29.04.2009

Beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge treibt der Ver­such, Asyl­su­chen­de, die zum christ­li­chen Glau­ben kon­ver­tiert sind, auf die Echt­heit ihrer Über­zeu­gung hin zu über­prü­fen, selt­sa­me Blü­ten. Im Rah­men von Anhö­run­gen kommt es zu einer Art Reli­gi­ons­exami­na. Sie sol­len offen­bar klä­ren, ob Flücht­lin­ge, die in Deutsch­land Chris­ten gewor­den sind, dies nur aus tak­ti­schen Über­le­gun­gen her­aus getan haben.

Eine beson­ders bizar­re Anhö­rung erleb­te vor kur­zem ein Ira­ner. Aus­weis­lich einer Tauf­be­schei­ni­gung der Evan­ge­li­schen Lan­des­kir­che Baden wur­de er im Jahr 2008 Christ. Da Chris­ten im Iran ver­folgt wer­den, stell­te er einen Asyl­fol­ge­an­trag. In der Anhö­rung bei der Bun­des­amts­au­ßen­stel­le Karls­ru­he wur­den ihm Fra­gen gestellt, die zur Auf­klä­rung sei­ner Glau­bens­über­zeu­gung wenig beitragen.

Fra­ge: „Wie unter­schei­det sich der Got­tes­be­griff im Chris­ten­tum vom Got­tes­be­richt (Ori­gi­nal­schreib­wei­se im Anhö­rungs­pro­to­koll) im Islam?“ Das Pro­to­koll ver­merkt an die­ser Stel­le: „Der Dol­met­scher ver­steht die Fra­ge nicht“. Der nicht­christ­li­che Dol­met­scher aus Afgha­ni­stan, der hier über­setzt hat, konn­te die Fra­ge nicht ver­ste­hen. Die Mehr­zahl der deut­schen Chris­ten hät­te sie wohl auch nicht ohne wei­te­res beant­wor­ten kön­nen. Auch ande­re Fra­gen der Anhö­rung bewe­gen sich auf dem Niveau theo­lo­gi­scher Dis­pu­ta­tio­nen. Nach­dem der Ira­ner hier­bei über­ra­schend gut mit­hält, nähert sich die Anhö­rung ihrem absur­den Höhepunkt:

Fra­ge: „Mis­sio­nie­ren Sie?“

Ant­wort: „Ja, ich missioniere.“

Fra­ge: „Bit­te, mis­sio­nie­ren Sie mich jetzt.“

Ant­wort: „Ich bin noch nicht so weit, um zu missionieren.“

Der Hin­ter­grund die­ses von Sei­ten des Bun­des­amts­mit­ar­bei­ters ange­reg­ten Rol­len­spiels ist fol­gen­der: Nach bis­he­ri­ger deut­scher Asyl­rechts­dog­ma­tik soll sich das schüt­zens­wer­te Rechts­gut der Reli­gi­ons­frei­heit auf den Glau­ben im Pri­vat­be­reich beschrän­ken. Wer also im stil­len Käm­mer­lein beten kann, der braucht nach die­ser Vor­stel­lung hier­zu­lan­de kei­nen Schutz. Wer aller­dings vom Mis­sio­nie­ren nicht ablas­sen kann, der ist ohne Zwei­fel im Iran gefährdet.

Ihn schützt auch die inzwi­schen in deut­sches Recht umge­setz­te EU-Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie, wenn er mit sei­nem Bekennt­nis nach außen tritt. Mit den Wor­ten des Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs in einem Urteil vom 23. Okto­ber 2007: „Art. 10 Abs. 1b der Richt­li­nie umfasst somit nicht nur das offe­ne, nicht nur an die Mit­glie­der der eige­nen Reli­gi­ons­ge­mein­schaft gewand­te Bekennt­nis der per­sön­li­chen reli­giö­sen Über­zeu­gung, son­dern auch die Dar­stel­lung ihrer Ver­hei­ßun­gen und damit auch mis­sio­na­ri­sche Betä­ti­gung.“ Sich als Christ „zu outen“ und die Ver­hei­ßung der Reli­gi­on dar­zu­stel­len, ist dem­ge­mäß bereits Mission.

Auch vor die­sem Hin­ter­grund ist es völ­lig inak­zep­ta­bel, dass die Ira­ner noch in der Anhö­rung beim Bun­des­amt mit einer Tro­cken­trai­nings­ein­heit in Sachen Mis­sio­nie­rung begin­nen soll­te. Offen­bar stellt sich der Bun­des­amts­be­diens­te­te dies in etwa so vor wie den Auf­tritt eines Erwe­ckungs­pre­di­gers in einem reli­giö­sen Fern­seh­sen­der in den USA. Natür­lich ist dies mehr als Unfug: Es ist eine nicht zu akzep­tie­ren­de Geschmack­lo­sig­keit und eine Ver­let­zung reli­giö­ser Gefühle.

PRO ASYL emp­fiehlt dem Bun­des­amt, sol­che Prak­ti­ken sofort ein­zu­stel­len und sich dar­auf zu ver­las­sen, dass hin­ter Tauf­be­schei­ni­gun­gen der Kir­chen deren Pra­xis steht, sich von der reli­giö­sen Über­zeu­gung und Gewis­sens­ent­schei­dung der Täuf­lin­ge selbst ein Bild zu machen.

gez. Bernd Mesovic

Refe­rent

Zum Hintergrund:

Für die Tat­sa­che, dass ins­be­son­de­re mis­sio­nie­ren­de Chris­ten im Iran ver­folgt wer­den, gibt es eine Viel­zahl von Bele­gen. Den­noch sind in den letz­ten Jah­ren nicht weni­ge Ira­ner zum christ­li­chen Glau­ben über­ge­tre­ten. Beob­ach­ter erklä­ren dies zum Teil mit einer Frus­tra­ti­on über das fun­da­men­ta­lis­tisch-theo­kra­ti­sche Regime und sein Hin­ein­wir­ken in das Alltagsleben.

