li­ge Schu­le in Ber­lin wird doch nicht geräumt. Die Flücht­lin­ge unter­zeich­ne­ten eine Eini­gung mit dem Bezirk Ber­lin-Kreuz­berg, die ihnen unter ande­rem einen Ver­bleib in der Schu­le erlaubt. Wei­te­re Details sol­len noch final aus­ge­han­delt werden.

PRO ASYL ist erleich­tert, dass die Räu­mung abge­bro­chen und die Gefahr eines tra­gi­schen Aus­gangs vor­erst gebannt ist. Die Flücht­lin­ge haben jedoch ange­kün­digt, ihren Pro­test auf dem Dach des Gebäu­des fort­zu­füh­ren bis sie ein Blei­be­recht erhal­ten. Jetzt ist der Senat gefor­dert, die Situa­ti­on dau­er­haft zu entschärfen.

Seit Diens­tag letz­ter Woche hat­ten die Flücht­lin­ge umstellt von einem mas­si­ven Poli­zei­auf­ge­bot in der Schu­le aus­ge­harrt. Dann bean­trag­te der Bezirk die Räu­mung der Schu­le. Eine brei­te Soli­da­ri­täts- und Pro­test­be­we­gung hat­te sich in der Fol­ge rund um die Schu­le gebil­det. Mit Demons­tra­tio­nen, Blo­cka­den und Apel­len wur­de die Poli­tik zum Umden­ken bewegt.

Die Ruhe, die die Flücht­lin­ge, der Bezirk und die Ver­mitt­ler jetzt in die ange­spann­te Situa­ti­on gebracht haben, muss nun genutzt wer­den, bevor es zu einer erneu­ten Eska­la­ti­on kommt. PRO ASYL for­dert den Ber­li­ner Senat auf, den Flücht­lin­gen zunächst einen rechts­ver­bind­li­chen Schutz vor Abschie­bun­gen zuzu­si­chern. Bis­her ist dies nicht der Fall.

Der Ber­li­ner Senat hat­te zwar am 18. März 2014 ein soge­nann­tes „Eini­gungs­pa­pier“ vor­ge­legt, wel­ches für die Pro­tes­tie­ren­den des mitt­ler­wei­le geräum­ten Camps am Ora­ni­en­platz und die Flücht­lin­ge aus der Ohlau­er­stra­ße gel­ten soll.

Das Kern­pro­blem: Zwar wird den Flücht­lin­gen zuge­si­chert, dass sie wäh­rend einer Prü­fung ihrer Ver­fah­ren nicht von den Ber­li­ner Behör­den abge­scho­ben wer­den, Behör­den aus ande­ren Bun­des­län­dern, die für die meis­ten der Flücht­lin­ge noch zustän­dig sind, kön­nen dies jedoch wei­ter­hin tun. So wur­de ein Mann aus dem Niger, für den das Eini­gungs­pa­pier gilt und für den Sach­sen-Anhalt zustän­dig ist, im Mai in Abschie­be­haft genom­men. Damit hat zum jet­zi­gen Stand kei­ner der Flücht­lin­ge die Sicher­heit, nicht abge­scho­ben zu werden.

PRO ASYL for­dert, dass der Ber­li­ner Innen­se­na­tor die Fäl­le, wie ver­spro­chen, aus ande­ren Bun­des­län­dern in die Ber­li­ner Zustän­dig­keit über­nimmt und eine min­des­tens ein­jäh­ri­ge huma­ni­tä­re Dul­dung aus­spricht. Von Beginn die­ses Zeit­raums an muss mit allen Mit­teln an auf­ent­halts­recht­li­chen Per­spek­ti­ven für die Betrof­fe­nen gear­bei­tet wer­den. Das Auf­ent­halts­recht hält hier viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten bereit, sofern der poli­ti­sche Wil­le gege­ben ist. Wird ein sol­ches Ange­bot gemacht, bestehen rea­le Chan­cen auf eine dau­er­haf­te Problemlösung.

Eine nach­hal­ti­ge Ver­hand­lungs­lö­sung wird Zeit in Anspruch neh­men, denn zunächst muss zer­stör­tes Ver­trau­en wie­der auf­ge­baut wer­den. PRO ASYL unter­stützt die For­de­run­gen des Ber­li­ner Flücht­lings­ra­tes an den Senat, die bis­her gemach­ten Zusa­gen ein­zu­hal­ten. Bis­her haben nicht alle Betrof­fe­nen den zuge­si­cher­ten Unter­brin­gungs­platz erhal­ten, Kran­ken­schei­ne wer­den nicht aus­ge­stellt, kei­ner der ver­spro­che­nen Deutsch­kur­se ist bis­her gestar­tet und immer noch gibt es kei­nen effek­ti­ven Schutz vor einer Abschie­bung wäh­rend der Prü­fung der auf­ent­halts­recht­li­chen Verfahren.

 „Fal­sches Spiel auf dem Rücken der Flücht­lin­ge“ – Offe­ner Brief an die Ber­li­ner Lan­des­po­li­tik (23.07.14)

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