06.02.2014

Mehr als zwei Wochen nach der Boots­ka­ta­stro­phe vor der grie­chi­schen Insel Farm­a­ko­ni­si ist das Flücht­lings­schiff noch nicht ein­mal loka­li­siert wor­den. PRO ASYL befürch­tet, dass die drin­gend not­wen­di­ge Ber­gung nicht kon­se­quent betrie­ben wird. Nach der gest­ri­gen Debat­te im Euro­pa­par­la­ment zu der Flücht­lings­ka­ta­stro­phe vor Farm­a­ko­ni­si am 20. Janu­ar 2014 for­dert PRO ASYL:

Schiff und die Toten ber­gen – inter­na­tio­na­le Exper­ten hinzuziehen 

Um den 12-fachen Tod vor der Insel Farm­a­ko­ni­si lücken­los auf­zu­klä­ren, müs­sen das Flücht­lings­schiff und dar­in mut­maß­lich befind­li­chen zehn ver­miss­ten Frau­en und Kin­der umge­hend gebor­gen wer­den. Alle Infor­ma­tio­nen aus Euro­sur, mili­tä­ri­schen Über­wa­chungs­sys­te­men, der tür­ki­schen Küs­ten­wa­che, dem Funk­ver­kehr,  etc. müs­sen der Öffent­lich­keit und den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Falls etwa­ige Ber­gungs­ver­su­che an den Kos­ten schei­tern soll­ten, muss die EU die­se Finan­zie­rung sicher­stel­len. Ande­re EU-Staa­ten soll­ten kom­pe­ten­te Ber­gungs­teams schi­cken, um das gesun­ke­ne Boot zu loka­li­sie­ren und zu bergen.

Der Zustand des Boo­tes wür­de sehr wich­ti­ge Bewei­se lie­fern, wie die töd­li­che Ope­ra­ti­on ver­lief. Die Ange­hö­ri­gen haben ein Recht, ihre Toten wür­dig zu begra­ben und sie haben Anspruch zu erfah­ren, war­um ihre Lie­ben ster­ben muss­ten. Aktu­ell spei­sen die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen in Grie­chen­land mit zum Teil sehr wider­sprüch­li­chen Anga­ben über den ver­meint­li­chen Auf­griff – und Unter­gangs­ort des Flücht­lings­boo­tes ab. Dass aus­ge­rech­net zum Zeit­punkt der Kata­stro­phe das GPS des Küs­ten­wa­che­boo­tes aus­ge­schal­tet bzw. nicht funk­ti­ons­tüch­tig war, bestärkt die vor­herr­schen­den Zweifel.

Men­schen­rechts­be­ob­ach­ter  ent­sen­den – Fron­tex-Ein­satz beenden 

Im Fron­tex-Ope­ra­ti­ons­ge­biet „Posei­don Land and Sea“ fin­den anhal­tend sys­te­ma­ti­sche Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen statt. Die EU- Kom­mis­si­on muss end­lich ent­schlos­sen gegen die­se vor­ge­hen. Der Druck auf die Grie­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft muss erhöht wer­den: PRO ASYL for­dert ein EU-Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren und die Sper­re aller EU-Gel­der, die für Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ge­setzt wer­den. Die Euro­päi­sche Uni­on muss gut aus­ge­stat­te­te Men­schen­rechts­be­ob­ach­ter an die grie­chisch-tür­ki­sche Gren­ze ent­sen­den. Gleich­zei­tig muss der Ein­satz der Grenz­agen­tur Fron­tex in der Ägä­is been­det wer­den. Durch die anhal­ten­den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen im Fron­tex-Ope­ra­ti­ons­ge­biet „Posei­don Land and Sea“ sind nach der Fron­tex-Ver­ord­nung alle Kri­te­ri­en erfüllt, nach denen die Ope­ra­ti­on zwin­gend abge­bro­chen wer­den muss[i].