Auch im Exil sind nicht weni­ge Ira­ner zum Chris­ten­tum übergetreten.

Reli­giö­se Über­zeu­gun­gen sind aus vie­len Grün­den einer Über­prü­fung im Ver­wal­tungs­ver­fah­ren nur schwer zugäng­lich. Ein reli­giö­ses Grund­wis­sen kann sich jeder aneig­nen. Auch ist die Glau­bens­über­zeu­gung nicht von der intel­lek­tu­el­len Durch­drin­gung von Sach­ver­hal­ten abhän­gig. Selbst um den Kern­ge­halt des christ­li­chen Glau­bens ist jahr­tau­sen­de­lang gerun­gen und gestrit­ten wor­den. Fra­gen nach dem Got­tes­be­griff des Chris­ten­tums und sei­nen wesent­li­chen Unter­schie­den zum Islam las­sen sich als theo­lo­gi­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf hohem Niveau füh­ren oder als Dia­log zwi­schen ein­fa­chen Men­schen unter­schied­li­cher Glau­bens­über­zeu­gung. Ein The­ma für ein kurz­ge­fass­tes Fra­ge- und Ant­wort­spiel ist dies nicht.

Wie der Asyl­su­chen­de in absur­der Wei­se in die Enge getrie­ben wird, zeigt fol­gen­der Aus­schnitt aus der Anhörung:

„F.: Sie tra­gen ein gro­ßes Kreuz. Was bedeu­tet das Kreuz?

A.: Das Kreuz beschützt mich.

F.: Was hat das Kreuz im christ­li­chen Glau­ben für eine Bedeutung?

A.: Jesus wur­de gekreuzigt.

F.: War­um wur­de Jesus gekreuzigt?

A.: Die dama­li­gen Macht­ha­be­r­und auch die Juden hat­ten Angst vor Jesus. Aus die­sem Grun­de wur­de er dann gekreuzigt.

F.: Wel­che Bedeu­tung hat der Kreu­zungs­tod für einen Christen?

Der Antrag­stel­ler ist ver­un­si­chert und durch­ein­an­der. Er kann die Fra­ge nicht beantworten.“

Der Ira­ner gibt prag­ma­ti­sche Ant­wor­ten, die die meis­ten Deut­schen auf sol­che Fra­gen auch geben wür­den. Jesu Tod am Kreuz inter­pre­tiert er im poli­ti­schen Kon­text, der sich in der Bibel auch fin­den lässt. Das genügt dem Anhö­rer nicht. Er möch­te etwas Abs­trak­te­res – eine „Bedeu­tung“. Wäh­rend der Bun­des­amts­be­diens­te­te offen­bar auf das Stich­wort „Erlö­sung“; war­tet, des­sen Über­set­zung mög­li­cher­wei­se nicht ein­fach wäre, kann der Antrag­stel­ler mit der Fra­ge nichts anfangen.

(Der Schreib­feh­ler im Pro­to­koll soll nicht über­be­wer­tet wer­den. Aller­dings ist es pein­lich in einer Anhö­rung mit die­sem Hin­ter­grund einen „Kreu­zungs­tod“ zu pro­to­kol­lie­ren. Immer­hin ist Jesus nicht bei einem Ver­kehrs­un­fall gestorben.)

Obwohl dies kein Kri­te­ri­um ist: Das fach­li­che Niveau der Ant­wor­ten des ira­ni­schen Asyl­su­chen­den liegt ober­halb des­sen, was den meis­ten Chris­ten in Deutsch­land eini­ge Jah­re nach ihrem Kon­fir­ma­ti­ons­un­ter­richt erin­ner­lich ist. Ein sach­li­cher Feh­ler fin­det sich: Jesus ist nicht im Nil getauft wor­den, son­dern im Jor­dan. Man fra­ge aber ein­mal deut­sche Chris­ten spon­tan nach dem Gewässer.

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge müss­te in Sachen Reli­gi­on eigent­lich aus den Skan­da­len der Ver­gan­gen­heit gelernt haben. Im Jah­re 2000 ver­such­te ein Mit­ar­bei­ter des Bun­des­am­tes einen Kon­go­le­sen als fal­schen Pries­ter zu ent­lar­ven und führ­te zu die­sem Zweck eine Art theo­lo­gi­sches Examen durch. Der Betrof­fe­ne muss­te die Namen der zwölf Apos­tel auf­sa­gen, die Stäm­me des Vol­kes Isra­el auf­zei­gen und sich zum Got­tes­be­weis des hei­li­gen Augus­ti­nus äußern. Zu allem Über­fluss muss­te er schließ­lich auf Latein lit­ur­gi­sche Gesän­ge in der Bun­des­amts­an­hö­rung sin­gen. Trotz­dem war dem Bun­des­amt sei­ne Kennt­nis danach noch nicht aus­rei­chend belegt. Nur durch eine Inter­ven­ti­on von PRO ASYL wur­de der Mann in letz­ter Minu­te vor der Abschie­bung bewahrt. Er ist bis heu­te in Deutsch­land als katho­li­scher Pries­ter tätig.

 Urteil des EuGH stärkt die Posi­ti­on von Asyl­su­chen­den, die vor reli­giö­ser Ver­fol­gung flie­hen (05.09.12)

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