08.03.2016

Als Ver­such, das indi­vi­du­el­le Asyl­recht abzu­schaf­fen, bezeich­net PRO ASYL- Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt den Vor­schlag der Tür­kei, in Grie­chen­land ange­kom­me­ne Flücht­lin­ge wie­der zurück­zu­neh­men, wenn die EU im Gegen­zug Syrer aus der Tür­kei auf­nimmt. „Damit wird das Leben eines Eri­tre­ers, der vor dem Mili­tär­re­gime flieht, oder das Leben eines aus dem Irak oder Afgha­ni­stan Flie­hen­den gegen das Leben eines Syrers aus­ge­spielt. Nicht nur Syrer sind Flücht­lin­ge. Jetzt soll die Her­kunft bestim­men, ob ein Mensch Schutz fin­det. Die­ser Vor­schlag ist men­schen­ver­ach­tend.“ Nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on oder der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) sind die indi­vi­du­el­len Flucht­grün­de maß­ge­bend, nicht die natio­na­le Herkunft.

PRO ASYL warnt: Der tür­ki­sche Vor­schlag wäre das Aus für das indi­vi­du­el­le Asyl­recht. Die EU will pro for­ma Schnell­ver­fah­ren an der Gren­ze und Hau­ruck-Abschie­bun­gen aus Grie­chen­land zurück in die Tür­kei. Dies ist ein Bruch der EMRK.

PRO ASYL for­dert Bun­des­kanz­ler­amt und Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um auf, klar­zu­stel­len, was der Auf­trag der Bun­des­wehr im Rah­men des NATO-Ein­sat­zes in der Ägä­is ist. Das Auf­hal­ten von Flücht­lings­boo­ten und die Zuar­beit der NATO beim Stop­pen von Flücht­lings­boo­ten in tür­ki­schen Gewäs­sern hält PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt für „Bei­hil­fe zum Menschenrechtsbruch“.

Die Tür­kei ist kein „siche­rer Dritt­staat“ im Sin­ne des Flücht­lings- und Euro­pa­rechts (sie­he Pres­se­er­klä­run­gen vom 04.03. und 07.03.). Sie inhaf­tiert Flücht­lin­ge und schiebt sie ab. Sie weist Flücht­lin­ge an der Gren­ze sogar nach Syri­en zurück. Die Mit­hil­fe beim Zurück­schlep­pen von Boo­ten in die Tür­kei wäre eine ekla­tan­te Ver­let­zung der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Nach der Abschluss­erklä­rung des EU-Gip­fels vom 08.03. soll die Tür­kei alle Flücht­lin­ge, die in tür­ki­schen Gewäs­sern auf­ge­hal­ten wer­den, zurücknehmen.

PRO ASYL befürch­tet, dass der NATO-Ein­satz zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen führt. Deut­sche und ande­re Sol­da­ten unter­lie­gen der Gel­tung der EMRK. „Das Zurück­schlep­pen von Boo­ten in tür­ki­schen Gewäs­sern ist Unrecht, über das in Deutsch­land nie­mand redet. Es gibt kei­ne rechts­frei­en Räu­me“, sagt Burk­hardt. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) hat im soge­nann­ten Hir­si-Urteil am 23.Februar 2012 ent­schie­den, dass euro­päi­sche Staa­ten die EMRK auch außer­halb der euro­päi­schen Gewäs­ser beach­ten müssen.

PRO ASYL kri­ti­siert, dass beim EU-Gip­fel kei­ne Lösung für die in Grie­chen­land vor der maze­do­ni­schen Gren­ze fest­sit­zen­den Flücht­lin­ge gefun­den wur­de. Die EU schaut taten­los zu, wie die Situa­ti­on immer wei­ter eska­liert. Sehen­den Auges wird eine Situa­ti­on her­bei­ge­führt, in der die Men­schen schutz­los sind. Es gibt in Grie­chen­land weder ein funk­tio­nie­ren­des Asyl­sys­tem noch eine Grund­ver­sor­gung für Zehn­tau­sen­de von Flüchtlingen.

Alle Presse­mitteilungen