17.04.2020

Auf­nah­me von 55 unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen ist lächer­lich gering

Am kom­men­den Sams­tag lan­den in Nie­der­sach­sen 55 unbe­glei­te­te Kin­der im Alter von 8–17 Jah­ren, deren Auf­nah­me Deutsch­land nach lan­gem Gezer­re zuge­stimmt hat.  PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te kri­ti­sie­ren die­se Zahl als lächer­lich gering. Die Akti­on droht zu einem Fei­gen­blatt zu ver­kom­men für die Nicht-Auf­nah­me Tau­sen­der Geflüch­te­ter, die in den Insel­la­gern in Grie­chen­land sich selbst über­las­sen sind. Eine Auf­nah­me, die ernst­haft Abhil­fe schafft und ange­sichts der dro­hen­den Coro­na-Pan­de­mie Schlim­me­res in den soge­nann­ten Hot­spots ver­hin­dert, muss anders aussehen.

Die lang­wie­ri­ge Akti­on wird der Öffent­lich­keit den­noch als die gro­ße soli­da­ri­sche Ges­te Euro­pas prä­sen­tiert. Schutz­su­chen­de mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land bei­spiels­wei­se, die im Rah­men der Dub­lin-Ver­ord­nung ohne­hin Anspruch auf die Über­stel­lung hät­ten, stel­len eine Grup­pe dar, die wei­test­ge­hend bekannt und doku­men­tiert ist und deren Auf­nah­me kei­ner wei­te­ren kom­pli­zier­ten Ver­fah­ren bedürf­te. Die­se Men­schen blei­ben außen vor, eben­so wie wei­te­re Tau­sen­de, für deren Auf­nah­me Deutsch­land und die EU Mit­tel und Mög­lich­kei­ten hät­ten, die­se ein­fach und vor allem zügig in ande­ren EU-Staa­ten aufzunehmen.

PRO ASYL und Lan­des­flücht­lings­rä­te for­dern das BMI, die Bun­des­län­der  und die EU auf, schnell und prag­ma­tisch zu han­deln.

Fol­gen­de Schrit­te sind rea­lis­tisch kurz­fris­tig möglich:

