22.10.2009
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Europa zieht Zäune und Grenzen hoch

Ges­tern gab der schei­den­de EU-Innen­kom­mis­sar Jac­ques Bar­rot die Vor­schlä­ge zur Ände­rung der Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie und der Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie zur Flücht­lings­an­er­ken­nung bekannt. Die Richt­li­ni­en waren 2005 bzw. 2004 ver­ab­schie­det wor­den und sol­len nun über­ar­bei­tet werden. Die Kom­mis­si­on plant unter ande­rem, dass über Asyl­an­trä­ge in ers­ter Instanz inner­halb von einem hal­ben Jahr ent­schie­den wer­den soll. Rechts­mit­tel gegen Asyl­be­schei­de sol­len

Ges­tern gab der schei­den­de EU-Innen­kom­mis­sar Jac­ques Bar­rot die Vor­schlä­ge zur Ände­rung der Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie und der Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie zur Flücht­lings­an­er­ken­nung bekannt. Die Richt­li­ni­en waren 2005 bzw. 2004 ver­ab­schie­det wor­den und sol­len nun über­ar­bei­tet werden.

Die Kom­mis­si­on plant unter ande­rem, dass über Asyl­an­trä­ge in ers­ter Instanz inner­halb von einem hal­ben Jahr ent­schie­den wer­den soll. Rechts­mit­tel gegen Asyl­be­schei­de sol­len eine auf­schie­ben­de Wir­kung bekom­men. Die Aner­ken­nungs­kri­te­ri­en für Flücht­lin­ge sol­len wei­ter ver­ein­heit­licht wer­den. So soll es Klar­stel­lun­gen zur Aner­ken­nung von geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung geben. Zudem sol­len Per­so­nen mit sub­si­diä­rem Schutz die glei­chen Rech­te bekom­men wie aner­kann­te Flücht­lin­ge – zum Bei­spiel soll der Zugang zu sozia­len Rech­ten oder das Auf­ent­halts­recht ver­ein­heit­licht wer­den. Ent­täu­schend ist, dass die Kom­mis­si­on an den flücht­lings­feind­li­chen Rege­lun­gen zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ und „siche­ren Dritt­staa­ten“ fest­hal­ten will. Die­se Instru­men­te waren bei der Ver­ab­schie­dung der Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie auf mas­si­ve Kri­tik von Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen und UNHCR gestoßen.

PRO ASYL for­dert die Gewähr­leis­tung eines siche­ren und wirk­sa­men Zugangs zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren in der EU. Der Aus­schluss per „Dritt­staa­ten­re­ge­lung“ ist nicht akzep­ta­bel. Gleich­zei­tig muss die all­ge­mei­ne Ten­denz in der EU, Asyl­su­chen­de zu inhaf­tie­ren, abge­stellt werden.

Pres­se­er­klä­rung der EU-Kommission »

MEMO der Kommission »

Ent­wurf Ände­rung Qualifikationsrichtlinie »

Ent­wurf Ände­rung Asylverfahrensrichtlinie »

 Brei­tes Bünd­nis for­dert Wen­de in der euro­päi­schen Flücht­lings­po­li­tik (30.06.09)