28.06.2019

Der Rechts­an­walt Peter Fahl­busch hat seit 2001 bun­des­weit  mehr als 1.800 Men­schen in Abschie­bungs­haft ver­tre­ten. Rund die Hälf­te von ihnen wur­de zu Unrecht inhaf­tiert, im Durch­schnitt  jede*r knapp vier Wochen. Zusam­men­ge­zählt saßen die Mandant*innen von Peter Fahl­busch nach sei­ner Aus­wer­tung ins­ge­samt rund 62 Jah­re zu Unrecht in Abschiebungshaft.

Das weg­wei­sen­de Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs vom 17. Juli 2014 zur Abschie­bungs­haft hat Peter Fahl­busch erstrit­ten. Sei­ne Man­dan­tin, eine Geflüch­te­te aus Syri­en, die in Deutsch­land um Asyl gesucht hat­te und abge­lehnt wur­de, wur­de 2011 in Frank­furt in Abschie­bungs­haft genom­men. Die­se wur­de rechts­wid­rig  in einem nor­ma­len Gefäng­nis inhaf­tiert. Die Betrof­fe­ne wur­de schließ­lich auf­grund eines Här­te­fall­ver­fah­rens aus der Haft ent­las­sen und klag­te im Anschluss gegen die Inhaf­tie­rung. Die Kla­ge ging bis vor den EuGH, der im Vor­la­ge­ver­fah­ren fest­stell­te, dass das euro­pa­recht­li­che Tren­nungs­ge­bot in jedem Bun­des­land zu wah­ren ist. Das Ver­fah­ren hat­te PRO ASYL finan­zi­ell unterstützt.

Peter Fahl­busch ver­tei­digt nicht nur die Frei­heits­rech­te sei­ner Mandant*innen, son­dern auch die Wer­te des Grund­ge­set­zes. Die Stif­tung PRO ASYL zeich­net des­halb die her­aus­ra­gen­de Arbeit von Peter Fahl­busch mit dem dies­jäh­ri­gen PRO ASYL-Men­schen­rechts­preis 2019 aus.

Die­ses Enga­ge­ment wird in der kom­men­den Zeit umso nöti­ger, denn durch das »Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz« soll die Abschie­bungs­haft stark aus­ge­wei­tet wer­den. »Es wird künf­tig noch mehr auf Jurist*innen wie Peter Fahl­busch ankom­men, um Men­schen aus rechts­wid­ri­ger Haft zu befrei­en«, sagt Gün­ter Burk­hardt, Vor­stand der Stif­tung PRO ASYL und Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. »Frei­heits­ent­zie­hung darf nicht will­kür­lich und ufer­los erfolgen«.

Statt die hohe Zahl der rechts­wid­ri­gen Inhaf­tie­run­gen zu eva­lu­ie­ren, set­zen Bund und Län­der gar auf eine euro­pa­rechts­wid­ri­ge Aus­wei­tung der Abschie­bungs­haft. Das Hau-Ab-Gesetz sieht auch vor, dass Per­so­nen zum Zweck der Abschie­bung in nor­ma­len Gefäng­nis­sen unter­ge­bracht wer­den dür­fen. Dies bricht ein­deu­tig euro­päi­sches Recht.

Der Preis der Stif­tung PRO ASYL ist mit 5.000€ dotiert. Die Preis­ver­lei­hung fin­det am 31. August in Frank­furt am Main statt.

Ein Inter­view mit dem Preis­trä­ger fin­den Sie hier.

Foto von Peter Fahl­busch (©Thi­lo Nass)

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