  1. Eva­ku­ie­rung aus den Hot­spots und Unter­brin­gung der Schutz­su­chen­den in leer­ste­hen­de Hotels in Grie­chen­land. Die Hotels in Grie­chen­land dürf­ten auf­grund des lahm­ge­leg­ten Tou­ris­mus noch lan­ge leer ste­hen, die­se Kapa­zi­tä­ten sind also kurz­fris­tig ver­füg­bar. Es ist weder rea­lis­tisch noch flücht­lings­recht­lich zuläs­sig, wei­ter auf den EU-Tür­kei-Deal zu set­zen und unver­än­dert die Abschie­bung von mehr als 40.000 Schutz­su­chen­den von den grie­chi­schen Inseln in die Tür­kei zu betrei­ben. Die Tür­kei ist kein Staat, der Flücht­lin­gen Schutz nach dem inter­na­tio­na­len Flücht­lings­recht bie­tet, zudem ist das Land selbst mas­siv von der aktu­el­len Pan­de­mie betrof­fen. Es müs­sen prag­ma­ti­sche Dau­er­lö­sun­gen erschlos­sen wer­den, die mit dem Asyl- und Flücht­lings­recht in Ein­klang ste­hen: Auf­nah­me, Ver­sor­gung, Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren und Schutz in der EU.
  2. Die ein­zi­ge Lösung wird auf Dau­er die Auf­nah­me in ande­ren EU-Staa­ten sein. Deutsch­land als Land, das sich mit allen Kräf­ten und brei­ter gesell­schaft­li­cher Unter­stüt­zung gegen die Aus­brei­tung der Pan­de­mie stemmt, ist gefor­dert vor­an­zu­ge­hen. Es ist uner­träg­lich, dass hier­zu­lan­de Auf­nah­me­räum­lich­kei­ten leer ste­hen und den­noch mona­te­lang über Auf­nah­me­kri­te­ri­en dis­ku­tiert wird, statt zu han­deln und Geflüch­te­te umge­hend auf­zu­neh­men. Die Bun­des­re­gie­rung hat es zudem bewerk­stel­ligt, rund 200.000 deut­sche Urlauber*innen aus der gan­zen Welt in orga­ni­sier­ten Char­ter­flü­gen nach Deutsch­land zu holen. Die Auf­nah­me Schutz­su­chen­der aus den Lagern auf den grie­chi­schen Inseln dürf­te logis­tisch kei­ne Her­aus­for­de­rung sein, wenn der poli­ti­sche Wil­le da ist. Zu for­dern ist, dass Geflüch­te­te ggfs. unter Ein­hal­tung aller epi­de­mie­be­ding­ten Gesund­heits­vor­keh­run­gen wie Tes­tung und Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men nach Deutsch­land ein­rei­sen können.
  1. Schutz­su­chen­de mit Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in Deutsch­land auf­neh­men. Die mona­te­lan­ge, zer­mür­ben­de Dis­kus­si­on um die Kri­te­ri­en der Auf­nah­me und das Bestehen auf Dos­siers aus Grie­chen­land ist völ­lig absurd. Die am bes­ten doku­men­tier­te Grup­pe sind all die­je­ni­gen, die Ange­hö­ri­ge in Deutsch­land haben. Seit 2018 lehnt das BAMF Dub­lin-Über­nah­me­ersu­che aus Grie­chen­land vehe­ment ab. Knapp 1.700 sol­cher Ersu­che aus Grie­chen­land stan­den 2019 fast 1.400 Ableh­nun­gen des BAMF gegen­über. Ein ähn­li­ches Bild in 2018: Von 2.139 Über­nah­me­ersu­chen an Deutsch­land – 90% davon auf­grund fami­liä­rer Bin­dun­gen – wur­den rund 1.500 abge­lehnt. Dies waren also fast 3.000 Ableh­nun­gen in zwei Jah­ren. Doch bei all die­sen Men­schen, die so oft nur als Zah­len behan­delt wer­den, han­delt es sich um Men­schen, die in den Elend­sla­gern auf den Inseln fest­sit­zen und  auf­grund von engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen einen Rechts­an­spruch auf ein Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land haben.
  1. Län­der­auf­nah­me­ak­tio­nen star­ten. Unzäh­li­ge Kom­mu­nen in allen deut­schen Bun­des­län­dern haben ihre Bereit­wil­lig­keit zur Auf­nah­me signa­li­siert. PRO ASYL und die Lan­des­flücht­lings­rä­te for­dern, den poli­ti­schen Wil­len end­lich in Han­deln umzu­set­zen. Die Bun­des­län­der und die Kom­mu­nen müs­sen in ihren Bereich all die­je­ni­gen sofort auf­neh­men, deren Ange­hö­ri­ge im jewei­li­gen Bun­des­land sind. PRO ASYL und Flücht­lings­rä­te ver­wei­sen auf die Bereit­schaft eini­ger Län­der, z.B. des Lan­des Ber­lin: »Wir wür­den uns freu­en, wenn über die vor­ge­nann­te kon­kre­te Per­so­nen­grup­pe hin­aus für wei­te­re Men­schen aus dem Flücht­lings­la­ger Moria, die bereits fami­liä­re Bezie­hun­gen nach Deutsch­land haben, eine kurz­fris­ti­ge Auf­nah­me in Deutsch­land geprüft wird. Und das könn­te bei­spiels­wei­se auch für schwan­ge­re Frau­en oder bei­spiels­wei­se für chro­nisch erkrank­te Men­schen gel­ten«, appel­lier­te der Ber­li­ner Innen­se­na­tor an den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter  am  14. April. Auch aus Thü­rin­gen ließ sich eine grö­ße­re Auf­nah­me­be­reit­schaft ver­neh­men. Migra­ti­ons­mi­nis­ter Dirk Adams ließ gegen­über der dpa ver­lau­ten, dass allein sein Bun­des­land 200 bis 250 Men­schen auf­neh­men könnte.

