23.02.2011

PRO ASYL begrüßt die Mit­tei­lung der EU-Außen­be­auf­trag­ten Cathe­ri­ne Ash­ton, die Ver­hand­lun­gen mit Liby­en über ein soge­nann­tes Rah­men­ab­kom­men aus­zu­set­zen, das eine noch enge­re Koope­ra­ti­on bei der Flücht­lings­ab­wehr umfas­sen soll­te. „Die Ein­sicht, dass man mit dem Dik­ta­tor Gad­da­fi kei­ne schmut­zi­gen Deals machen kann, kommt viel zu spät. Es war bereits ein men­schen­recht­li­cher Tabu­bruch, dass die­se Ver­hand­lun­gen seit 2008 mit Hoch­druck geführt wur­den“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL. Gad­da­fi wur­de von euro­päi­schen Staa­ten wie Ita­li­en und der EU – im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes – für die Flücht­lings­be­kämp­fung aufgerüstet.

PRO ASYL for­dert im Vor­feld des EU-Innen­mi­nis­ter­tref­fens eine Abkehr von der Poli­tik der Abwehr. Statt­des­sen muss nun soli­da­risch im Sin­ne des Flücht­lings­schut­zes und der Men­schen­rech­te gehan­delt werden. 

PRO ASYL befürch­tet, dass im Zuge des Ein­sat­zes der euro­päi­schen Grenz­schutz­agen­tur auch Fron­tex-Ver­bän­de in Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen invol­viert wer­den. Der Ein­satz fin­det unter der Ägi­de von Ita­li­en statt, einem Land, das um jeden Preis die Ankunft von Flücht­lin­gen ver­hin­dert hat. Die Regie­rung Ber­lus­co­ni hat im Zuge ihrer push back-Poli­tik nach Liby­en tau­send­fach gegen die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­sto­ßen. Die EU muss sicher­stel­len, dass die Zurück­wei­sung und das Abdrän­gen von Boots­flücht­lin­gen auf­hö­ren. Die Men­schen­rech­te gel­ten an der EU-Gren­ze, vor der Gren­ze und auch in den Gewäs­sern von Dritt­staa­ten. Boots­flücht­lin­ge haben das Recht auf eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me in einen siche­ren euro­päi­schen Hafen und auf ein recht­staat­li­ches Asylverfahren.

Die EU muss den Nach­bar­staa­ten Ägyp­ten und Tune­si­en jede erdenk­li­che Hil­fe auch im Zusam­men­hang mit neu­an­kom­men­den Flücht­lin­gen aus Liby­en zukom­men las­sen. Es wird auch zu Flucht­ver­su­chen kom­men von Tran­sit­flücht­lin­gen aus Eri­trea, Soma­lia und ande­ren Ver­fol­ger­staa­ten, die in Liby­en gestran­det sind. Die­se waren bereits vor der exzes­si­ven Gewalt­an­wen­dung des Regimes gegen die Oppo­si­ti­ons­be­we­gung „Frei­wild“ in Liby­en. Eine umfas­sen­de Unter­stüt­zung – finan­zi­el­ler und logis­ti­scher Art – der Nach­bar­staa­ten ist eine Vor­aus­set­zung, dass Flucht­kor­ri­do­re geöff­net werden. 

Trotz einer ver­schwin­dend gerin­gen Zahl von Boots­an­künf­ten in Ita­li­en müs­sen die EU-Innen­mi­nis­ter bereits jetzt die soli­da­ri­sche und men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me von Boots­flücht­lin­gen in Euro­pa vor­be­rei­ten. Im Fal­le einer ver­stärk­ten Flucht­be­we­gung aus Liby­en oder ande­ren nord­afri­ka­ni­schen Staa­ten soll­te eine EU-wei­te Ver­tei­lung der neu­kom­men­den Schutz­su­chen­den nach huma­ni­tä­ren Kri­te­ri­en erfol­gen. Euro­pa ver­fügt über recht­li­che Instru­men­ta­ri­en (EU-Richt­li­nie zum vor­über­ge­hen­den Schutz), um nach dem Prin­zip der „dop­pel­ten Frei­wil­lig­keit“ (Schutz­su­chen­der und Auf­nah­me­staat stim­men zu) eine soli­da­ri­sche Auf­nah­me zu gewährleisten.

Fata­le Alli­anz: Zur Koope­ra­ti­on der Euro­päi­schen Uni­on mit Liby­en bei der Flucht- und Migrationsverhinderung »

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 Liby­en: Men­schen­rechts­be­auf­trag­ter for­dert Flücht­lings­auf­nah­me – E‑Mail-Akti­on geht wei­ter (15.03.11)

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