Die sys­te­ma­ti­schen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bele­gen der PRO-ASYL-Bericht „Pushed back“ vom 7. Novem­ber 2013, die Berich­te des UNHCR über kol­lek­ti­ve völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen sowie die Berich­te wei­te­rer  Menschenrechtsorganisationen.

Die sys­te­ma­ti­schen ille­ga­len Push-backs bestä­ti­gen indi­rekt Fron­tex-Sta­tis­ti­ken selbst: Der mas­si­ve Rück­gang von neu­an­kom­men­den Schutz­su­chen­den in Grie­chen­land – von mehr als 31.000 Flücht­lin­gen und Migran­ten im Jahr 2012 auf knapp 9.000 Per­so­nen in den ers­ten neun Mona­ten des Jah­res 2013 – ist nur durch die völ­ker­rechts­wid­ri­gen und men­schen­ver­ach­ten­den Push-back-Prak­ti­ken zu erklären.

Vor die­sem Hin­ter­grund kann sich Fron­tex nicht mehr her­aus­re­den und der Ver­ant­wor­tung ent­zie­hen. Die Ope­ra­ti­on der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che – mit höchs­ter Wahr­schein­lich­keit eine fatal ent­glit­te­ne ille­ga­le Push-back-Ope­ra­ti­on – fand im Fron­tex-Ein­satz-Gebiet statt. Das invol­vier­te Schiff ist nach Anga­ben der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che auch Teil der Fron­tex-Ope­ra­ti­on „Posei­don Land and Sea“.

PRO ASYL behaup­tet nicht, dass nicht-grie­chi­sche Front­ex­ein­hei­ten an die­sem töd­li­chen Ein­satz betei­ligt waren. Aber abge­se­hen von weni­gen Aus­nah­men fan­den alle von PRO ASYL doku­men­tier­ten sys­te­ma­ti­schen Push-backs in der Ägä­is im Fron­tex-Ein­satz­ge­biet statt.

Der mehr­jäh­ri­ge Fron­tex-Ein­satz hat nicht zu einer ver­än­der­ten Pra­xis oder gar „Zivi­li­sie­rung“ der bru­ta­len Flücht­lings­ab­wehr in Grie­chen­land geführt. Viel­mehr hat sich in der Ägä­is eine Arbeits­tei­lung aus der „clea­nen“ Form der Flücht­lings­ab­wehr (Fron­tex) mit den „Rambo“-Ansatz der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che eta­bliert, die die­ses Grenz­ge­biet zur einer men­schen­rechts­freie Zone gemacht haben. Die­se unhei­li­ge Alli­anz gilt es drin­gend zu beenden.

[i] Aus der Fron­tex-Ver­ord­nung vom 25.10.2011:

Arti­kel 3 Gemein­sa­me Aktio­nen und Pilot­pro­jek­te an den Außengrenzen

(1a)

Der Her­kunfts­mit­glied­staat ergreift bei Ver­stö­ßen gegen die Grund­rech­te oder Ver­pflich­tun­gen des inter­na­tio­na­len Schut­zes, die sich im Rah­men einer gemein­sa­men Akti­on oder eines Pilot­pro­jekts ereig­nen, geeig­ne­te Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men oder sons­ti­ge Maß­nah­men nach Maß­ga­be sei­nes inner­staat­li­chen Rechts.

Der Exe­ku­tiv­di­rek­tor setzt gemein­sa­me Aktio­nen und Pilot­pro­jek­te ganz oder teil­wei­se aus oder been­det sie ganz oder teil­wei­se, wenn er der Auf­fas­sung ist, dass sol­che Ver­stö­ße schwer­wie­gend sind oder vor­aus­sicht­lich wei­ter anhal­ten werden.

 Töd­li­cher Ein­satz vor Farm­a­ko­ni­si: Flücht­lings­boot umge­hend ber­gen! (06.02.14)

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