PRO ASYL und Flücht­lings­rä­te  erwar­ten aber, dass Ber­lin und ande­re auf­nah­me­wil­li­ge Län­der nun nicht nur an den Bund appel­lie­ren, son­dern selbst handeln.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zur am schnells­ten eva­ku­ier­ba­ren Gruppe

Eine Viel­zahl der in Grie­chen­land auf den Inseln fest­sit­zen­den Flücht­lings­kin­der hat Ange­hö­ri­ge, die bereits in Deutsch­land leben und hier im Asyl­ver­fah­ren sind. Ihre Auf­nah­me ist dabei kein Gna­den­akt son­dern beruht auf einem Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung. Er folgt aus der Dub­lin-Ver­ord­nung. Nach Arti­kel 21 muss dabei inner­halb von drei Mona­ten von Grie­chen­land aus ein soge­nann­tes Auf­nah­me­ge­such an Deutsch­land gestellt werden.

An die­ser Frist schei­tern aktu­ell jedoch vie­le Asyl­su­chen­den. Wer in Dreck und Morast von Moria und ande­ren Hot­spots fest­sitzt, hat kaum Zugang zu recht­li­chen Struk­tu­ren. Und Deutsch­land lehnt Über­nah­me­ersu­che von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen aus Grie­chen­land mitt­ler­wei­le sys­te­ma­tisch mit der Begrün­dung, die Fris­ten sei­en bereits abge­lau­fen, ab.

Ins­be­son­de­re pro­ble­ma­tisch: Es geht über­wie­gend um Men­schen, die in den Elend­sla­gern auf den Inseln fest­sit­zen – und die auf­grund von engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen einen Rechts­an­spruch auf ein Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land hät­ten. Die über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Über­nah­me­ersu­che aus Grie­chen­land ist auf die Zusam­men­füh­rung von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen zurück­zu­füh­ren, 2019 waren dies 86% aller Ersu­che, 2018 sogar 90%.

Häu­fig ver­säu­men grie­chi­sche Behör­den in der Pra­xis Fris­ten und stel­len die Über­nah­me­ge­su­che zu spät. Das BAMF stellt in die­se Fäl­len die Ein­hal­tung von Fris­ten regel­mä­ßig höher als die Ein­heit von Fami­li­en. Dau­er­haf­te Tren­nun­gen sind die Fol­ge. Spä­tes­tens jetzt muss die lan­ge über­fäl­li­ge, schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung von Schutz­su­chen­den in Grie­chen­land mit ihren Ver­wand­ten in Deutsch­land umge­setzt werden.

Im Bericht »Refu­gee Fami­lies Torn Apart« von PRO ASYL und RSA wird die­se sys­te­ma­ti­sche Aus­he­be­lung des Fami­li­en­nach­zugs dokumentiert.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zur Situa­ti­on im Lager Moria auf der Insel Lesbos 

Wäh­rend auch in Grie­chen­land das öffent­li­che Leben still­ge­legt ist, um kör­per­li­chen Kon­takt zu mini­mie­ren und damit der Aus­brei­tung von Covid-19 ent­ge­gen zu tre­ten, müs­sen seit Mit­te März 2020 rund 41.000 Schutz­su­chen­de in meist infor­mel­len Unter­künf­ten inner­halb und außer­halb der fünf EU-Hot­spots auf den ägäi­schen Inseln aus­har­ren. Über die Hälf­te sind Frau­en, Kin­der und Jugendliche.

Das Lager Moria auf Les­bos ist ein ein­zi­ger Alb­traum: Ende Janu­ar 2020 gab es dort drei Ärz­te, acht Kran­ken­schwes­tern und sie­ben Dol­met­scher für knapp 20.000 Men­schen. In Tei­len des Lagers müs­sen sich bis zu 500 Per­so­nen eine Dusche tei­len. Zwi­schen Sep­tem­ber 2019 und Janu­ar 2020 wur­den sie­ben Todes­fäl­le bestä­tigt. Es kei­nen ernst­zu­neh­men­den Not­fall­plan für den Fall, dass Covid-19 das Lager erreicht. Simp­le Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men wie regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen kön­nen nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Risi­ko­grup­pen, etwa älte­re Men­schen und Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen, kön­nen sich zum Schutz nicht selbst iso­lie­ren. Es droht eine rasan­te Aus­brei­tung des Virus. Um die Aus­brei­tung von Covid-19 zu ver­hin­dern, hat die grie­chi­sche Regie­rung eine teil­wei­se Aus­gangs­sper­re für Moria Hot­spots verhängt.

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