11.04.2011

PRO ASYL kri­ti­siert die popu­lis­ti­schen Debat­ten­bei­trä­ge des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters Fried­rich zur Auf­nah­me und mög­li­chen Ver­tei­lung von Boots­flücht­lin­gen in Euro­pa. „Fried­rich ist noch nicht in Euro­pa ange­kom­men. Sei­ne Äuße­run­gen sind natio­nal­staat­lich bor­niert und vom Gedan­ken der Flücht­lings­ab­wehr geprägt“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL. Aus Sicht des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters sind die Außen­staa­ten „am Zug“. Die Bereit­schaft der Bun­des­re­gie­rung als „Zei­chen der Soli­da­ri­tät“ 100 aner­kann­te Flücht­lin­ge aus Mal­ta auf­zu­neh­men, ist ein äußerst beschei­de­ner Bei­trag. Noch am 5. April 2011 woll­ten die deut­schen Behör­den einen soma­li­schen Flücht­ling über den Frank­fur­ter Flug­ha­fen nach Mal­ta abschie­ben. „Die­ses zyni­sche Spiel, eine paar Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men und ansons­ten wei­ter nach Mal­ta und Ita­li­en abzu­schie­ben, muss auf­hö­ren“, so Kopp.

PRO ASYL for­dert, dass Deutsch­land alle Abschie­bun­gen nach Ita­li­en und Mal­ta im Rah­men der euro­päi­schen Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung , der soge­nann­ten Dub­lin II-Ver­ord­nung, einstellt.

PRO ASYL ist in gro­ßer Sor­ge um Leib und Leben Tau­sen­der in Liby­en gestran­de­ter Tran­sit­flücht­lin­ge, die aus den Kri­sen­län­dern Afri­kas wie Eri­trea, Soma­lia und Sudan stam­men und nun um ihr Über­le­ben kämp­fen. Erst letz­te Woche sind über 150 Boots­flücht­lin­ge auf der Flucht aus Liby­en ertrun­ken. Hät­te Euro­pa nicht nur von Soli­da­ri­tät gere­det, son­dern früh­zei­tig gehan­delt, hät­ten die­se Män­ner, Frau­en und Kin­der nicht ster­ben müssen.

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­re­gie­rung, alles zu tun, um die noch in Liby­en fest­sit­zen­den Flücht­lin­gen zu ret­ten. Sie müs­sen eva­ku­iert wer­den und in Euro­pa Schutz fin­den. Deutsch­land soll­te groß­zü­gig die Auf­nah­me eines Teils die­ser Flücht­lin­ge zusichern.

Die EU muss sicher­stel­len, dass die Zurück­wei­sung und das Abdrän­gen von Boots­flücht­lin­gen auf­hö­ren. Boots­flücht­lin­ge haben das Recht auf eine men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me in einem siche­ren euro­päi­schen Hafen und auf ein rechts­staat­li­ches Asylverfahren.

Im Fal­le einer ver­stärk­ten Flucht­be­we­gung aus Liby­en oder ande­ren nord­afri­ka­ni­schen Staa­ten soll­te eine EU-wei­te Ver­tei­lung der neu ankom­men­den Schutz­su­chen­den nach huma­ni­tä­ren Kri­te­ri­en erfol­gen. Euro­pa ver­fügt über recht­li­che Instru­men­ta­ri­en, um nach dem Prin­zip der „dop­pel­ten Frei­wil­lig­keit“ – der Schutz­su­chen­de und der jewei­li­ge Auf­nah­me­staat stim­men zu – eine soli­da­ri­sche Auf­nah­me zu gewährleisten.

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