Unzulässigkeit des Widerrufs der wegen Zwangsrekrutierung durch Taliban zuerkannten Flüchtlingseigenschaft nach Erreichen der Volljährigkeit
Februar 2021
In jüngerer Zeit widerruft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in zahlreichen Fällen, in welchen noch vor wenigen Jahren jungen unbegleiteten Minderjährigen die Flüchtlingseigenschaft wegen (drohender) Zwangsrekrutierung durch die Taliban zugesprochen worden war, bereits kurz nach Erreichen deren Volljährigkeit im Alter zwischen etwa 19 und 21 Jahren wieder den Flüchtlingsstatus.
Hierzu haben wir eine Kurzanalyse verfasst.