04.03.2016

Vor dem EU-Gip­fel mit der Tür­kei steigt der Druck auf Grie­chen­land. Die NATO will in Kür­ze ihre Ope­ra­ti­on gegen Flücht­lin­ge in der Ägä­is star­ten. Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on PRO ASYL appel­liert ein­dring­lich, euro­päi­sches Recht ein­zu­hal­ten. „Es darf kei­ne Zurück­wei­sun­gen von Schutz­su­chen­den in die Tür­kei geben. Auch das Auf­brin­gen und Zurück­schlep­pen von Flücht­lings­boo­ten durch die NATO in die Tür­kei wäre rechts­wid­rig“, sagt PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt.
 
Die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) und das euro­päi­sche Asyl­recht müs­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Die Tür­kei ist kein siche­rer Dritt­staat für Flücht­lin­ge – zu die­sem Ergeb­nis kommt das Rechts­gut­ach­ten des renom­mier­ten Asyl­rechts­exper­ten Dr. Rein­hard Marx, das PRO ASYL heu­te zum bevor­ste­hen­den EU-Gip­fel ver­öf­fent­licht.
 
Gilt ein Staat, in dem sich Flücht­lin­ge zuvor auf­ge­hal­ten haben, als „siche­rer Dritt­staat“, kön­nen sie im Asyl­ver­fah­ren abge­lehnt wer­den und auf die­sen Staat zurück­ver­wie­sen wer­den. Zurück­wei­sun­gen in die Tür­kei hät­ten für Schutz­su­chen­de Fol­gen: Ihnen dro­hen völ­ker­rechts­wid­ri­ge Abschie­bun­gen durch tür­ki­sche Behör­den in ihr Her­kunfts­land.
 
In sei­nem Gut­ach­ten weist Dr. Marx dar­auf hin, dass das Euro­pa­recht den Grund­satz des Non-Refou­le­ment (Art. 33 Abs. 1 GFK) – also den Schutz vor unzu­läs­si­gen Rück­schie­bun­gen – als Bedin­gung für die Behand­lung eines Staa­tes als sicher vor­aus­setzt. Das Zurück­wei­sungs­ver­bot wur­de im tür­ki­schen Asyl­ge­setz nicht umge­setzt und schützt Flücht­lin­ge nicht vor men­schen­rechts­wid­ri­gen Zurück­schie­bun­gen an der Gren­ze.
 
Marx ver­weist in sei­nem Rechts­gut­ach­ten auf zahl­rei­che Berich­te von Human Rights Watch, Amnes­ty Inter­na­tio­nal und Sta­te­watch, die Zurück­wei­sun­gen von Syre­rIn­nen und Ira­ke­rIn­nen durch tür­ki­sche Behör­den doku­men­tie­ren. Sei­ne Dia­gno­se: Flücht­lin­ge sind in der Tür­kei schon jetzt der Gefahr aus­ge­setzt, in die Staa­ten abge­scho­ben zu wer­den, in denen ihnen Ver­fol­gung oder gar der Tod droht. Gegen­über syri­schen Flücht­lin­gen ver­folgt die Tür­kei der­zeit eine sys­te­ma­ti­sche Pra­xis der Zurück­wei­sung.
 
Die Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie der Euro­päi­schen Uni­on sieht zudem in Art. 38 und 39 vor, dass ein siche­rer Dritt­staat die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) voll­stän­dig umge­setzt haben muss. Doch die Tür­kei hat die GFK mit einem soge­nann­ten geo­gra­phi­schen Vor­be­halt ver­se­hen, der nur Flücht­lin­gen aus Euro­pa einen Schutz nach der GFK gewährt. Des­we­gen gibt es gera­de die absur­de Situa­ti­on, dass die Tür­kei welt­weit eines der Haupt­auf­nah­me­län­der von Flücht­lin­gen ist, zugleich aber alle Flücht­lin­ge aus den Kriegs- und Kri­sen­re­gio­nen (Syri­en, Irak etc.) nur sehr ein­ge­schränk­te Rech­te erhal­ten. Eine dau­er­haf­te Lebens­per­spek­ti­ve haben sie dort nicht. Schon allein aus die­sem Grund kann die Tür­kei kein siche­rer Dritt­staat für Flücht­lin­ge sein. Die EU wür­de fun­da­men­ta­le Prin­zi­pi­en des inter­na­tio­na­len Flücht­lings­rechts bre­chen, wenn sie wei­ter­hin auf eine Ein­stu­fung der Tür­kei als „sicher“ drängt.
 
PRO ASYL sieht die Grund­sät­ze des inter­na­tio­na­len Flücht­lings­rechts aus­ge­he­belt und das Leben Schutz­su­chen­der in Gefahr, wenn die Tür­kei zum „siche­ren Dritt­staat“ erklärt wird. Ent­spre­chen­de poli­ti­sche Vor­ha­ben müs­sen sofort gestoppt wer­den. Schutz­su­chen­de müs­sen die Mög­lich­keit erhal­ten, ihre Flucht­grün­de in einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren über­prü­fen zu las­sen – und sie müs­sen dann auch in den vol­len Genuss der Rech­te aus der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on kommen.

Alle Presse­mitteilungen