19.11.2010

PRO ASYL: Der Bun­des­ge­setz­ge­ber muss das Stück­werk verbessern

Die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz hat sich in der Debat­te um eine Blei­be­rechts­re­ge­lung immer­hin zu einer Mini­mal­lö­sung für „inte­grier­te Jugend­li­che“ durch­ge­run­gen. Sie ist offen­bar eine etwas ent­schärf­te Vari­an­te des Schü­ne­mann­schen Vor­schla­ges eines Blei­be­rechts nach Schul­erfolg. Posi­tiv ist, dass ein Blei­be­recht für Jugend­li­che nicht mehr an einen Stich­tag gebun­den sein soll, son­dern als Dau­er­lö­sung im Aus­län­der­recht ver­an­kert wird. Auch mit dem Vor­schlag, abge­scho­be­ne Jugend­li­che auf der Basis der soge­nann­ten Wie­der­kehr­op­ti­on nach Deutsch­land zurück­keh­ren zu las­sen, hat man sich ein wenig in Rich­tung der Inter­es­sen­la­ge der Betrof­fe­nen bewegt.

Das Auf­ent­halts­recht der Kin­der soll unab­hän­gig von dem der Eltern sein. Die­se sol­len nur dann blei­ben kön­nen, wenn sie ihren Lebens­un­ter­halt aus eige­ner Kraft sichern kön­nen, wenn die Kin­der voll­jäh­rig sind. Das bedeu­tet: Eini­ge Jah­re die Chan­ce, die Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len – aller­dings auch eini­ge wei­te­re Jah­re Unge­wiss­heit samt der damit ver­bun­de­nen Belas­tung für die Familien.

Aus die­sem Stück­werk könn­te der Bun­des­ge­setz­ge­ber, der nun am Zug ist, eine Blei­be­rechts­re­ge­lung machen, die die von der IMK aus­ge­spar­ten Fra­gen löst. Der Beschluss der Innen­mi­nis­ter ändert näm­lich nichts dar­an, dass Alten, Kran­ken und Behin­der­ten trotz Blei­be­rechts­re­ge­lung wei­ter­hin die Abschie­bung droht. Selbst für den Bereich, zu dem die IMK jetzt ihren Beschluss gefasst hat, stel­len sich gewich­ti­ge huma­ni­tä­re Beden­ken: Was geschieht mit schu­lisch weni­ger erfolg­rei­chen Jugend­li­chen, oft ein Ergeb­nis unzu­rei­chen­der För­de­rung oder von Lebens­um­stän­den ihrer Fami­li­en in Lagern, die Ler­nen schwie­rig machen? Human ist eine Abschie­bung bei man­geln­dem Schul­erfolg wohl kaum zu nennen.

Die nach wie vor stück­werk­haf­te und vie­le Betrof­fe­ne aus­schlie­ßen­de Blei­be­rechts­re­ge­lung ist Aus­druck einer Hal­tung, die gera­de Nie­der­sach­sens Innen­mi­nis­ter zum Pro­gramm der Uni­on erho­ben hat: Es geht nicht wirk­lich um eine huma­ni­tä­re Rege­lung, son­dern um Deutsch­lands natio­na­le Inter­es­sen, die Gewin­nung qua­li­fi­zier­ter Kräf­te für den deut­schen Arbeits­markt. In die­sem an der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung in Deutsch­land ori­en­tier­ten Welt­bild ist die Fami­lie höchs­tens das hin­zu­neh­men­de Anhäng­sel derer, die hier­zu­lan­de als nütz­lich ange­se­hen werden.

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 Tho­mas de Mai­ziè­re zum Abschie­be­mi­nis­ter 2010 gewählt (19.11.10)

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