01.06.2016

PRO ASYL for­dert: Ende des men­schen­ver­ach­ten­den Groß­ver­suchs in der Ägä­is – Abschie­bun­gen in die Tür­kei stoppen!

Am gest­ri­gen Abend wur­den drei posi­ti­ve Ent­schei­dun­gen des Asyl­ko­mi­tees[1] auf Les­bos ver­öf­fent­licht. Anwäl­tin­nen des PRO ASYL – Pro­jekts „RSPA“ haben neun syri­sche Schutz­su­chen­de in den Anhö­run­gen in der 2.Instanz am 20. und  21.April 2016 ver­tre­ten. Mit gro­ßer Erleich­te­rung haben die betrof­fe­nen Asyl­su­chen­den die Nach­richt auf­ge­nom­men, dass ihre Abschie­bung in die Tür­kei nun­mehr gestoppt ist. Mitt­ler­wei­le gibt es zehn ver­öf­fent­lich­te Ent­schei­dun­gen der 2.Asylinstanz, in denen fest­ge­stellt wur­de, dass die Tür­kei kein „siche­rer Dritt­staat“ für syri­sche Flücht­lin­ge ist. Dar­über hin­aus lie­gen zahl­rei­che wei­te­re posi­ti­ve Ent­schei­dun­gen vor, die bis­lang noch nicht zuge­stellt wur­den. Trotz mas­si­ven Dru­ckes der EU-Kom­mis­si­on und des zustän­di­gen grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­ters haben die Mit­glie­der des Asyl­ko­mi­tees stand­ge­hal­ten und zuguns­ten der Schutz­su­chen­den entschieden.

„Wir dan­ken unse­ren Rechts­an­wäl­tin­nen und unse­rem gesam­ten RSPA-Team für die auf­op­fe­rungs­vol­le Arbeit. Seit Inkraft­tre­ten des zyni­schen Deals mit Erdo­gan arbei­ten unse­re Pro­jekt­part­ner Tag und Nacht, um Schutz­su­chen­den in einem als rechts­staats­wid­rig ange­leg­ten Ver­fah­ren, den­noch zu ihrem Recht zu ver­hel­fen“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL.

PRO ASYL for­dert, dass die­ser zyni­sche Groß­ver­such end­lich gestoppt wird. Die Abschie­bun­gen in die Tür­kei müs­sen been­det wer­den. „Der EU-Tür­kei-Deal hat ein men­schen­recht­li­ches Desas­ter in der Ägä­is ver­ur­sacht“, so Kopp.

Tau­sen­de Schutz­su­chen­de wur­den seit dem 20. März inhaf­tiert, es fehlt an Essen, es man­gelt an medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Die Haft­la­ger und pro­vi­so­ri­schen Unter­künf­te sind völ­lig über­füllt und die hygie­ni­schen Ver­hält­nis­se kata­stro­phal. In den soge­nann­ten Hot­spots gelan­gen Schutz­su­chen­de kaum an Infor­ma­tio­nen zum Ver­fah­ren. Ledig­lich weni­ge spen­den­fi­nan­zier­te Anwäl­tin­nen ver­su­chen unter wid­rigs­ten Bedin­gun­gen gegen ableh­nen­de Ent­schei­dun­gen der ers­ten Instanz vor­zu­ge­hen. In die­ser Situa­ti­on, in der Flücht­lin­gen weder eine gere­gel­te Basis­ver­sor­gung, noch ihre Sicher­heit in den Lagern gewähr­leis­tet wird, kann es kein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren geben.

Dies war der EU, der Bun­dess­re­gie­rung und allen Beob­ach­tern vor­her klar. Da es den poli­ti­schen Ver­ant­wort­li­chen in Brüs­sel, in Ber­lin nicht mehr um Men­schen­rech­te und Flücht­lings­schutz geht, son­dern ledig­lich um Voll­zug der Abschie­bun­gen in die Tür­kei, wur­de das Cha­os bil­li­gend in Kauf genom­men. PRO ASYL wird Kla­gen bis zu den höchs­ten euro­päi­schen Gerich­ten unter­stüt­zen, damit die Recht­lo­sig­keit von Schutz­su­chen­den auf den grie­chi­schen Inseln been­det wird.

 

[1] Das „Admi­nis­tra­ti­ve Appeals Comit­tee“ ist kein Gericht, son­dern ein drei­köp­fi­ges Komi­tee. Dort kann Wider­spruch gegen die erst­in­stanz­li­che Ableh­nung durch die grie­chi­schen Asyl­be­hör­den ein­ge­legt wer­den. In die­sen Fäl­len ging es aus­schließ­lich um die Fest­stel­lung der Zuläs­sig­keit eines Asyl­an­trags in Grie­chen­land im Zusam­men­hang mit der Fra­ge, ob die Tür­kei ein „siche­rer Dritt­staat“ ist.

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