18.11.2010

Kri­tik an Schü­ne­manns Blei­be­recht nach Noten: Gegen das Leit­bild des homo profitabilis

Anläss­lich der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Ham­burg for­dern PRO ASYL, der Flücht­lings­rat Ham­burg, der Bun­des­fach­ver­band Unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge, Jugend­li­che ohne Gren­zen und die Akti­on alle blei­ben! eine dras­tisch ver­bes­ser­te Blei­be­rechts­re­ge­lung, die auch in Zukunft den lang­jäh­rig hier Leben­den eine wirk­li­che Per­spek­ti­ve eröff­net. Nötig ist eine rol­lie­ren­de, d.h. an die Auf­ent­halts­dau­er und nicht mehr an einen bestimm­ten Stich­tag anknüp­fen­de Rege­lung. Sie muss auch Alten, Kran­ken und gro­ßen Fami­li­en eine Chan­ce auf eine Auf­ent­halts­er­laub­nis eröff­nen. Bis­her schei­tern sie an der Hür­de der Lebensunterhaltssicherung.

Gefor­dert zu umge­hen­dem Han­deln ist der Bun­des­ge­setz­ge­ber. Von der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz kann nicht mehr als ein Signal aus­ge­hen, obwohl sie sich der Öffent­lich­keit seit Jah­ren immer wie­der als eine Art Ersatz­ge­setz­ge­ber präsentiert.

Hef­tig kri­ti­sie­ren die Orga­ni­sa­tio­nen den inzwi­schen zur offi­zi­el­len Uni­ons­po­si­ti­on erho­be­nen Vor­schlag des nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­ters Schü­ne­mann, ein wei­te­res Auf­ent­halts­recht an die schu­li­schen Leis­tun­gen der Kin­der zu knüp­fen und über das Blei­be­recht der Eltern erst dann zu ent­schei­den, wenn die Kin­der voll­jäh­rig sind – nach unge­wis­sen Kri­te­ri­en und mit unge­wis­sem Aus­gang. Ein „Blei­be­recht nach Noten“ pro­du­ziert unglaub­li­chen Druck für die betrof­fe­nen Kin­der. Bei Ver­sa­gen die Abschie­bung für alle – die­ser Vor­schlag ist unmensch­lich und kinderfeindlich.

Zynisch ist der Vor­schlag auch des­halb, weil die betrof­fe­nen Fami­li­en Opfer staat­lich gewoll­ter Des­in­te­gra­ti­on sind. Nach oft jah­re­lan­ger Lager­un­ter­brin­gung und Dequa­li­fi­zie­rung durch zeit­wei­li­ge Arbeits­ver­bo­te wer­den sie nun als öko­no­mi­sche Belas­tung oder gar „Inte­gra­ti­ons­ver­wei­ge­rer“ stigmatisiert.

In einem Posi­ti­ons­pa­pier für ein moder­nes Aus­län­der­recht hat­te die Kon­fe­renz der uni­ons­ge­führ­ten Län­der bereits am 14. Okto­ber 2010 deut­lich gemacht, dass sie mit ihren Vor­schlä­gen nicht ein huma­nes Blei­be­recht umset­zen will, son­dern die inte­grier­ten gedul­de­ten Jugend­li­chen als inter­es­san­tes Poten­ti­al in Zei­ten des demo­gra­phi­schen Wan­dels sieht. Die leit­kul­tu­rel­le Licht­ge­stalt der Uni­on ist der homo pro­fi­ta­bi­lis, das nütz­li­che Objekt der gesteu­er­ten Zuwan­de­rung. Auch betrof­fe­ne Jugend­li­che wider­set­zen sich die­sem auf öko­no­mi­sche Ver­wert­bar­keit redu­zier­ten Menschenbild.

Hef­tig kri­ti­sie­ren die ver­an­stal­ten­den Orga­ni­sa­tio­nen die man­geln­de Bereit­schaft der Innen­mi­nis­ter, Abschie­be­stopps für syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge und für Min­der­hei­ten­an­ge­hö­ri­ge aus dem Koso­vo zu erlas­sen. Die Abschie­bun­gen von Roma in den Koso­vo haben sich im Lau­fe die­ses Jah­res ver­dop­pelt, obwohl Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und vie­le UN-Orga­ni­sa­tio­nen uni­so­no bestä­ti­gen: Dort dro­hen den Abge­scho­be­nen extre­me Aus­gren­zung, ein Leben auf der Müll­hal­de, man­cher­orts phy­si­sche Gefahren.

Als skan­da­lös bewer­ten die teil­neh­men­den Orga­ni­sa­tio­nen die Äuße­run­gen der Uni­ons-Innen­mi­nis­ter, die auch zur For­de­rung eines Abschie­bungs­stopps von Oppo­si­tio­nel­len aus Syri­en behaup­ten, hier wür­den vor­sätz­lich mas­si­ve Rück­kehr­hin­der­nis­se durch inter­es­sier­te Orga­ni­sa­tio­nen geschaf­fen. Dies gehe mit dem Ver­lust des Respekts vor Gerichts­ent­schei­dun­gen ein­her. Tat­sa­che ist, dass ins­be­son­de­re seit Inkraft­tre­ten des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens mit Syri­en immer wie­der syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die deut­sche Gerich­te für nicht gefähr­det gehal­ten hat­ten, nach ihrer Abschie­bung in Syri­en in Haft gera­ten und zum Teil ver­ur­teilt wer­den. Aktu­ell schweigt sich die Bun­des­re­gie­rung aus Grün­den poli­ti­scher Oppor­tu­ni­tät zum Fall des seit dem 23. August 2010 in Syri­en inhaf­tier­ten Ismail Abdi aus, dem eine Ankla­ge wegen Ver­brei­tung fal­scher Infor­ma­tio­nen im Aus­land droht, ein Gesin­nungs­straf­tat­be­stand, der zur Kri­mi­na­li­sie­rung von Regime­kri­ti­kern genutzt wird.

Wer trotz sol­cher Gefah­ren im Fol­ter­staat Syri­en einen Abschie­bungs­stopp ver­wei­gert, trägt mit die­ser Igno­ranz selbst dazu bei, dass die Inte­gri­tät des Rechts­staats beschä­digt wird.

Kon­takt:

Tel. 069 23 06 95

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 Tho­mas de Mai­ziè­re zum Abschie­be­mi­nis­ter 2010 gewählt (19.11.10)

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