11.07.2011

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge führt in sei­nen Außen­stel­len Olden­burg und Braun­schweig seit eini­ger Zeit Anhö­run­gen im Asyl­ver­fah­ren per Video­kon­fe­renz durch. Die Ange­hör­ten befin­den sich wäh­rend­des­sen in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung Fried­land in Süd-Nie­der­sach­sen. Die­ses Ver­fah­ren hat die Bun­des­re­gie­rung in der Beant­wor­tung einer schrift­li­chen Fra­ge des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Josef Wink­ler (Bünd­nis 90 / Die Grü­nen) am 1. Juli 2011 bestätigt.

PRO ASYL sieht die­se Pra­xis sehr kri­tisch. Die Asyl­an­hö­rung ist das Kern­stück eines fai­ren Ver­fah­rens, denn die Beur­tei­lung der Glaub­haf­tig­keit der Anga­ben eines Asyl­su­chen­den kann eine Fra­ge von Leben und Tod sein. Bewei­se kön­nen im Asyl­ver­fah­ren sel­ten vor­ge­legt wer­den. Umso wich­ti­ger ist die Fra­ge nach der Glaub­haf­tig­keit der Antrag­stel­len­den, über die allein in einer per­sön­li­chen Anhö­rung ent­schie­den wer­den kann.

Die Video­kon­fe­ren­zen die­nen offen­bar nicht mehr nur der Über­win­dung eines kurz­fris­ti­gen per­so­nel­len Eng­pas­ses. Die Bun­des­re­gie­rung spricht in der Beant­wor­tung der Anfra­ge von „ers­ten Erfah­run­gen“ mit die­sem Ver­fah­ren, will die­ses also offen­bar fort­füh­ren oder gar ausbauen.

Die Bun­des­re­gie­rung begrün­det das Ver­fah­ren damit, dass die Ent­schei­der des Bun­des­am­tes dadurch effi­zi­en­ter ein­ge­setzt wer­den könn­ten. Hier zeigt sich: Es geht nicht um ein fai­res und effi­zi­en­tes Ver­fah­ren im Sin­ne der Flücht­lin­ge, son­dern um die mög­lichst gleich­mä­ßi­ge Aus­las­tung der Außen­stel­len des Bun­des­am­tes, denen die Auf­zeich­nun­gen zuge­schickt wer­den. Auch der Wider­wil­len des Bun­des­amts­per­so­nals, sich in so abge­le­ge­ne Gegen­den wie Fried­land abord­nen zu las­sen, dürf­te hier­bei eine Rol­le spielen.

Ein Zuge­ständ­nis macht die Bun­des­re­gie­rung: Anhö­run­gen von Trau­ma­ti­sier­ten, geschlechts­spe­zi­fisch Ver­folg­ten und Min­der­jäh­ri­gen wür­den grund­sätz­lich nicht per Video­kon­fe­renz durch­ge­führt. Soll­te sich wäh­rend der Video­an­hö­rung her­aus­stel­len, dass die ange­hör­te Per­son einer die­ser Grup­pen zuge­hört, wer­de die Video­an­hö­rung abge­bro­chen, so die Bun­des­re­gie­rung. Da es aber etwa für Trau­ma­ti­sier­te beim Bun­des­amt kein effek­ti­ves Früh­erken­nungs­sys­tem gibt, ist dies ledig­lich eine freund­li­che Absichtserklärung.

PRO ASYL kri­ti­siert, dass mit den Video­an­hö­run­gen eine beim Bun­des­amt längst schon ein­ge­ris­se­ne Fehl­ent­wick­lung wei­ter zemen­tiert wird. Schon jetzt wer­den die Anhö­run­gen nicht von der anhö­ren­den Per­son in Pro­to­koll und Ent­schei­dung umge­setzt, son­dern pro­to­kol­liert und quer durch Deutsch­land an Ent­schei­der in ande­ren BAMF-Außen­stel­len wei­ter­ver­schickt. Schon bis­her haben Beam­te daher manch­mal über das Schick­sal von Men­schen ent­schie­den, die sie nie gese­hen hat­ten. Der Zweck ist auch hier, die Arbeit auf die Außen­stel­len zu verteilen.

Es ist zwei­fel­haft, ob die­se Prak­ti­ken ins­ge­samt über­haupt noch die in § 24 Asyl­ver­fah­rens­ge­setz nor­mier­te Pflicht des Bun­des­am­tes ein­lö­sen, „den Aus­län­der per­sön­lich anzu­hö­ren.“ PRO ASYL ver­tritt seit jeher die Auf­fas­sung, dass die Beur­tei­lung der Glaub­haf­tig­keit von Asyl­an­trag­stel­lern nur im direk­ten Dia­log mög­lich ist.

Seit Jah­ren for­dern PRO ASYL und ande­re Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen eine Ver­bes­se­rung der Anhö­rungs­qua­li­tät und ins­be­son­de­re der bun­des­amt­in­ter­nen Bescheid­kon­trol­le, also eine Mischung aus Fort­bil­dung und Fach­auf­sicht. Statt­des­sen scheint man beim Bun­des­amt auf tech­ni­sche Pseu­do­lö­sun­gen zu setzen.

Ledig­lich einen beim Bun­des­amt wohl eher uner­wünsch­ten Effekt könn­te die Anhö­rung per Video­kon­fe­renz haben: Nach­dem das Amt bis­her nie bereit war, Wort­pro­to­kol­le anzu­fer­ti­gen, dürf­te es unver­meid­lich sein, die Video­auf­zeich­nun­gen – und damit fak­tisch eine Art Wort­pro­to­koll – wäh­rend der Ver­fah­rens­dau­er aufzubewahren.

Die Bun­des­amts­be­diens­te­ten aller­ding brau­chen bei den Video­kon­fe­ren­zen künf­tig noch weni­ger von dem, was in eini­gen Außen­stel­len ohne­hin rar ist: Empa­thie. Wo sie nötig wäre, droht nun auch noch die Schein­ob­jek­ti­vi­tät der Aufzeichnungskamera.

 Per­sön­lich heißt per­sön­lich! Video­an­hö­run­gen von Asyl­su­chen­den sind rechts­wid­rig  (13.12.11)

Alle Presse­mitteilungen