12.01.2021

PRO ASYL for­dert Stopp des Flu­ges und appel­liert auch an die mit­re­gie­ren­den Grünen

PRO ASYL for­dert, den für heu­te ab Düs­sel­dorf star­ten­den Abschie­be­flie­ger nach Kabul zu stop­pen. Die Tali­ban befin­den sich auf dem Weg zur Macht. In der heu­ti­gen geo­po­li­ti­schen Lage ist zu befürch­ten, dass Afgha­ni­stan zuneh­mend zum Tali­ban-Land wird. PRO ASYL for­dert einen Stopp der Abschie­bung und eine Über­prü­fung der Ent­schei­dun­gen durch Gerich­te und Politik.

Das BAMF hat in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Fehl­ent­schei­dun­gen getrof­fen und sieht oft jun­ge Män­ner trotz Ver­fol­gung durch die Tali­ban als nicht schutz­be­rech­tigt an. »Die angeb­lich exis­tie­ren­de »inlän­di­sche Schutz­al­ter­na­ti­ve« in Groß­städ­ten ist in der jet­zi­gen Situa­ti­on nicht exis­tent. Im Wind­schat­ten der Pan­de­mie wird mit äußers­ter Här­te nun alles ver­sucht, um rechts­staat­li­che Siche­run­gen aus­zu­schal­ten,« wirft PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt den abschie­be­wil­li­gen Innen­mi­nis­te­ri­en vor. Er zielt damit auch auf die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung: »Das Ver­hal­ten, einen Betrof­fe­nen kurz­fris­tig am Frei­tag bei der Arbeits­stel­le zu inhaf­tie­ren und diens­tags in den Flie­ger zu zwin­gen, ver­hin­dert eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung des Ein­zel­fal­les. Wer so agiert, will ver­hin­dern, dass mit guten Argu­men­ten der Rechts­weg beschrit­ten wird.«

Dabei stop­pen immer mehr Gerich­te Abschie­bun­gen auch von jun­gen Män­nern auf­grund der eska­lie­ren­den Pan­de­mie­si­tua­ti­on. PRO ASYL hat Urtei­le zusam­men­ge­stellt.

PRO ASYL ist ent­setzt, dass sol­che Prak­ti­ken nun auch in Hes­sen Ein­zug hal­ten und for­dert die schwarz-grü­ne Koali­ti­on auf, sol­che Abschie­bun­gen zu unter­bin­den. »Die­sem den Rechts­staat aus­he­beln­den Ver­hal­ten von Aus­län­der­be­hör­den muss die schwarz-grü­ne Koali­ti­on einen Rie­gel vor­schie­ben«, for­dert Burkhardt.

Den Fall hat der Hes­si­sche Flücht­lings­rat ges­tern Nach­mit­tag ver­öf­fent­licht und formuliert:

»Laut schwarz-grü­nem Koali­ti­ons­ver­trag sol­len aus Hes­sen zwar »Straf­tä­ter und Gefähr­der« abge­scho­ben wer­den kön­nen, aber wer genau unter die­se Defi­ni­ti­on fällt, ist vom Innen­mi­nis­te­ri­um lei­der bis­lang nicht kon­kre­ti­siert wor­den – in der Öffent­lich­keit wird jedoch so getan, als sei­en damit nur schwe­re Straf­ta­ten gemeint. Die Pra­xis ist jedoch augen­schein­lich eine ande­re: Ein jun­ger Afgha­ne, der im zwei­ten Lehr­jahr sei­ne Aus­bil­dung macht, sitzt der­zeit im Aus­rei­se­ge­wahr­sam in Darm­stadt-Eber­stadt. Er hat her­vor­ra­gend Deutsch gelernt, sich inte­griert, eine Fami­lie gegrün­det – und ist wegen einer Schlä­ge­rei vor eini­gen Jah­ren zu einer Bewäh­rungs­stra­fe von 9 Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Nächs­ten Monat läuft die Bewäh­rung aus.

»Das ist sicher­lich nie­mand, der als der ‚schwe­re Straf­tä­ter‘ durch­geht, von dem die Behör­den immer behaup­ten, dass er abge­scho­ben wer­den muss. Ganz im Gegen­teil: Dort sitzt ein gut inte­grier­ter jun­ger Mann im Abschie­be­knast, der wegen einer ein­zi­gen Schlä­ge­rei eine Bewäh­rungs­stra­fe bekom­men hat, die­se Bewäh­rung sehr gut genutzt hat, sich inte­griert hat und eine Aus­bil­dung begon­nen hat. Wir for­dern das Innen­mi­nis­te­ri­um auf, die­sen Fall drin­gend noch ein­mal zu über­prü­fen«, wand­te sich Tim­mo Sche­ren­berg vom Hes­si­schen Flücht­lings­rat an das Innenministerium.

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