16.06.2014

Seit Anfang des Jah­res sind über 54.000 Flücht­lin­ge an Ita­li­ens Küs­ten ange­kom­men. Das Auf­nah­me­sys­tem ist mitt­ler­wei­le kol­la­biert. Erst vor einer Woche setz­ten Behör­den­ver­tre­ter Flücht­lin­ge in Mai­land und Rom auf Park­plät­zen aus. Trau­ma­ti­sier­te, erschöpf­te Men­schen wur­den ohne Essen, ohne Trin­ken, zum Teil ohne aus­rei­chen­de Klei­dung abgeladen.

Trotz die­ser aktu­el­len Situa­ti­on ver­su­chen deut­sche Behör­den,  Abschie­bun­gen von Flücht­lin­gen nach Ita­li­en mit allen Mit­teln durch­zu­set­zen. Im Fall des eri­tre­ischen Flücht­lings She­wit T. ist der Behör­den­ei­fer kaum zu über­bie­ten. Auf Grund­la­ge der euro­päi­schen Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung – der soge­nann­ten Dub­lin III- Ver­ord­nung – soll mor­gen die Abschie­bung durch­ge­setzt wer­den. Das Regie­rungs­prä­si­di­um Darm­stadt hat eigens für drei Per­so­nen ein Klein­flug­zeug gechar­tert. Der 31jährige Flücht­ling soll nach Rom gebracht wer­den. Unter­stüt­zungs­grup­pen wol­len daher mor­gen ab 9 Uhr am Flug­ha­fen Frank­furt protestieren.

Im Herbst 2013 war She­wit T. von Ita­li­en nach Deutsch­land gekom­men und hat­te einen Asyl­an­trag gestellt. Die­ser war abge­lehnt wor­den, da nach der Dub­lin-Ver­ord­nung Ita­li­en für sein Ver­fah­ren zustän­dig ist. Sei­ne Abschie­bung wur­de für den 10.4.2014 ange­ord­net, doch She­wit T. wei­gert sich mit­zu­flie­gen. Der Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer kam in Abschie­bungs­haft in der JVA  Pre­un­ges­heim, obwohl die Inhaf­tie­rung von Flücht­lin­gen in Haft­an­stal­ten, in denen auch Straf­tä­ter unter­ge­bracht sind, mitt­ler­wei­le  unter­sagt ist. Nach­dem bei einem zwei­ten Abschie­bungs­ver­such der Pilot die Mit­nah­me nach Anga­ben des Regie­rungs­prä­si­di­ums Darm­stadt wegen „ver­ba­len Wider­stan­des“ ver­wei­ger­te,  wur­de nun der Char­ter­flie­ger gebucht.

„In Ita­li­en droht She­wit T. wie den meis­ten Flücht­lin­gen die Obdach­lo­sig­keit, ohne  medi­zi­ni­sche und sozia­le Ver­sor­gung“, so Mari­on Bay­er von der Grup­pe „Lam­pe­du­sa in Hanau“.  „Es ist beschä­mend, dass deut­sche Behör­den in die­ser Situa­ti­on Flücht­lin­ge wei­ter nach Ita­li­en abschie­ben“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL.  Der Unter­brin­gungs­not­stand in Ita­li­en zei­ge, dass das dor­ti­ge Auf­nah­me­sys­tem jeden Maß­stab der Men­schen­wür­de unterschreite.

PRO ASYL appel­liert an die im Fall She­wit T. zustän­di­gen Behör­den, eine Abschie­bung in die­ser Situa­ti­on nicht durch­zu­füh­ren, an die Bun­des­re­gie­rung, alle Über­stel­lun­gen nach Ita­li­en auszusetzen.

Flücht­lin­gen, denen die Abschie­bung nach Ita­li­en droht, ver­su­chen ver­zwei­felt ihrer Abschie­bung ins Elend zu ent­ge­hen. Erst Mit­te Mai 2014 sprang ein jun­ger Asyl­su­chen­der aus Soma­lia in die­ser Situa­ti­on aus einem fah­ren­den Wagen der Bun­des­po­li­zei und erlitt schwe­re Ver­let­zun­gen. 

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