30.06.2009

Mit einem gemein­sa­men Posi­ti­ons­pa­pier for­dert ein Bünd­nis bestehend aus Amnes­ty Inter­na­tio­nal, AWO, Cari­tas, Dia­ko­nie, Deut­scher Anwalts­ver­ein, Deut­sches Rotes Kreuz, Neue Rich­ter­ver­ei­ni­gung, Deut­scher Pari­tä­ti­scher Wohl­fahrts­ver­band und PRO ASYL eine grund­le­gen­de Wen­de in der euro­päi­schen Flüchtlingspolitik.

Die Orga­ni­sa­tio­nen wer­fen der EU Völ­ker­rechts­ver­let­zun­gen vor, wenn Schutz­su­chen­de durch die euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex auf dem offe­nen Meer zurück­ge­drängt wer­den. Deutsch­land stel­le dafür Hub­schrau­ber zur Ver­fü­gung und leis­te damit Bei­hil­fe zum völ­ker­rechts­wid­ri­gen Ver­hal­ten. „Die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gilt auch auf Hoher See“, betont Rechts­an­walt Rein­hard Marx, „Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te hat fest­ge­stellt, dass es den Ver­trags­staa­ten nicht erlaubt ist, die Kon­ven­tio­nen im eige­nen Hoheits­ge­biet oder außer­halb des eige­nen Ter­ri­to­ri­ums zu ver­let­zen. Auf­ge­grif­fe­nen Asyl­su­chen­den muss ein wirk­sa­mer Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren in der EU gewährt werden.“

Die Orga­ni­sa­tio­nen for­dern eine fai­re Tei­lung der Ver­ant­wor­tung bei der Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in den Mit­glied­staa­ten. In der Dub­lin II-Ver­ord­nung ist fest­ge­legt, dass der Staat, über den Schutz­su­chen­de die EU errei­chen, für die Behand­lung des Asyl­su­chen­den zustän­dig ist. Dadurch wer­den ins­be­son­de­re die Mit­glied­staa­ten an den Außen­gren­zen der EU wie Grie­chen­land oder Mal­ta mit einem hohen Zugang kon­fron­tiert. Weil die­se Staa­ten mit der Ver­ant­wor­tung allein gelas­sen wer­den, grei­fen sie zu einer rigi­den Grenz­po­li­tik und dras­ti­schen Abschot­tungs­maß­nah­men. Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL: „Tau­sen­de von Toten an den EU-Außen­gren­zen, dra­ma­ti­sche Defi­zi­te in der Qua­li­tät der Asyl­ver­fah­ren und in der Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern und die Inhaf­tie­rung von Schutz­su­chen­den sind ein Skan­dal – und mit­tel­ba­re Fol­ge des Dub­lin II-Systems.“

Amnes­ty Inter­na­tio­nal und PRO ASYL wen­den sich gegen die im der­zeit auf EU-Ebe­ne ver­han­del­ten „Stock­hol­mer Pro­gramm“ vor­ge­se­he­ne Aus­wei­tung der euro­päi­schen Abschot­tungs­maß­nah­men gegen Flücht­lin­ge in Tran­sit- und Her­kunfts­staa­ten und die Zusam­men­ar­beit mit die­sen Staa­ten unter Miss­ach­tung der Men­schen­rech­te. „Die EU darf den „Tür­ste­her­job“ beim Zugang zur Fes­tung Euro­pa nicht auf Tran­sit­staa­ten ver­la­gern“ sag­te Wieb­ke Hen­nig, Flücht­lings­re­fe­ren­tin von Amnes­ty Inter­na­tio­nal. „Staa­ten wie Liby­en oder Mau­re­ta­ni­en sind kein Schutz-Raum für Flücht­lin­ge, son­dern wei­sen ihrer­seits eine hoch­pro­ble­ma­ti­sche Men­schen­rechts­bi­lanz auf.“ Zwar ist es grund­sätz­lich zu begrü­ßen, wenn die EU Tran­sit­län­der dabei unter­stützt, ein funk­tio­nie­ren­des Schutz­sys­tem zu errich­ten. Die fort­be­stehen­den gra­vie­ren­den Schutz­de­fi­zi­te in Dritt­län­dern dür­fen jedoch nicht ver­schlei­ert und die Unter­schie­de in den natio­na­len Schutz­ka­pa­zi­tä­ten und der Bedarf nach mehr Soli­da­ri­tät im inter­na­tio­na­len Flücht­lings­schutz müs­sen aner­kannt und berück­sich­tigt werden.

Stel­lung­nah­me zur euro­päi­schen Flüchtlingspolitik »

 EU-Kom­mis­si­on macht Ände­rungs­vor­schlä­ge zu Asyl­richt­li­ni­en (22.10.09)

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