In dieser Woche hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in zwei Verfahren zur Situation von Flüchtlingen in Italien geäußert (BVerfG, Beschlüsse vom 17.9.2014, Az. 2 BvR 1795/14 und 2 BvR 939/14). Das höchste deutsche Gericht erkennt an, dass in Italien „Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer“ vorhanden sind. Karlsruhe problematisiert außerdem, dass die Betroffenen in Italien regelmäßig weder auf verwandtschaftliche Hilfe noch auf ein soziales Netzwerk bei der Suche nach einer Unterkunft zurückgreifen können.
PRO ASYL begrüßt, dass die Situation der Flüchtlinge, denen aufgrund der Dublin-III-Verordnung oder der Drittstaatenregelung eine Rückführung nach Italien droht, in den Fokus einer verfassungsrechtlichen Prüfung gekommen ist. „Auch wenn das Verfassungsgericht letztendlich über die Zulässigkeit von Abschiebungen nach Italien nicht entscheiden wollte, so hat es den Behörden die grundrechtliche Problematik ins Stammbuch geschrieben,“ sagte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. „Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp nach Italien. Insbesondere Kinder dürfen nicht ins Elend und in die Obdachlosigkeit abgeschoben werden.“
In den von den Frankfurter Rechtsanwälten Dominik Bender und Stephan Hocks vertretenen Verfahren ging es um eine äthiopische Staatsangehörige, die mit ihrem dreijährigen Kind von Italien nach Deutschland weitergereist war sowie eine somalische Familie mit einem 2013 geborenen Kind. Beiden Familien droht die Abschiebung nach Italien. Das Bundesverfassungsgericht hat aus formalen Gründen kein Urteil gefällt. Allerdings hat es ausführlich in den Gründen zur grundrechtlichen Problematik der EU-internen Abschiebungen nach Italien Stellung genommen.
Die Beschlüsse aus Karlsruhe sind seit längerem die ersten Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an innereuropäische Abschiebungen. „Allerdings bestehen die massiven Probleme in Italien nicht nur bei Familien mit Kindern unter vier Jahren, sondern auch für andere Flüchtlingsgruppen. Unter den systemischen Mängeln leidet ein Großteil der Flüchtlinge in Italien“, so die Rechtsanwälte Hocks und Bender.
Dass das BVerfG letztendlich kein Urteil gefällt hat, könnte auch damit zusammenhängen, dass es der anstehenden Entscheidung des Europäische Menschenrechtsgerichtshofs nicht vorgreifen wollte. In dem parallel anhängigen Verfahren in Straßburg (Tarakhel ./. Schweiz) hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Februar 2014 vor der Großen Kammer eine Verhandlung zu genau dieser Frage – nämlich zur Zulässigkeit von Abschiebungen von Flüchtlingsfamilien nach Italien – durchgeführt. Mit einer Entscheidung wird in nächster Zeit gerechnet.