03.07.2014

Heu­te ab 17:15 Uhr soll der Bun­des­tag die Asyl­rechts­ver­schär­fung beschließen.

Noch vor­ges­tern stand der Gesetz­ent­wurf zur Bestim­mung wei­te­rer „siche­rer Her­kunfts­staa­ten“ nicht auf der Tages­ord­nung des Bun­des­ta­ges. Doch dann fiel der Regie­rungs­ko­ali­ti­on offen­bar ein, dass die Kon­zen­tra­ti­on der öffent­li­chen Auf­merk­sam­keit auf die Fuß­ball-Welt­meis­ter­schaft eine blen­den­de Gele­gen­heit ist, den Aus­schluss von West­bal­kan-Flücht­lin­gen von einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren im Schnell­ver­fah­ren durchzupeitschen.

Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on bean­trag­te am Diens­tag kurz­fris­tig gegen 16 Uhr eine Son­der­sit­zung des Innen­aus­schus­ses zur Bera­tung der bei­den Gesetz­ent­wür­fe für den­sel­ben Tag um 18 Uhr. Nur dies ermög­lich­te es, die Fris­ten für die Ter­mi­nie­rung des The­mas im Bun­des­tag am Don­ners­tag noch wah­ren zu können.

Heu­te ab 17.15 Uhr wird die Bun­des­tags­mehr­heit das Gesetz wohl beschlie­ßen. Mit die­sem Vor­ge­hen soll ein ver­fas­sungs­recht­lich höchst umstrit­te­ner Gesetz­ent­wurf, der von vie­len Exper­tin­nen und Exper­ten vor kur­zem in einer Anhö­rung scharf kri­ti­siert wur­de, nun im Hau­ruck­ver­fah­ren noch vor der Som­mer­pau­se beschlos­sen und dem Bun­des­rat zuge­lei­tet werden.

PRO ASYL übt schar­fe Kri­tik an dem Geset­zes­vor­ha­ben. Min­der­hei­ten, wie Homo­se­xu­el­le und Roma, wer­den in den Bal­kan­staa­ten extrem dis­kri­mi­niert. Die drei Staa­ten schüt­zen sie nicht vor Über­grif­fen und es gibt schwer­wie­gen­de Män­gel im Jus­tiz­sys­tem. Aus­gren­zung und Dis­kri­mi­nie­rung von Roma in den Bal­kan­staa­ten haben zudem eine der­ar­ti­ge Dimen­si­on, dass sie exis­tenz- und lebens­ge­fähr­dend sein kön­nen. Ein aktu­el­les Gut­ach­ten von PRO ASYL zu Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, zeigt das Aus­maß der men­schen­recht­li­chen Defi­zi­te in den Balkanstaaten.

Mit dem Gesetz wird die Tür zum Aus­schluss wei­te­rer Grup­pen von einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren weit auf­ge­sto­ßen wer­den. Wie bei den West­bal­kan­staa­ten könn­te bei hohen Asyl­be­wer­ber­zah­len aus ande­ren Län­dern zunächst für nied­ri­ge Aner­ken­nungs­quo­ten gesorgt wer­den, um in der Fol­ge zu erklä­ren, dass das Her­kunfts­land offen­bar sicher sei und eine fai­re Ein­zel­fall­prü­fung somit gar nicht mehr nötig ist. Die Lis­te der siche­ren Her­kunfts­län­der wür­de länger.

PRO ASYL for­dert die Par­la­men­ta­ri­er und den Bun­des­rat auf, den Gesetz­ent­wurf zu stop­pen. Indi­vi­du­el­le Asyl­ver­fah­ren dür­fen nicht durch pau­scha­le Ein­stu­fun­gen von Staa­ten als „sicher“ ersetzt werden.

 Asyl­rechts­ver­schär­fung soll heu­te ab 17:15 im Hau­ruck­ver­fah­renn durch den Bun­des­tag (03.07.14)

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