20.12.2010

Die Flücht­lings­rä­te, PRO ASYL und Cha­chi­pe e.V. begrü­ßen die Auf­he­bung der Visums­pflicht für Bür­ge­rIn­nen Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­nas und Alba­ni­ens in den Schen­gen-Ver­trags­staa­ten, die am 15. Dezem­ber 2010 in Kraft getre­ten ist. Sie bil­det einen wich­ti­gen Schritt in der Annä­he­rung die­ser bei­den Staa­ten an die Euro­päi­sche Uni­on. Um so mehr sind wir über die Vor­be­hal­te besorgt, die der Rat der Euro­päi­schen Uni­on anläss­lich sei­ner Ent­schei­dung am 8. Novem­ber for­mu­liert hat.

Als Reak­ti­on auf einen Anstieg der Flücht­lings­zah­len in meh­re­ren Län­dern der EU, die im wesent­li­chen auf eine Erhö­hung der Asyl­an­trä­ge durch ser­bi­sche und maze­do­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge zurück­geht, haben Ver­tre­te­rIn­nen der Kom­mis­si­on und der bel­gi­sche Rats­vor­sitz die Bal­kan­staa­ten in den ver­gan­ge­nen Mona­ten besucht und die Regie­run­gen auf­ge­for­dert zu ver­hin­dern, dass die Bür­ge­rIn­nen die­ser Staa­ten die Auf­he­bung der Visum­pflicht nut­zen, um im Aus­land Asyl zu bean­tra­gen. Die ange­spro­che­nen Regie­run­gen beeil­ten sich zu beto­nen, dass Roma und ande­re eth­ni­sche Min­der­hei­ten an den anstei­gen­den Flücht­lings­zah­len schuld sei­en, und ver­spra­chen, die­sen angeb­li­chen „Miss­brauch“ des Asyl­rechts durch zusätz­li­che Kon­trol­len abzustellen.

Wir möch­ten dar­an erin­nern, dass die EU die Auf­he­bung der Visum­pflicht bereits von der Bereit­schaft zur „Rück­nah­me“ uner­wünsch­ter Flücht­lin­ge abhän­gig gemacht hat. Die dar­über hin­aus gehen­de Auf­for­de­rung an die Staa­ten, ihre Bür­ge­rIn­nen gege­be­nen­falls an der Aus­rei­se zu hin­dern, ist eine Auf­for­de­rung zum Bruch inter­na­tio­na­len Rechts. Die Vor­stel­lung, dass Bür­ge­rIn­nen auf­grund ihrer eth­ni­schen Her­kunft an der Aus­rei­se gehin­dert wer­den könn­ten, ist vor dem Hin­ter­grund deut­scher und euro­päi­scher Geschich­te unerträglich.

Nach Dafür­hal­ten auch der EU Kom­mis­si­on wer­den eth­ni­sche Min­der­hei­ten in Ser­bi­en und Maze­do­ni­en wei­ter­hin dis­kri­mi­niert und in der Aus­übung ihrer Rech­te ein­ge­schränkt. Es ist zu befürch­ten, dass die Initia­ti­ve der Euro­päi­schen Uni­on den offe­nen und laten­ten Ras­sis­mus gegen Roma in die­sen Län­dern wei­ter ver­stär­ken wird, indem sie den Regie­run­gen und der Bevöl­ke­rung die­ser Staa­ten zu ver­ste­hen gibt, dass die Roma auch in West­eu­ro­pa nicht erwünscht und für Ein­schrän­kun­gen der Visum­pflicht ver­ant­wort­lich sind.

Ange­sichts der öffent­li­chen Dif­fa­mie­rung der Roma und ande­rer eth­ni­scher Min­der­hei­ten aus Bal­kan-Staa­ten mit dem Begriff des „Asyl­miss­brauchs“ möch­ten wir dar­an erin­nern, dass die jüngs­te Erhö­hung der Anzahl von Asyl­an­trä­gen durch Bür­ge­rIn­nen Ser­bi­ens und Maze­do­ni­ens vor allem auf die uner­träg­li­che Lebens­si­tua­ti­on vie­ler eth­ni­scher Min­der­hei­ten und in die­sem Zusam­men­hang vor allem auch dar­auf zurück zu füh­ren ist, dass die Flücht­lings­fra­ge in die­sen Län­dern nach wie vor nicht gelöst ist. Bis heu­te leben cir­ca 500 000 Men­schen als Bin­nen­flücht­lin­ge in der Regi­on, zum Teil unter kata­stro­pha­len Bedin­gun­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Roma aus dem Koso­vo, für die elf Jah­re nach dem Krieg immer noch kei­ne Lösung gefun­den wur­de. Wir for­dern die Euro­päi­sche Uni­on auf, zu einer dau­er­haf­ten Lösung der Flücht­lings­fra­ge bei­zu­tra­gen und die Staa­ten bei der Inte­gra­ti­on der Bin­nen­flücht­lin­ge und Gewähr­leis­tung der Rech­te der Min­der­hei­ten zu unterstützen.

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Sie wur­de initi­iert und über­setzt von Cha­chi­pe e.V., einer Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on mit Sitz in Luxem­burg, die sich seit Jah­ren schwer­punkt­mä­ßig mit der Situa­ti­on der Roma im ehe­ma­li­gen Jugo­sla­wi­en beschäf­tigt. Wei­te­re Unter­stüt­zer: För­der­ver­ein Roma, FFM; Roma Uni­on Grenz­land, Aachen; Roma­ne Anglo­ni­pe, Han­no­ver; Roma Sup­port Pro­ject (im Netz­werk Flücht­lings­hil­fe und Men­schen­rech­te e.V., Hannover)

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